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Keine Impfung gegen Dummheit

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Keine Impfung gegen Dummheit

Ein schwerer Schicksalsschlag gegen Leute, die ihrer Ansicht nach niemals ein „Corona-Problem“ haben könnten, denn ihnen ist ein viel traurigeres Schicksal beschieden: Chronische Dummheit! Ihnen muss gesagt werden, dass es dagegen keine Impfung gibt und auch eine Heilung sehr, sehr unwahrscheinlich ist. Ein aktuelles Beispiel war in der Pressekonferenz zu hören, als eine „Journalistin“ gefragt hat, warum man nicht gleich 2-G PLUS verordnet, wenn sowieso immer wieder evaluiert wird.

Die Antwort ist dabei so einfach: Weil es technisch / logistisch gar nicht möglich ist (außer vielleicht in Wien) Ein PCR-Test ist 48 Stunden ab Abnahme gültig – die Auswertung dauert aber in der Steiermark mindestens eine Woche. Das bedeutet, dass man sein Ergebnis erst dann erhält, wenn der Test schon gar nicht mehr gültig ist.

Ein weiteres Beispiel für das Virus „Dummheit“ stammt wieder einmal von unserem Impf-Taliban, Herbert Kickl: „Je weniger wirksam diese Corona-Impfung ist, desto sturer wird die Regierung. Der Impfzwang ist weder rechtlich noch medizinisch haltbar. Kanzler Nehammer und Co beweisen mit ihrer Haltung, dass es ihnen nicht ums Wohl der Bevölkerung, sondern um Rechthaberei, Bevormundung und Spaltung der Gesellschaft geht.

Selbstverständlich ist die Impfpflicht rechtlich haltbar. Sie wurde nicht nur verfassungsrechtlich geprüft, sie ist auch medizinisch absolut vertretbar. Die Impfung schützt zu 90 % vor dem Aufenthalt auf einer Intensivstation und trägt damit zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei. Außerdem besteht durch die Impfung (bei vollständig Geimpften) eine Chance von 70 %, nicht einmal Symptome zu entwickeln. Eine von Kickl angesprochene Spaltung kann es also nur zwischen Intelligenz und Dummheit geben.

Ein Aspekt scheint für den Impftroll auch nicht zu existieren: Wenn die Intensivstationen mit Impfverweigerern belegt sind (und das ist nun einmal die absolute Mehrheit) können auch keine Infarktpatienten, Unfallopfer oder Schlaganfall-Patienten aufgenommen werden.

Aus der Pressekonferenz war auch noch ein weiterer Punkt zu entnehmen: Es gilt FFP2-Maskenpflicht  auch Outdoor, wo kein 2-Meter-Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder). Das bedeutet natürlich auch für Demonstrationen. So erhält die Exekutive auch mehr Rechte und kann bei massenhaft Verstößen dieser Art, die Demo auch jederzeit auflösen.

Auch für den Handel dürfte es eng werden – zumindest für die Betreiber, die nicht, oder nur unzureichend kontrollieren. Diese Läden können jetzt auch geschlossen werden und ob sie dann irgendwann wieder öffnen dürfen, steht in den Sternen. (Temporäre Betretungsverbote) Es gilt eine KONTROLLPFLICHT, deren Nichteinhaltung ab 3. Februar auch wie beschrieben sanktioniert wird. Die Kontrollen sind z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen; ab 11. Jänner durchzuführen.

Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch Corona-Maßnahmen kontrollieren. Die Kontrollen kann also JEDE BEHÖRDE im Rahmen ihrer Tätigkeit durchführen – zum Beispiel auch das AMS oder das Sozialamt.

Etwas, das nicht so deutlich klar wurde, was Kontaktpersonen betrifft: Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, Ansonsten wird zwischen K1 und K2 nicht mehr unterschieden. Auch dieser Punkt hat Fragen offen gelassen: Die Gültigkeit vom Grüner Pass wird auf 6 Monate reduziert (ab 1. Februar). das betrifft die 1. und 2. Impfung. Die Behauptung, dass man jetzt alle 6 Monate zum Impfen geschickt wird, ist also grundsätzlich falsch.

 

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Kontrollen

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Ab sofort gilt in Österreich die 2-G Regel. Das bedeutet, dass Geimpft oder Genesen die Voraussetzung dafür ist, um zu Konzerten, ins Kino, zum Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen, zu Sportveranstaltungen oder ins Gasthaus zu dürfen. Aber auch der Besuch anderer Veranstaltungen ab 25 Personen (dazu zählen auch Hochzeiten) erfordern einen 2-G Nachweis. Weiters Weihnachtsmärkte, Hotellerie und der gesamte Wintertourismus werden nach diesem System ablaufen. Getestet kann man noch zur Arbeit.

Auch für den Besuch im Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim wird ein 2G-Nachweis verlangt. Ausgenommen sind nur Besuche im Rahmen der Palliativ und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. Auch dort sind aber FFP-2 Masken zu tragen – ebenso, wie in sämtlichen öffentlichen Innenräumen.

Die FFP-2 Maske ist (abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen) im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Ohne alles kommt man nirgendwo mehr hin. Die Unart, sich maskenlos durch Einkaufszentren zu schieben, wird als klarer Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen gewertet. Und Verstöße gegen die Regeln können teuer werden. 500 € sind der „Standardtarif“ Den Betreibern droht allerdings eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro. Das gilt auch, wenn die entsprechenden Kontrollen mangelhaft sind, auch vielleicht gar nicht durchgeführt werden.

Die Frage der Kontrollen ist leicht zu beantworten. „Wie aus der Verordnung hervorgeht, sind grundsätzlich alle Personen zur Kontrolle der Nachweise berechtigt (und verpflichtet), die bei sonstiger verwaltungsbehördlicher Strafbarkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass in ihrem Einflussbereich die jeweils geltenden Beschränkungen eingehalten werden.“ Das heißt Lokalbetreiber und Veranstalter werden weiterhin Besucher beim Eingang zu einem Nachweis auffordern (müssen).

Kunden bzw. Gäste, die sich weigern, den 2-G Nachweis zu erbringen, dürfen nicht bedient werden und sind aus diesem „Einflussbereich“ – notfalls mit polizeilicher Unterstützung – zu entfernen. Betreiber und Veranstalter müssen damit rechnen, auch selbst (natürlich ohne Vorankündigung) stichprobenartig kontrolliert zu werden. Die Kontrollen werden verschärft.

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