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Rechtswidrig?

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Irgendwann kommt man an den Punkt, an dem man sich fragen muss, welch seltsamen Ansichten manche Gerichte folgen. Einer dieser Fälle sind die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 (Operation Luxor), die zum Teil für rechtswidrig erklärt wurden. Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz hat das heute bestätigt. Es waren neun Beschwerdeführer, denen allen recht gegeben wurde:

„Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen. Die Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen wäre bei diesen neun Fällen nicht ausreichend für die Razzia gewesen“.

Es geht in diesen neun Fällen um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten. beim Sprecher der Staatsanwaltschaft Hansjörg Bacher ist das Urteil  noch nicht offiziell eingelangt, weshalb man den Inhalt noch nicht im Detail überprüft hat. Bei der Operation „Luxor“ ging es um 70 Beschuldigte und um den Verdacht der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation.

Der deutsche Verfassungsschutz hat aber zum Thema „Muslimbrüder“ eine etwas klarere Meinung: „Gott ist unser Ziel, der Prophet ist unser Führer. Der Koran ist unsere Verfassung. Der Jihad ist unser Weg. Der Tod für Gott ist unser Wunsch.“ Und zur weiteren Erklärung: „Durch Missionierung und soziale Maßnahmen will die MB eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Scharia errichten. Eine Trennung von Staat und Religion lehnt sie ab. Dies beinhaltet zumindest eine Infragestellung der Volkssouveränität und die Relativierung der im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte. Damit ist die MB-Ideologie im Kern verfassungsfeindlich.“

Und jetzt frage ich noch einmal: WAS soll in so einem Fall rechtswidrig sein? Oder sitzen die „Brüder“ inzwischen auch in unseren Gerichten? Für mich als relativ normal denkenden menschen sind und bleiben das Terroristen und damit haben sie genau NULL Rechte in einem zivilisierten Staat.

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