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Der Babyelefant ist auferstanden

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Nachdem die Opposition mittels Verfassungsgerichtshof den Babyelefanten beerdigt hatte, feiert Dieser jetzt seine Auferstehung. Diejenigen, die gegen die Abstandsregeln (1 Meter) verstoßen – und zwar auch im Freien – mit Haushalts-fremden Personen. Mit der neuen Verordnung wird die Ein-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum jetzt neuerlich als „rechtsverbindliche Vorgabe“ verankert. Und diesmal ist sie rechtskonform.

Wer sich zu nahe kommt, und dabei erwischt wird, dem drohen Strafen bis zu 500 Euro. Es sollte aber niemand glauben, dass er sich auf seine persönliche Pleitesituation berufen kann, denn neu ist – (ebenso rechtskonform) im Nichteinbringungsfall gibt es eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche.

Es hat sich gezeigt, dass Empfehlungen alleine absolut nichts bringen. Ohne Konsequenzen kann man keine Verordnungen erlassen. Und diese gilt ab Mitternacht!

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.