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Gleich oder gleicher?

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Gleich oder gleicher?

Bis zum heutigen Tag war ich immer ein glühender EU-Befürworter. Viele Vorteile wären ohne diese Gemeinschaft nicht möglich gewesen und sogar meine Frau hätte ich ohne EU wohl nicht kennengelernt. Doch inzwischen muss man sich fragen, was aus den Prinzipien der EU überhaupt geworden ist, denn es gibt ein paar Punkte, die man nicht einfach so hinnehmen kann.

Aktueller Anlass ist die Empfehlung der EU-Kommission, der Ukraine den Kandidatenstatus zu verpassen – einfach so, ohne dass die Voraussetzungen auch nur annähernd gegeben wären. Dieser „Schnellschuss“ legt die Vermutung nahe, dass das Einstimmigkeitsprinzip wohl schon vorweggenommen wurde. Klar ist, dass vor der entsprechenden Entscheidung abgestimmt werden muss, aber hier soll offenbar die Entscheidung in eine bestimmte Richtung gelenkt werden.

Das Prinzip, dass es für alle die gleichen Richtlinien geben soll, wird damit ad absurdum geführt, denn hier wird der Ukraine eine klare Favoritenrolle zuerkannt. Unser Karl hat es bereits deutlich formuliert: „Wir müssen sicherstellen, dass dieselben Maßstäbe angewandt werden wie auch bei anderen Beitrittswerbern aus dem Westbalkan. Vor diesem Hintergrund wäre es für mich etwa nicht vorstellbar, der Ukraine einen Kandidatenstatus zu gewähren und zugleich Länder wie Bosnien-Herzegowina weiterhin außen vorzuhalten„. So werden Manche gleicher als gleich und das widerspricht allem, was die EU ausmacht.

Die Niederlande und Dänemark halten ebenso wenig von einer derartigen Bevorzugung, wie Österreich. Es wäre auch ein sehr schlechtes Beispiel, wenn die gleichen Maßstäbe nicht für alle gelten würden. Natürlich geht es im Moment „nur“ um den Kandidatenstatus, doch dieser ist mit weitreichenden finanziellen Opfern – vor aller den Nettozahler – verbunden. Und das für einen langen Zeitraum. Außerdem wäre es völlig irrsinnig, ein Land zu einem Zeitpunkt wiederaufzubauen, das täglich beschossen wird. Konkret geht es um Wiederaufbauhilfen für die Ukraine, die ja mit dem Kandidatenstatus einen Rechtsanspruch darauf hätten.

Ein weiterer Punkt ist das letzte Urteil des EU-Gerichtshofes, nachdem die österreichische Familienbeihilfe im europäischen Ausland in gleicher Höhe ausgezahlt werden soll, wie in Österreich – und zwar auch für Kinder, die im Ausland leben, oder mutmaßlich gar nicht existieren, denn die Nachweise dafür haben nicht denselben Standard wie in Österreich.

In diesem Fall müsste nämlich auch die Ausgleichszulage für österreichische Pensionisten im europäischen Ausland bezahlt werden. Und das ist definitiv nicht der Fall. In meinem Fall müsste demnach die Ausgleichszulage für 20 Jahre in Spanien nachbezahlt werden und die Chancen dafür setze ich bei NULL an. In Europa werden ja alle irgendwie gleich behandelt – nur Manche sind eben etwas gleicher.

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