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Falsche Adresse

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Man muss schon sehr im Denken eingeschränkt sein, wenn man seine Wutattacken nicht nur an den falschen Leuten auslässt, sondern auch dafür Zeugen gleich mitliefert. Ein Kärntner Wirt hat nicht gerade schmeichelhafte Worte für unseren Karl Nehammer gefunden: „Der ist eh bald weg“, oder auch „Drecksverordnung“ waren die „netten Beispiele“ weil das Lokal des Wirten vor Kurzem kontrolliert wurde.

Durch das Verhalten in seinem Lokal hat er klar „den öffentlichen Anstand“ verletzt. Dumm nur, dass mehrere Polizisten erneut das Lokal überprüft haben, um  die Einhaltung des COVID-Maßrahmengesetzes zu kontrollieren. Alle Anwesenden konnten seine Äußerungen hören. Laut Strafverfügung muss er jetzt 70 Euro Geldstrafe zahlen oder vier Tage in den Bau.

Seine Reaktion: „Ich zahle diese Strafe nicht. Ich habe bereits einen Termin bei einem Anwalt“.Es ist anzunehmen, dass ihm der Anwalt nahelegen wird, die Geldstrafe zu zahlen, wenn Dieser keine krachende Niederlage verbuchen will. Doch verdienen wird dieser Anwalt in jedem Fall, denn abgesehen von fehlendem Benehmen dürfte dem Wutwirten entgangen sein, dass die Maßnahmen aus dem Gesundheitsministerium kommen und die Exekutive diese Maßnahmen nur umsetzen muss.

Wenn ich mich schon zu solchen Äußerungen hinreißen lasse – z.B. bei Maskenverweigerern im Bus, dann geht das wenigstens an die richtige Adresse.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.