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Wenn Rechtsradikale denken

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Wenn Rechtsradikale denken

Das ist etwa so, als würde man versuchen, sich mit einem Zuchtschwein zu frisieren – bevor die Borsten in der Bürste sind. Immer den zweiten Schritt vor dem ersten. Im Fall Niederösterreich ist das ähnlich. Da gibt es Versprechen, die nicht einmal ansatzweise erfüllbar sind und andere, die wohl keinen Sinn ergeben.

So will die FPNÖ jetzt das Wirtshaussterben in Niederösterreich dadurch bekämpfen, dass eine „Wirtshaus-Prämie“ gezahlt wird. Allerdings nur für diejenigen, die ein traditionelles und regionales Speisenangebot aufweisen. Damit hoffen Landbauer und Co die Wirtshauskultur auch in Zeiten der Teuerung aufrechtzuerhalten. Dass damit auch der Chinese, der neben heimatlicher Kost auch die heimische Schnitzelsemmel anbietet, diese Prämie bekommen würde, ist nur ein Punkt, der zumindest schlecht durchdacht ist.

Der weitaus größere Haken an diesem Projekt liegt in der Leistbarkeit dieses kulinarischen Vergnügens. Diese Wirtshaus-Prämie bringt gar nichts, wenn sich der Gast den Besuch gar nicht leisten kann. Die Leerlaufkosten können damit nicht gedeckt werden.

Das „große Thema“ der FPÖ ist immer noch Corona. Und da zeigt sich das sinnbefreite Denken noch deutlicher. So findet sich im Koalitionsvertrag der Punkt:

Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.

Ich habe es gestern bereits angedeutet: Das ist rechtlich unmöglich. Das bestätigen auch Verfassungsjuristen: „Geltende Bescheide sind zu vollziehen. Wenn sie nicht beeinsprucht wurden, werden sie rechtskräftig, dann gibt es keinen Grund, das zurückzuzahlen“ Gäbe es diese Möglichkeit, könnte man jede Art von Strafen irgendwann zurückfordern. Rechtskraft ist Rechtskraft und eine Rückzahlung würde unser gesamtes Rechtssystem infrage stellen.

Offenbar versuchen Landbauer & Co die Landeshauptfrau Mikl-Leitner zum Amtsmissbrauch zu drängen. Verfassungsjurist Heinz Mayer dazu: „Es gibt den Verfassungsgrundsatz, dass die Gebietskörperschaften über öffentliche Mittel zweckmäßig, rechtmäßig und sparsam zu verfügen haben. Dagegen zu verstoßen wäre Amtsmissbrauch“ Ähnlich sieht das auch Karl Stöger, Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin. „Eine etwaige Amnestie müsste von Bundesseite kommen, und wenn, dann müsste es eine Amnestie für alle geben, nicht nur für ein einzelnes Bundesland„.

Und auch Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger ist der Ansicht, dass eine Umsetzung so gut wie unmöglich wäre, weil er bezweifelt, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die entsprechenden Daten überhaupt noch haben. Etwas, das ich übrigens auch stark anzweifeln möchte.

Auch unsere Karo Edtstadler sagt klar: „Für mich geht sich das weder als Juristin noch als Verfassungsministerin aus„. Diese „Vereinbarungen“ sollten lt. Johanna Mikl-Leitner nicht als „Kniefall“ vor der FPÖ verstanden werden. Aber andererseits: Was sollte es sonst sein? ICH kann das Denken dieser rechtsradikalen Figuren nicht nachvollziehen – und die meisten anderen logisch denkenden Menschen wohl auch nicht.

„Gräben schließen“ kann man nicht dadurch, dass man plötzlich Ideen zum Recht macht, die nur dieses ewige „Ich will“ als Grundsatz haben. Jeder hatte Gelegenheit, etwaige Strafen zu beeinspruchen. Der Versuch, jedes einzelne Verwaltungsverfahren wieder aufzurollen und eine „Generalamnestie“ zu erlassen, ist weder verwaltungstechnisch machbar, noch wäre es Sache des Landes. So etwas ist und bleibt Bundessache und der Versuch von Landbauer, auf den Bund Einfluss zu nehmen, kann nur dem Hirn Kickls entsprungen sein.

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Auf jeden Fall schuldig

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Auf jeden Fall schuldig

Die Aussagen von Thomas Schmid wirbeln wieder einmal jede Menge Staub auf. Natürlich darf man nicht dabei übersehen, warum sich Schmid überhaupt dazu hat hinreißen lassen. Ist es Reue, oder plötzliche „Einsicht“, etwas falsch gemacht zu haben? Oder ist es vielmehr die Aussicht, als Kronzeuge ins Spiel zu kommen und damit straffrei davonzukommen?

Wie auch immer – es spricht sehr viel dafür, dass er genau das macht, was er auch schon bisher „erfolgreich“ praktiziert hat. Schmid soll in der Inseratenaffäre involviert gewesen und die ÖVP hätte das Geld und die Strukturen des Finanzministeriums für das Fortkommen der eigenen Partei und von Sebastian missbraucht, erklärt Schmid in seinen Behauptungen.

Auch unser Karl Nehammer hat sich bereits dazu zu Wort gemeldet: „Das sind Vorwürfe, die die Vergangenheit betreffen. Wenn diese Vorwürfe stimmen, dann ist das nicht in Ordnung. Es stehen jetzt viele konkrete und unkonkrete Aussagen von Thomas Schmid gegen viele Personen im Raum, deren Wahrheitsgehalt niemand von uns überprüfen kann. Es braucht nun volle Aufklärung“.

Doch dafür sind die Justiz und die Ermittlungsbehörden zuständig und nicht irgendwelche dahergelaufenen Journalisten, die schon ihre „Jahrhundert-Story“ wittern. Diese Schreiberlinge wären gut beraten, wenn sie nicht blindwütig, wie immer auf die Regierung einhacken würden. Nicht umsonst wurden das neue Parteiengesetz oder die Vorlage des Medientransparenzgesetzes bereits auf den Weg gebracht.

Die Aussagen von Thomas Schmid halte ich für völlig bedeutungslos – aus mehreren Gründen: Erstens ist es schon sehr eigenartig, dass Schmid so lange gewartet hat, um sich zu „umfangreichen Aussagen“ hinreißen zu lassen. Dann bringt er nicht umsonst die Frage nach einer Kronzeugenregelung ins Spiel – wo er doch einer der Hauptbeschuldigten ist. So hat er sich das vorgestellt: Wir opfern alle, denen er irgendetwas „anhängen“ kann und geht dann straffrei aus dem Gerichtssaal?

Sebastian, der die Politik inzwischen verlassen hat, sagt dazu: „Ich freue mich darauf, zu beweisen, dass diese Anschuldigungen falsch sind, und zwar dort, wo in Österreich wirklich über Recht und Unrecht entschieden wird“ UND DAS IST NUN EINMAL NICHT DIE PRESSE.

Schmid hat auch ausgesagt, dass Sobotka Steuerprüfungen bei der „Alois-Mock-Stiftung oder beim Alois-Mock-Institut“ sowie bei der „Erwin-Pröll-Stiftung“ erfolgreich verhindert hätte. Alleine die Beweise fehlen mir dafür. Und die Opposition? Sie fordert wie immer Neuwahlen (SPÖ) oder am Besten gleich ein Verbot der ÖVP. Jörg Leichtfried: „Wir haben eine Regierungspartei, die bis zum Hals im Korruptionssumpf steckt und noch tiefer darin versinkt. Das ist erschütternd und lässt die Menschen ausgerechnet in einer historischen Krise handlungsunfähig zurück“.

Diese Aussage bedeutet nichts anderes, als dass die Bevölkerung ohne „Führer“ nicht handlungsfähig wäre. ICH sehe mich nicht so, aber vielleicht trifft das ja auf die Genossen zu.

Klein Herbert ist nicht weniger angriffslustig: „Wolfgang Sobotka wird bereits seit März von der WKStA als Beschuldigter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs rund um die Besetzung des Wiener Vize-Landespolizeidirektors geführt. All das fügt dem Amt des Nationalratspräsidenten, immerhin das zweithöchste dieser Republik, und dem Ansehen unserer Republik größten Schaden zu. Es ist daher völlig unmöglich, dass er weiterhin im Amt bleibt. Schon als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses hat Sobotka sich durch seine parteiische Vorsitzführung ganz im Sinne der ÖVP disqualifiziert“.

Ich habe kein „parteiisches Verhalten“ von Sobotka im U-Ausschuss gesehen. Allerdings wurde gerade Kickl immer wieder zurechtgewiesen. Das muss ein herber Schlag für den Kleinen gewesen sein. Jedenfalls verlangt Kickl: „Der Bundespräsident muss sich in einer öffentlichen Stellungnahme zu dieser Causa zu Wort melden. Denn der Nationalratspräsident ist durch all diese Vorwürfe schon längst selbst zur größten Belastung für die Würde des hohen Hauses geworden. Seine ÖVP-Parteikollegen haben die Institutionen dieser Republik auf schändliche Art und Weise für ihren Machterhalt und Machtgewinn missbraucht“.

Zum Thema „Machtgewinn“ muss man in Bezug auf Kickl wohl nicht viel sagen. Sein Verhalten ist selbsterklärend. Und vom Bundespräsidenten erwartet er, in ein laufendes Verfahren einzugreifen, am besten schon vorverurteilen und die Blau-Braunen auf die Regierungsbank zu setzen.

Für die Opposition ist offenbar die gesamte ÖVP ebenso schuldig, wie für die Medien, die sich immer mehr zu Oppositionshelfern entwickeln. Sorry, liebe Schreiberlinge, aber erst täglich eine reißerische Story zu präsentieren, mit dem Nachsatz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ ist es bisschen wenig, was Charakterstärke betrifft. Aber solange der Umsatz stimmt, kann man ja schreiben, was man will – auch, wenn es sowieso nur unbewiesene Behauptungen sind.

 

Update: Wie der Anwalt von Sebastian Werner Suppan Mittwochnachmittag bekannt gab, übermittelte er den Korruptionsjägern eine Tonband-Aufzeichnung, die Schmids-Aussagen „widerlegen“ soll. „Diese Tonband-Aufzeichnung stellt eine Bombe für den derzeitigen Ermittlungsstand dar und widerlegt massiv die Aussagen, die Thomas Schmid bei den Einvernahmen geäußert hat, um Kronzeuge zu werden“.

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Aus Anschobers Kuriositätenkabinett

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Manche Verordnungen zeigen nicht nur die Komplexität der Verordnungen, sondern auch, wie widersinnig so Manches zu sein scheint. Das Eigenartigste kommt wieder einmal aus Anschobers Kuriositätenkabinett.

Schon einmal gab es solche Fälle im Bezirk Hermagor und man sollte glauben, dass gewisse widersinnige regeln inzwischen geändert wurden. Doch nichts dergleichen. Die skurrile Strafenserie geht weiter. Mehr als ein Dutzend Corona-Positive nun diese Strafe von 300 € zahlen, weil sie wiederum mit ihrem Partner zusammenleben.

Sie leben zwar seit Jahren gemeinsam in ihrem Hauptwohnsitz und wurden offenbar nicht einmal auf Verstöße kontrolliert. Dabei dürfen Infizierte die Wohnung weder verlassen und auch ihre Partner dürfen nirgendwo hin, weil sie ja als K! Personen gelten. Die Strafen wurden ausgesprochen, weil die Partner der Corona-Infizierten sich nicht abgesondert, also nicht die gemeinsame Wohnung verlassen hätten.

Die Ausgangssperre schreibt vor, dass sich ab 20 Uhr Jeder in seiner Wohnung zu befinden hat. Durch das Nächtigungsverbot dürfen die Betroffenen auch nicht in ein Hotel und zu Freunden und Verwandten dürfen sie wegen der Infektionsgefahr auch nicht.

Die Behörde denkt aber nicht daran, die Fälle einzustellen. Sie fordert hingegen Beweise dafür, dass der Sicherheitsabstand von zwei Metern in den eigenen vier Wänden einhalten und sich auch an alle anderen Sicherheitsmaßnahmen gehalten wird. das bedeutet unter anderem auch, keine Gegenstände gemeinsam zu benutzen und natürlich auch zu Hause FFP2-Masken zu tragen.

Und die Behörde? Sie sagt, dass diese Fälle nicht eingestellt werden dürfen, weil sonst Amtsmissbrauch vorliegen würde. Spannend ist für mich aber die Frage, was die Behörde z.B. in meinem Fall sagen würde – wo meine Frau auch gleichzeitig meine Pflegekraft ist. Und das sogar offiziell!

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