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Geht’s noch?
Geht’s noch?
Wieder einmal eine Menge Aufregung. Wie ich meine, völlig zurecht. Was sich derzeit im Gastgewerbe abspielt, ist für Kunden / Gäste nicht hinnehmbar und dafür braucht es nicht einmal die ohnehin schon massiv gestiegenen Preise. Hier geht es um die „Trinkgeld-Pflicht“, die manche Gastronomen ihren Gästen auferlegen wollen.
Eine einfache Rechnung verdeutlicht das. Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass der Aufenthalt im Kaffeehaus dem Gast ohnehin schon 20 € kostet. Das ist übrigens noch die „günstige Variante“ Darin enthalten sind bereits 10 % Bedienungszuschlag. Das Geld für die Bedienung ist nicht zu verwechseln mit dem Trinkgeld. Es beinhaltet die Kosten, die der Service in der Gaststätte verursacht. Die Bedienungsgelder sind seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 inklusive der Preise in der Gaststätte verrechnet.
Einfach ausgedrückt: Die Kosten für das Servicepersonal sind bereits enthalten. Scheinbar findige Gastronomen sind nun auf die Idee gekommen, zusätzlich 10 % „Trinkgeld“ zu verrechnen – natürlich auf „freiwilliger Basis“. Doch wer achtet beim Endpreis schon auf den Posten „Trinkgeld“, der in diesem Fall ja auf der Rechnung angegeben werden muss – vorausgesetzt, es gibt überhaupt eine Rechnung. Und die ist ja nicht in jedem gastronomischen Betrieb üblich.
In unserem Beispiel bezahlt also der Gast sowieso 2 € für das Servicepersonal. Wenn jetzt noch einmal 10 % „Trinkgeld! Dazu kommen, wären es noch einmal 2 €. ICH gebe allerdings keinem Kellner 2 € Trinkgeld – so gut kann der Service gar nicht sein. Und wie gesagt – wir reden hier nicht von einem abendlichen Restaurantbesuch, bei dem sich schon aufgrund der Höhe der Rechnung (gerechnet 100 €) schon ein „Trinkgeld“ von 10 € ergeben würde. Geht’s noch?
Und noch eine Kleinigkeit wird dabei vergessen: Da Trinkgeld einen Teil des Einkommens ausmacht, ist es in dem Moment, in dem es „verlangt“ wird, steuerpflichtig. Unschwer zu erraten, dass dem Personal nicht viel davon übrigbleibt, wenn dieses verpflichtende Trinkgeld korrekt verbucht wird. Und das betrifft nur in diesem Fall das Gastgewerbe. Auch in anderen Bereichen gibt es Trinkgeld: Beim Friseur, im Taxi und in vielen anderen Kategorien.
Der Gast / Kunde kann nicht einmal erraten, ob dieses „Pflicht-Trinkgeld“ auch korrekt versteuert wird und als steuerfrei gilt sowieso nur „ortsübliches Trinkgeld“. Oftmals weiß der (ohnehin schon angeheiterte) Gast sowieso nicht mehr, wie viel er wofür bezahlt. Strategien, wie das Mittrinken mit dem Gast, oder die Frage „Zahlst Du mir einen Piccolo?“ – selbst in nicht einschlägigen Lokalen – gehören seit Jahrzehnten zur Verkaufsstrategie des Servicepersonals. Der Chef freut sich über den Umsatz und bei einer 10 % Trinkgeld „Verpflichtung“ ist die Leistbarkeit dieses Vergnügens sehr eingeschränkt.
Mitarbeiter eines Wiener Lokals: „Der Computer schlägt ab einem gewissen Betrag (rund 40 Euro) und sollte der Gesamtumsatz des Abends unter den Erwartungen landen, das Trinkgeld automatisch auf“. Die dreiste Begründung: „Die Gäste geben wegen der Teuerung immer weniger Trinkgeld und verzichten bei größeren Beträgen völlig darauf, Trinkgeld zu geben“. Zur Erinnerung: Das wären 4 € Trinkgeld. Völlig illusorisch!
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