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13, schwerkriminell und unschuldig?

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13, schwerkriminell und unschuldig?

Seit einiger Zeit häufen sich die Berichte über Strafunmündige, die zwar schwerste Straftaten begehen, bereits amtsbekannt sind aber aufgrund ihres Alters nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Dabei ist die Altersuntergrenze damit noch nicht erreicht.

Raub, Diebstahl, Einbruch, Körperverletzung und sogar Vergewaltigung bis hin zum Mord gehören zum Repertoire der nicht Strafmündigen und man muss sich fragen, ob man diesem Umstand als Gesellschaft wirklich völlig hilflos gegenüberstehen muss. Trotzdem unsere Gesetze für heimische Verhältnisse völlig ausreichen müssten, braucht es dringend Anpassungen, um Täter aus den Bereichen Asyl und Zuwanderung auch angemessen zu bestrafen.

Das Problem ist, dass die Urheber solcher Straftaten sehr genau wissen, dass „ihnen nichts passieren kann“ und so gut wie keine Konsequenzen spüren müssen. Niemand von diesen Minderjährigen muss bei unserem humanen Strafrecht damit rechnen, für Jahrzehnte im Kerker zu verschwinden und eine sofortige Abschiebung müssen sie auch nicht fürchten. Warum sollte der „böse Gesetzgeber“ auch die Eltern außer Landes bringen, weil die Kinder – angeblich unwissend – unsere Gesellschaft terrorisieren?

Die Antwort darauf wäre einfach, wenn man die Täfelchen, die uns seit Jahrzehnten begleiten, auch in der täglichen Lebenspraxis eine Bedeutung hätten: ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER! Diese Regelung scheint von Tag zu Tag weniger Gültigkeit zu haben – jedenfalls was die „armen Traumatisierten“ betrifft. Übrigens eine Standardausrede für Psychologen, Soziologen und vor allem politischen „Alles Verstehern“aus der links-linken Ecke der parlamentarischen Landschaft.

Als Bürger ist es mir allerdings völlig egal, ob ein Gewalttäter, der weder Respekt vor dem Leben, der Gesundheit, noch dem Eigentum von Gastgebern hat, die noch dazu sein Leben finanzieren, das Wort „Respekt“ überhaupt kennt – selbst, wenn er nur das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Hier wären die Eltern gefragt und ich sehe an solchen Beispielen, dass sich nur dann etwas ändert, wenn man tatsächlich die Eltern für die Taten ihrer Kinder verantwortlich macht – so, wie es auch bei uns üblich ist.

„Ein erst 13 Jahre alter Bursch soll am Franz-Josefs-Kai einen Jugendlichen überfallen, geschlagen und ausgeraubt haben. Er ist bereits amtsbekannt.“ lese ich heute in den Medien und da derjenige bereits amtsbekannt ist, gehe ich davon aus, dass er schlicht schon in diesem Alter zum Gewohnheitsverbrecher geworden ist. Traumatisiert? NEIN, denn wenn jemand – egal in welchem Alter zu solchen Mitteln greift, hat das mit dem bisher Erlebten nichts zu tun. Im Übrigen gibt es deutlich Schlimmeres, als aus einem Land zu fliehen, das sowieso durch „Bürgerkrieg“  (In diesem Fall Syrien) kaputt ist – zumal ja die Eltern als Leithammel Einfluss nehmen sollten.

Aber was passiert? Es werden alle möglichen „Kriseninterventionszentren“aktiviert, die sich um diese Kids kümmern sollen, aber alleine schon durch die Vielzahl der Täter völlig überfordert sind. Ernsthafte Konsequenzen haben diese minderjährigen Täter ebenso wenig wie deren Eltern zu fürchten. Ich sehe daher nur eine Möglichkeit: Ohne weitere Diskussionen müsste man die gesamte Familie (wir erinnern und: Eltern haften für ihre Kinder) in die Heimat zurückschicken – zumal ein möglicher Asylanspruch sowieso zweifelhaft ist.

Mich wundert es nicht, dass ein laufender Hydrant mit seinem blau-braunen Haufen so viel Zuspruch bekommt, wenn es auch in der Regierung Kräfte gibt, die jedes vernünftige und sichere HANDELN für die österreichische Bevölkerung blockieren. Vegane Würstchen futtern und um 19 Uhr die Wohnungen verdunkeln, während die an sich arbeitende Bevölkerung wegen den Klimaklebern im Stau steht, ist definitiv zu wenig.

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Götter in Weiß

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Erst einmal zur Klarstellung: Für mich verdient KEIN Arzt die Bezeichnung „Gott in Weiß“. Im Gegenteil – mir reicht es völlig, wenn ein Arzt lesen und schreiben kann – und auch nur deshalb, weil ich mir selber keine Rezepte ausstellen darf.

Was aber in einer Impfstraße im deutschen Gifhorn passiert ist, kann – wenn man davon ausgeht, dass es sich auch so zugetragen hat – in keinster Weise toleriert werden. Ein Risikopatient mit COPD hat endlich seinen Impftermin bekommen. Der Gifhorner, Ilmo Wuff, dem mit dem Impftermin der Impfstoff von Biontech zugesichert wurde, hat in der Impfstraße klargestellt, dass AstraZeneca nicht für Patienten unter 60 Jahren empfohlen wird und dass er auch vom Hausarzt eine Bestätigung hat, dass für ihn nur Biontech in Frage kommt.

Noch im Impfzentrum wurde dem Mann schließlich bestätigt, dass er eine Biontech-Spritze bekommen soll. Doch dann ist der leitende Arzt aufgetaucht und hat entsprechend interveniert. Der Patient: „Wenn ich auf Biontech bestehe, dann gebe es zumindest an diesem Tag keine Impfung und ich müsste dann wieder lange auf einen Termin warten“

Sein Fehler: Da er sich um seine Gesundheit Sorgen gemacht hat, hat er dann doch AstraZeneca genommen. Trotzdem: Sein grundsätzliches Einverständnis bezog sich auf Biontech und nicht AstraZeneca.Sonst wäre er wohl kaum zu dem Termin gekommen. Das Impfzentrum verweigert jede Stellungnahme und Ilmo Wuff hat den Arzt wegen Körperverletzung angezeigt. Nach meiner Ansicht liegt vielleicht keine Körperverletzung vor, weil er ja letztendlich stillschweigend zugestimmt hat. Nötigung ist es allemal.

Ich hätte vermutlich anders reagiert und etwas ist klar: Dieser Arzt würde nie wieder praktizieren, denn er hat die Notlage des Impfwilligen ausgenutzt und ihn unter Druck gesetzt, eine Behandlung zu akzeptieren, die gegen die ursprüngliche Zusage, gegen ärztlichen Rat und unter massiven Druck durchgeführt wurde.

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