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Da war doch noch etwas?

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Da war doch noch etwas?

Ach ja, es ist fast in Vergessenheit geraten, obwohl das Thema aktueller denn je ist. Es nennt sich Corona und scheint nicht einmal für Verantwortliche zu existieren. Zumindest könnte man das glauben, wenn man sich die neuen „Corona-Regeln“ ansieht, die ich nur für einen schlechten Scherz halten kann.

Wer laut Corona-Test positiv ist und das Virus in sich trägt, kann trotzdem die eigenen vier Wände verlassen, wenn er oder sie sich „nicht krank“ fühlt. Also ob jemand, der sich „nicht krank fühlt“, nicht infektiös wäre. Infizierte müssen auch die FFP2-Maske nicht überall tragen. Im Freien und mit Sicherheitsabstand von zwei Metern soll es auch keine FFP2-Pflicht geben.

Für Infizierte soll es ein Betretungsverbote für kritische Bereiche geben, aber eben nicht für alle. Beschäftigte können auch Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Maske betreten. Spitäler, Alten- und Pflegeheime oder Kureinrichtungen sowie Kinderbetreuungsstätten, Volksschulen und Horte fallen darunter. Arbeiten ist also auch für Infizierte erlaubt, wenn Maske getragen wird.

Wenn an einem Ort beispielsweise nur Infizierte zusammen arbeiten, soll es keinerlei Beschränkungen, also auch keine Maskenpflicht geben, außer es handelt sich um „vulnerable Settings“. Wo eine Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, wie bei Logopäden und Musikern, bleibt das Arbeiten mit positivem Test verboten. Risikogruppen können allerdings auch zu Hause bleiben.

Zu Hause oder auch im eigenen Auto müssen Infizierte keine Maske tragen, wenn sie mit Personen desselben Haushalts unterwegs sind oder zusammenkommen. Bei Kontakt mit haushaltsfremden Personen, in der Gastro oder in Schwimmbädern müssen Infizierte allerdings Maske tragen. D.h. auch in die Gastro dürfen Infizierte, allerdings dürfen sie nichts essen oder trinken, denn dafür müsste ja die Maske abgelegt werden.

Die neuen Corona-Regeln nennt man übrigens jetzt „Verkehrsbeschränkungen“, die bereits bei einem positiven Antigen-Test und nicht erst bei einem positiven PCR-Test gelten. 10 Tage gelten die Verkehrsbeschränkungen, nach 5 Tagen kann man sich „freitesten“. Was „freitesten in diesem Zusammenhang allerdings bedeutet, ist mir nicht ganz klar, denn die Quarantäne wurde ja aufgehoben.

Spannend dürfte der Herbst werden, denn sogar Lockdowns sind bereits im Notfallplan mit drin. Dieser Fall könnte sehr schnell eintreten, wenn erst die Reiserückkehrer wieder da sind – wo es doch keinerlei Regeln bei der Einreise nach Österreich gibt.

Alles verstanden? Keine Sorge – ich auch nicht. Allerdings verstehe ich eines dabei: Die Regierung scheint Panik vor den Verweigerern, den Gefährdern und potentiellen Killern zu haben, die hemmungslos andere jetzt gefährden „dürfen“ und die Zahlen steil nach oben treiben. Die Tatsache, dass wir nun eine neue Mutation haben, die den Impfschutz völlig umgehen kann und um ein vielfaches ansteckender ist, scheint für unseren Gesundheitsminister keine Rolle zu spielen.

Da liegt es nun an jedem einzelnen, in „freier Wildbahn“ FFP2-Maske zu tragen und damit zu hoffen, nicht von den Ignoranten infiziert zu werden. Risikogruppen werden mit diesen neuen „Nicht-Regeln“ zum Freiwild.

Doch der §178 StGB gilt nach wie vor:

Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den, wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.“ Dementsprechend auch das Recht auf NOTWEHR und diese Interpretation muss jeder für sich entscheiden…

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