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Wir reden nicht mehr von Flüchtlingen

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Dieses Thema scheint bereits vom Tisch zu sein. Das Flüchtlingsthema ist offenbar kein Thema mehr, über das man sich Gedanken machen müsste – aus einem einzigen Grund: Besonders, wenn es um Afghanen geht, kann man nicht mehr von Flüchtlingen reden, sondern von MIGRANTEN! Und das ist ein wesentlicher Unterschied. „Flüchtlinge“ bleiben eine gewisse Zeit, bis die Gefahr für Leib und Leben im Heimatland vorbei ist – danach verschwinden sie wieder und man „hat das Gefühl, ein gutes Werk getan zu haben.“

Flüchtlinge wissen auch um ihren Status und benehmen sich entsprechend den Regeln des Gastlandes, das ihnen Schutz und Sicherheit gewährt. Sie leben in der Zeit ihres Aufenthalts bei uns entsprechend unseren Normen und Gesetzen, auch wenn diese von den eigenen Vorstellungen des Zusammenlebens abweichen.

In diesem Fall sprechen wird aber – und das kann man gar nicht oft genug betonen – von nicht integrationsfähigen oder nicht integrationswilligen MIGRANTEN, die nicht nur jede Möglichkeit nutzen, ihre eigenen Wertvorstellungen als Stempel der heimischen Bevölkerung aufzudrücken. Nein, sie nehmen sich, was sie wollen und sie gehen ihren zweifelhaften „Geschäften“, wie Drogenhandel nach.

Sebastian dazu; „Die Integration von Afghanen gestaltet sich aufgrund des meist niedrigen Bildungsniveaus und der unterschiedlichen Wertehaltungen sehr schwierig. Mehr als die Hälfte der jungen Afghanen in Österreich befürwortet etwa Gewalt, wenn die Religion beleidigt wird

Das „Beste“ an dieser Sache: Es gibt Leute, die es als freie Meinungsäußerung“ deklarieren, wenn sich die nicht Integrierbaren „mit allen Mitteln“ versuchen durchzusetzen. Mehr noch – trotz dem wir bereits über 40.000 Afghanen im Land haben – es wird weiterhin „Familiennachzug“ und die „Umsiedelung“ von Afghanen in das „reiche Österreich“ gefordert.

Was alles unter die angebliche Meinungsfreiheit fällt, sieht man derzeit in Zwickau (Deutschland): Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ in Zwickau weiterhin aufhängen, wenn sie einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben. Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung jetzt damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen ist, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorliegen. Also eine Aufforderung zum Mord wäre demnach für das Verwaltungsgericht nichts weiter, als „Meinungsfreiheit“

Man sollte vielleicht einmal überlegen, ob die bestehenden Gesetze in Europa noch zeitgemäß sind und nicht noch dringend nachgeschärft werden sollten, wenn es um Extremismus geht – aber auch, wenn es sich um die Frage von Migration und Anpassung handelt.

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