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Die Rechte des Arbeitgebers
Nachdem immer wieder Ignoranten, Corona-Leugner und Sozialanarchisten auf die Idee gekommen sind, dass bei ihnen alle Rechte liegen würden und alles Andere sowieso verfassungswidrig wäre, sollten die betreffenden Angestellten auch die andere Seite – die des Arbeitgebers kennen. Und da sieht es für Diejenigen eher dunkelschwarz aus.
Laut AK-Rechtsexpertin Silvia Hruka-Frank kann der Arbeitgeber auf die Vorlage eines Testergebnisses bestehen. Wer sich nicht testen lässt, muss zu Hause bleiben – oder laut derzeitigen Informationen der WKO eine „FFP 2“- Maske tragen.
Wenn der Mitarbeiter aufgrund des fehlenden Tests nicht in seinem Arbeitsbereich eingesetzt werden kann, ist eine Streichung des Entgeltes oder sogar eine Kündigung berechtigt.Die Kosten für den Test, der auch während der Arbeitszeit durchgeführt werden kann, muss allerdings der Arbeitgeber tragen, „weil er zur Erbringung der Dienstleistung notwendig ist“.
„Ich lasse mich garantiert nicht testen“ kann also letztendlich zu einer gerechtfertigten Kündigung führen. Das sollte Jeder bedenken, bevor er sich auf die „Anti-Schiene“ begibt.
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