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Menschenrechte?

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Was sonst, als die Asyldebatte könnte jetzt am beinahe-Ende von Corona das Tagesgeschehen bestimmen? Und was sonst, als wahnwitzige Ideen könnten von Leuten wie Lukas Gahleitner-Gertz, Asylkoordination (asyl,at) kommen? Seiner Ansicht nach soll bei einem Asylantrag nicht nur geprüft werden, ob der Person eine Verfolgung im Herkunftsland aufgrund ihrer politischen oder religiösen Einstellung droht und ob eine Rückführung überhaupt möglich ist.

Wird der Asyl-Antrag abgewiesen, kann seiner Meinung nach nicht gleich abgeschoben werden. Es bräuchte einen weiteren Behördenschritt: Die Rückkehrentscheidung: „Dazu muss die Behörde ein weiteres Menschenrecht prüfen: Das Recht auf Privat- und Familienleben“ genauer gesagt: Ob das Interesse der Person auf Privat- und Familienleben überwiegt oder das Interesse der Republik Österreich an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremden- und Asylwesens Es kann wohl niemand bestreiten, dass ein „Recht auf Privat- und Familienleben“ sehr weitläufig ausgelegt werden kann und so niemand wirklich abgeschoben werden könnte. Und dieses „Recht“ wird bei den Betreffenden immer überwiegen.

Interessant ist auch, was sich so auf asyl.at findet: „Die Asylverfahren in Bosnien, Serbien und Nordmazedonien weisen schwere Defizite auf. Aus Sicht der EU Staaten gelten sie nicht als sichere Drittländer. Das heißt: Asylsuchende, die es bis in die EU schaffen, dürfen nicht in diese Länder zurückgeschoben werden, weil diese ihrerseits nicht garantieren können, dass sie nicht Flüchtlinge ohne menschenrechtskonforme Verfahren ausweisen. Dadurch droht die Gefahr von Kettenabschiebungen bis ins Herkunftsland. “

Das bedeutet, dass Asylanten nicht einmal innerhalb Europas zurückgeschoben werden. Praktisch – wo es doch in diesen Ländern kein BARGELD gibt. Dass Österreich im Verhältnis zur Bevölkerungsanzahl ohnehin schon mehr Flüchtlinge aufgenommen hat, als andere EU-Staaten, spielt dabei offenbar keine Rolle. Der Aha-Effekt: Bosnien, Serbien und Nordmazedonien gelten also nicht als sicher im Vergleich zu Afghanistan? Das bedeutet wohl, dass es „Menschenrechte“ nur dort gibt, wo Bargeld zu holen ist.

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