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Die Rattenfänger

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Die Rattenfänger

Der Bundespräsidenten-Wahlkampf ist vorbei und es wurde sehr deutlich, was die Motivation der Wähler war, einem bestimmten Kandidaten ihre Stimme zu geben. Wenn ich von den Protestwählern absehe und nur diejenigen genauer betrachte, fällt etwas auf: Die österreichische Bevölkerung wurde klar unterschätzt.

So haben sich besonders die beiden absolut rechts orientierten Kandidaten als wahre Rattenfänger entpuppt, die versucht haben, die Wähler damit zu ködern, die Regierung „rauszuschmeißen“ und nach eigenen Vorstellungen neu zusammenzustellen. Dass die Befugnisse des Bundespräsidenten gar nicht so weit reichen, hätten sie sich rechtzeitig überlegen müssen, um halbwegs glaubhaft zu sein.

Zwar kann der Bundespräsident jederzeit die Regierung ohne Begründung zu entlassen, aber es ist nicht ganz so einfach, wie es sich Gerald Grosz oder Walter Rosenkranz vorgestellt haben. Eine Willkür-Entscheidung sieht die Verfassung nämlich nicht vor. Das Parlament kann der Bundespräsident nur auf Vorschlag der Regierung entlassen und einzelne Minister können nur auf Vorschlag des Kanzlers entlassen werden – wie zum Beispiel 2019 Kickl aufgrund eines Vorschlags von Sebastian entlassen wurde.

Auch führt die Entlassung der Regierung nicht automatisch zu Neuwahlen. Diese müsste schon der Nationalrat beschließen. Außerdem müsste eine neue Regierung eine Mehrheit haben, weil ein Misstrauensantrag so eine neue Regierung sonst sofort hinauskatapultieren würde.

Eine weitere Aufgabe des Bundespräsidenten besteht darin, Gesetze auf ihre Verfassungskonformität zu überprüfen und diese dann zu unterzeichnen. Eine Blockade eines Gesetzes aufgrund persönlicher Meinung ist nicht vorgesehen. Die Ankündigung, Gesetze „einfach so“ nicht zu unterzeichnen, ist – um es einmal nett zu sagen – Dummsinn. Gesetze „verordnen“ kann ein Bundespräsident nur in absoluten Ausnahmefällen. Notverordnungen kann es nur geben, wenn das Parlament z.B. im Kriegsfall nicht zusammentreten kann.

So ist auch eine diktatorische „Alleinherrschaft“ des Bundespräsidenten nicht möglich. Notverordnungen brauchen als Basis immer Vorschläge der Bundesregierung und das Einvernehmen des Hauptausschusses des Nationalrats. Der Oberbefehl über das Bundesheer ist im Grunde genommen nur Fassade, denn die Befehlsgewalt über das Heer hat trotzdem die Verteidigungsministerin.

Spannend wäre allerdings gewesen, wie die beiden Rattenfänger Österreich im Ausland vertreten hätten. Es gibt nun einmal Personengruppen, mit denen man einfach nicht spricht und einen Gerald Grosz kann ich mir beim besten Willen nicht als Diplomaten vorstellen. Es wurden also auf dieser Seite Versprechen gemacht, die einfach nicht erfüllbar sind. Van der Bellen ist meiner Ansicht nach nur die zweitbeste Lösung, aber immer noch besser, als zwei größenwahnsinnige Rattenfänger, für die Stabilität sowieso nicht existiert, denn sie leben vom und im Chaos.

 

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