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Kontrollen

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Ab sofort gilt in Österreich die 2-G Regel. Das bedeutet, dass Geimpft oder Genesen die Voraussetzung dafür ist, um zu Konzerten, ins Kino, zum Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen, zu Sportveranstaltungen oder ins Gasthaus zu dürfen. Aber auch der Besuch anderer Veranstaltungen ab 25 Personen (dazu zählen auch Hochzeiten) erfordern einen 2-G Nachweis. Weiters Weihnachtsmärkte, Hotellerie und der gesamte Wintertourismus werden nach diesem System ablaufen. Getestet kann man noch zur Arbeit.

Auch für den Besuch im Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim wird ein 2G-Nachweis verlangt. Ausgenommen sind nur Besuche im Rahmen der Palliativ und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. Auch dort sind aber FFP-2 Masken zu tragen – ebenso, wie in sämtlichen öffentlichen Innenräumen.

Die FFP-2 Maske ist (abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen) im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Ohne alles kommt man nirgendwo mehr hin. Die Unart, sich maskenlos durch Einkaufszentren zu schieben, wird als klarer Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen gewertet. Und Verstöße gegen die Regeln können teuer werden. 500 € sind der „Standardtarif“ Den Betreibern droht allerdings eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro. Das gilt auch, wenn die entsprechenden Kontrollen mangelhaft sind, auch vielleicht gar nicht durchgeführt werden.

Die Frage der Kontrollen ist leicht zu beantworten. „Wie aus der Verordnung hervorgeht, sind grundsätzlich alle Personen zur Kontrolle der Nachweise berechtigt (und verpflichtet), die bei sonstiger verwaltungsbehördlicher Strafbarkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass in ihrem Einflussbereich die jeweils geltenden Beschränkungen eingehalten werden.“ Das heißt Lokalbetreiber und Veranstalter werden weiterhin Besucher beim Eingang zu einem Nachweis auffordern (müssen).

Kunden bzw. Gäste, die sich weigern, den 2-G Nachweis zu erbringen, dürfen nicht bedient werden und sind aus diesem „Einflussbereich“ – notfalls mit polizeilicher Unterstützung – zu entfernen. Betreiber und Veranstalter müssen damit rechnen, auch selbst (natürlich ohne Vorankündigung) stichprobenartig kontrolliert zu werden. Die Kontrollen werden verschärft.

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