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Menschenrechte?

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Was sonst, als die Asyldebatte könnte jetzt am beinahe-Ende von Corona das Tagesgeschehen bestimmen? Und was sonst, als wahnwitzige Ideen könnten von Leuten wie Lukas Gahleitner-Gertz, Asylkoordination (asyl,at) kommen? Seiner Ansicht nach soll bei einem Asylantrag nicht nur geprüft werden, ob der Person eine Verfolgung im Herkunftsland aufgrund ihrer politischen oder religiösen Einstellung droht und ob eine Rückführung überhaupt möglich ist.

Wird der Asyl-Antrag abgewiesen, kann seiner Meinung nach nicht gleich abgeschoben werden. Es bräuchte einen weiteren Behördenschritt: Die Rückkehrentscheidung: „Dazu muss die Behörde ein weiteres Menschenrecht prüfen: Das Recht auf Privat- und Familienleben“ genauer gesagt: Ob das Interesse der Person auf Privat- und Familienleben überwiegt oder das Interesse der Republik Österreich an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremden- und Asylwesens Es kann wohl niemand bestreiten, dass ein „Recht auf Privat- und Familienleben“ sehr weitläufig ausgelegt werden kann und so niemand wirklich abgeschoben werden könnte. Und dieses „Recht“ wird bei den Betreffenden immer überwiegen.

Interessant ist auch, was sich so auf asyl.at findet: „Die Asylverfahren in Bosnien, Serbien und Nordmazedonien weisen schwere Defizite auf. Aus Sicht der EU Staaten gelten sie nicht als sichere Drittländer. Das heißt: Asylsuchende, die es bis in die EU schaffen, dürfen nicht in diese Länder zurückgeschoben werden, weil diese ihrerseits nicht garantieren können, dass sie nicht Flüchtlinge ohne menschenrechtskonforme Verfahren ausweisen. Dadurch droht die Gefahr von Kettenabschiebungen bis ins Herkunftsland. “

Das bedeutet, dass Asylanten nicht einmal innerhalb Europas zurückgeschoben werden. Praktisch – wo es doch in diesen Ländern kein BARGELD gibt. Dass Österreich im Verhältnis zur Bevölkerungsanzahl ohnehin schon mehr Flüchtlinge aufgenommen hat, als andere EU-Staaten, spielt dabei offenbar keine Rolle. Der Aha-Effekt: Bosnien, Serbien und Nordmazedonien gelten also nicht als sicher im Vergleich zu Afghanistan? Das bedeutet wohl, dass es „Menschenrechte“ nur dort gibt, wo Bargeld zu holen ist.

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Schwarz oder weiß

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Die meisten Menschen wünschen sich, dass das ganze Leben ein großer bunter Haufen ist, aus dem man sich die passenden Farben für sein persönliches Weltbild aussuchen kann. Mehr noch – ein „schwarz-weiß Denken“ wird gerne als Krankheitsbild gesehen (Borderline Syndrom). In vielen Fällen kann man auch nach Belieben in den Farbkasten greifen und aussuchen, was gerade passt.

Aber es gibt Fälle, in denen es nur schwarz oder weiß gibt – ein Entweder-oder. Es sind die Fälle, in denen immer Einer auf der Strecke bleibt. So ein Fall ist die jüngste Abschiebung des Kindes aus Georgien. Dass unser Karl Nehammer nichts weiter getan hat, als ein höchstrichterliches Urteil durchzusetzen, ist etwas, das in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte. Darüber gibt es auch keine Diskussion.

Aber es gibt Hintergründe, die von Protestierenden und Abschiebungsgegnern gerne ausgeblendet werden. Die Grundinformation: Die Mutter des abgeschobenen Kindes stammt aus Georgien – da sie nicht verfolgt wurde und dort kein Krieg herrscht, liegt kein Asylgrund vor. Das Asylrecht bedeutet nicht, dass man illegal einwandern kann, sich auf Staatskosten alles finanzieren lässt und dann auch noch glaubt, dass die Behörden schon irgendwann aufgeben werden, wenn man nur hartnäckig genug ist.

Insgesamt wurden in den letzten Jahren 6 Asylanträge abgewiesen und man hat sich insgesamt 6 Abschiebeversuchen widersetzt. Doch damit nicht genug: Nach einer bereits erfolgten Ausreise ist die Familie wieder illegal über die Niederlande nach Österreich eingereist. es wurde also nicht nur das bestehende Rechtssystem ausgereizt – was man ja noch verstehen könnte – die Familie hat auch bewusst den Status der Illegalität gewählt, indem sie im Bewusstsein der jederzeit möglichen neuerlichen Abschiebung wieder eingereist ist.

Asyl bedeutet „Schutz vor Verfolgung“ aber nicht das Recht auf ein besseres Leben. Wer das Asylrecht missbraucht, hat in Österreich nichts zu suchen. Gerade dieser Fall hat sich auch jahrelang hingezogen und es hätte die Möglichkeit bestanden, ganz legal zu einem Aufenthaltsstatus zu kommen – allerdings nicht als Flüchtling, sondern als LEGALER Migrant.

Was wäre aber die Alternative gewesen? Die Kinder von den Eltern trennen und nur die Eltern auszuweisen? Den Aufschrei der Kritiker kann ich mir vorstellen und DAS wäre tatsächlich unmenschlich gewesen. Ob die Kinder nun integriert sind, kann keine Rolle spielen, denn die Eltern waren es offenbar nicht – sonst wären sie kaum in die Illegalität geflüchtet.

Das vielfach angesprochene „humanitäre Bleiberecht“ darf nicht dazu führen, dass illegale Migranten einfach nur ihre Zeit in Österreich absitzen brauchen, um dauerhaft im Land bleiben zu können. Für die Kinder mag es bedauerlich sein, aber nicht der Staat ist für ihre derzeitige Situation verantwortlich, sondern ausschließlich die Eltern, die sich schlicht verspekuliert haben.

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