Home » Beitrag verschlagwortet mit 'Kontrolle durch Zivilbeamte'

Schlagwort-Archive: Kontrolle durch Zivilbeamte

Der Handel und 2 G

Loading

Der Handel und 2 G

Ab heute gibt es deutlich strengere Kontrollen der 2 G Regel im Handel. Für diejenigen, die es „einfacher“ brauchen: Alle, die nicht geimpft oder genesen sind, bleiben im Lockdown. Das bedeutet, dass der „normale Handel“ bzw. der Erwerb von Waren, die nicht unter die üblichen Lockdown-Regelungen fallen,  in Geschäften für alle, die keinen Nachweis über die 2 G Regel verfügen, verboten ist.

Zur Kontrolle können Handelsangestellte die Green Check App auf ihrem Handy installieren. Damit ist der QR-Code im Impfnachweis der Kunden lesbar. Sollten Kunden den 2G-Nachweis nicht erbringen können, müssen diese die Waren zurückgeben und sofort das Geschäftslokal verlassen.

Die sogenannte „Bändchenlösung“ wäre zwar besonders in Einkaufszentren einfacher zu handhaben, ist aber trotzdem nicht praktikabel, weil damit erstens für jeden erkennbar ist, welchen Impfstatus ein Kunde hat und dann ist es auch kaum möglich, jemandem zwar den Zutritt zu gewähren, aber gleichzeitig eingekaufte Waren zu kontrollieren, die sich bei Kunden ohne 2-G Nachweis nur auf Grundbedürfnisse beschränken dürfen.

Es gibt ja in Einkaufszentren auch Lebensmittelgeschäfte mit erweitertem Warensortiment. Lebensmittel dürfen von Kunden ohne 2-G Nachweis zwar eingekauft werden, nicht aber Nonfood Artikel, die nicht zu Grundbedürfnissen gehören, wie zum Beispiel Textilien, Hobbyartikel oder Spielwaren. (Beispiel Interspar & Co) Darum darf auch in solchen Geschäften der Einkauf kontrolliert werden. Und nicht nur das. Der Handel ist verpflichtet, die 2-G Regel zu kontrollieren und die Strafen bei Nichtbeachtung können bis zur Schließung des Geschäfts gehen.

Daher ist es auch sinnlos, im „Geschäft“ eine  Zwergenaufstand zu machen und dem Personal aggressiv gegenüberzutreten, denn es erfüllt nur die vorgegebenen Regeln. Im Übrigen, wird es auch Überprüfungen durch Zivilbeamte geben, die genau kontrollieren, ob seitens der Handelsangestellten entsprechende Kontrollen vorgenommen werden.

Dass an öffentlichen Orten – und damit auch im Handel (Einkaufszentren) eine FFP2-Maske getragen werden muss, versteht sich von selbst. Auch diese Vorschrift wird kontrolliert.

Teilen

Seite von

Profil 22020

Motto

Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.