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Gleichbehandlung?

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Ein wichtiger Grundsatz in unserem westlichen Rechtssystem ist das Prinzip der Gleichbehandlung. Sie wird derzeit besonders von Impfverweigerern eingefordert. Es könne nicht sein, dass es eine Art „Lockdown“ alleine für Ungeimpfte gibt. Bei dieser Forderung wird aber gerne vergessen, dass man Ungleiches nicht gleich behandeln kann.

Während die Gefahr für die Allgemeinheit bei Geimpften sehr überschaubar ist, ist das Risiko, das von Ungeimpften ausgeht, kaum noch kalkulierbar. Alleine die Zahlen der Intensiv-Bettenbelegung im Wr. AKH sprechen eine deutliche Sprache. Mit gestrigem Tag waren genau NULL Corona-Patienten auf der entsprechenden Intensivstation geimpft.

Es handelt sich übrigens nicht um einen „Lockdown“ für Ungeimpfte, sondern lediglich um ein „Aussperren“ von Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen und Abstände nur schwer möglich sind. Und dieses „Aussperren“ ist zum eigenen Schutz der Betreffenden ebenso notwendig, wie zum Schutz derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen.

Fakt ist, dass vor allem Ungeimpfte – und damit hauptsächlich Impfverweigerer das Infektionsgeschehen tragen und damit auch die Auslastung der Intensivstationen. Ärzte werden somit auch schon bald entscheiden müssen, ob sie auf Intensivstationen einen geimpften Infarktpatienten behandeln, oder einen Impfverweigerer mit Covid-19. Aus meiner Sicht wäre die Entscheidung klar. Wer aus eigenem Entschluss die „Reise ins Jenseits“ antritt, sollte nicht „gegen seinen Willen“ aufgehalten werden, wenn Menschen, die völlig unschuldig in eine gesundheitliche Notsituation kommen, sich hinten anstellen müssen.

Auch hier gilt: Man kann nicht Ungleiches gleich behandeln. Der Unterschied zum vergangenen Jahr liegt darin, dass wir über ausreichend Impfstoff verfügen und wirklich jeder die Möglichkeit hat, einem langsamen und schmerzhaften Tod durch eine Impfung zu entgehen. Wir können nicht zulassen, dass Impfverweigerer am gesellschaftlichen Leben in vollem Umfang teilnehmen, das Infektionsgeschehen befeuern.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass Corona bisher in Österreich rund 34 Milliarden gekostet hat. Auch das geht zu Lasten von allen, Im Zuge der Gleichbehandlung müssten also ausschließlich Impfverweigerer als Träger des Infektionsgeschehens für alle weiteren Kosten aufkommen. Auch in dieser Hinsicht kann man ja nur gleich behandeln, was gleich ist. Aber davon wollen Verweigerer nichts wissen.

 

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