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Eine Partei schafft sich ab

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Eine Partei schafft sich ab

Nach dem unfreiwilligen Outing der Grazer FPÖ ist für mich klar, dass es wohl nicht nur ein billiger Hinterhof-Verein ist, der sich gerade selbst abschafft. Bei den Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit der FPÖ-Finanzaffäre sind Mitte Oktober in Graz auch Datenträger mit nationalsozialistischem Bezug sichergestellt worden.

Dieses Material ist einem früheren Parteimitarbeiter und einem Ex-FPÖ-Gemeinderat zugeordnet worden. Aber hat das auch ernsthafte Konsequenzen? Der frühere Parteimitarbeiter ist jetzt in einer städtischen Abteilung tätig und der Zweite ist ohne Klubzugehörigkeit weiterhin politisch tätig. Dass gegen Beide seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Kärnten ermittelt wird, sei nur am Rande erwähnt.

Im Zuge des Finanzskandals hat sich der „Freie Gemeinderatsklub“ gebildet, der aus ehemaligen FPÖ-Mitgliedern besteht. Es gab ja mehrere Austritte bzw. Ausschlüsse und einige der Betroffenen haben sich unter dem neuen Namen zusammengeschlossen. Dass auch Datenträger mit nationalsozialistischem Bezug sichergestellt wurden, scheint keinerlei Rolle zu spielen. Dieses Material soll einem früheren Parteimitarbeiter und einem Ex-FPÖ-Gemeinderat gehören.

Der Finanzskandal ist übrigens bereits nach der Grazer Gemeinderatswahl 2021 aufgeflogen. Damals hatten sich der Grazer FPÖ-Chef und vormalige Vizebürgermeister Mario Eustacchio und der Vorsitzende des Gemeinderatsklubs Armin Sippel auf Tauchstation begeben. Der blaue Klubdirektor und Finanzreferent Matthias Eder hat sich am Ende selbst angezeigt.

Außerdem wurden bei vier Burschenschaften durchsucht, darunter die drei Grazer Verbindungen Germania, Allemannia und Stiria und drei weitere FPÖ-nahe Vereine. Die Identitäre Bewegung, deren Vermieter ihrer Headquarters in Graz ja lange der ehemalige FPÖ-Gemeinderat Heinrich Sickl war, war von den Durchsuchungen verschont. Bei den Hausdurchsuchungen ging es um Vorwürfe rund um den ehemaligen Landesparteiobmann und Ex-Parteichef Mario Eustacchio. So ist zumindest dieser Teil der FPÖ erst einmal Geschichte.

Warum hier von lokalen Gegebenheiten die Rede ist – und nicht von der Bundespartei? Weil es ein deutliches Beispiel dafür ist, mit welcher Doppelmoral die Blau-Braunen arbeiten. Wenn es gegen die Regierung geht, versuchen sie, sich wie ein Parasit daran zu klammern, irgendwelche Dinge zu finden, die der ÖVP ein paar Prozentpunkte kosten könnte. Dabei ist es NACHWEISLICH ein korrupter Haufen mit zweifelhafter Gesinnung. Das Flüchtlingsthema spielt ihnen natürlich in die Hände, doch viel mehr können diese Polit-Vögel auch nicht ausrichten. Beim Thema Korruption sollten sie allerdings besser alle zusammen die Klappe halten und aufhören, mit dem Dreck zu werfen, den sie selbst unter ihren braunen Schuhen haben.

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Rechtswidrig?

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Irgendwann kommt man an den Punkt, an dem man sich fragen muss, welch seltsamen Ansichten manche Gerichte folgen. Einer dieser Fälle sind die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 (Operation Luxor), die zum Teil für rechtswidrig erklärt wurden. Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz hat das heute bestätigt. Es waren neun Beschwerdeführer, denen allen recht gegeben wurde:

„Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen. Die Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen wäre bei diesen neun Fällen nicht ausreichend für die Razzia gewesen“.

Es geht in diesen neun Fällen um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten. beim Sprecher der Staatsanwaltschaft Hansjörg Bacher ist das Urteil  noch nicht offiziell eingelangt, weshalb man den Inhalt noch nicht im Detail überprüft hat. Bei der Operation „Luxor“ ging es um 70 Beschuldigte und um den Verdacht der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation.

Der deutsche Verfassungsschutz hat aber zum Thema „Muslimbrüder“ eine etwas klarere Meinung: „Gott ist unser Ziel, der Prophet ist unser Führer. Der Koran ist unsere Verfassung. Der Jihad ist unser Weg. Der Tod für Gott ist unser Wunsch.“ Und zur weiteren Erklärung: „Durch Missionierung und soziale Maßnahmen will die MB eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Scharia errichten. Eine Trennung von Staat und Religion lehnt sie ab. Dies beinhaltet zumindest eine Infragestellung der Volkssouveränität und die Relativierung der im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte. Damit ist die MB-Ideologie im Kern verfassungsfeindlich.“

Und jetzt frage ich noch einmal: WAS soll in so einem Fall rechtswidrig sein? Oder sitzen die „Brüder“ inzwischen auch in unseren Gerichten? Für mich als relativ normal denkenden menschen sind und bleiben das Terroristen und damit haben sie genau NULL Rechte in einem zivilisierten Staat.

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