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Die Möglichkeiten der EU
Diese „Lieferschwierigkeiten“ von AstraZeneca könnten unerwartete Konsequenzen für das Unternehmen bringen. So ganz wehrlos ist die EU nämlich nicht. Hilfreich ist dabei der Artikel 122 des EU Vertrages:
(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.
(2) Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss.
Das bedeutet, dass man durchaus Vorbereitungen treffen kann, um Impfstoffe bereits vor der Zulassung an die EU-Mitgliedsländer zu verteilen. Außerdem wären aber auch etwa Zwangslizenzen an andere Unternehmen möglich, falls der Hersteller selbst mit der Produktion des Impfstoffes nicht nachkommt oder nicht nachkommen will. Mit anderen Worten: Genau das, was ich gestern bereits gesagt habe: Impfstoff analysieren, kopieren und selbst produzieren.
Es könnte nur schneller gehen, als mit langwierigen Beschlüssen. Am Besten vorige Woche schon.
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