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Ausschreitungen und Gewaltandrohungen

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Ausschreitungen und Gewaltandrohungen

Es dürfte kein Geheimnis sein, dass die 2-G Kontrollen im Handel nicht unbedingt angenehm sind – für niemanden übrigens. Für die Kunden nicht, weil es immer wieder „Unterbrechungen“ in ihrem Shopping-Wahn gibt und für die Handelsangestellten nicht, weil ihnen eine Kontrolle – und das hört man immer wieder – auch unangenehm ist. Den Job als Kontrollorgan haben sie schließlich nicht gelernt.

Aber es gibt noch eine Seite, die diese Kontrollpflicht die Angestellten durchaus an ihre Grenzen bringen kann. Bei den 2-G Kontrollen gibt es immer wieder Ausschreitungen und Gewaltandrohungen von denjenigen, die glauben, es nicht nötig zu haben, ihren Impfstatus nachzuweisen, wenn sie denn diesen überhaupt besitzen. Generell kann man davon ausgehen, dass jeder, der sich aggressiv zeigt, kein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat besitzt.

Doch es muss diesen Aggro-Kunden klar sein, dass der Handel VERPFLICHTET ist, diese Kontrollen vorzunehmen und dass die entsprechenden Kunden, die weder geimpft noch genesen sind, im allgemeinen Handel – bis auf die Lockdown-Ausnahmen nichts zu suchen haben.

Wenn dann einige versuchen, entweder mit gefälschten oder komplett ohne Impfnachweis einkaufen zu gehen, machen sie sich nicht nur strafbar, sie könnten auch wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung u.U. in den Bau wandern – und das sind mehr, als nur ein paar Tage. So kommt es nicht selten bei den Kontrollen zur Eskalation.

Auch die Handelsangestellten haben sich die Situation nicht ausgesucht und ich würde auch dafür plädieren, vor jedem Eingang zwei Securitys mit je 160 Kilo Kampfgewicht vor die Eingänge zu stellen, aber das wäre finanziell für die wenigsten Unternehmen finanzierbar. Auf die Angestellten, die ohnehin schon vor einer völlig unbekannten Situation stehen und entsprechend eingeschüchtert sind, auch noch verbal oder sogar tätlich loszugehen, ist charakterlich das ALLERLETZTE.

Der Lockdown für Ungeimpfte wird noch lange dauern – und zwar bis sie geimpft sind. Auch, wenn ihnen die eigene Gesundheit sonst wo vorbeigeht, so ist es auch deren Verpflichtung, zum Gemeinwohl beizutragen. Und dazu gehört nun einmal die Impfung gegen ein Virus, dass das einzig schuldige Element, an der Pandemie trägt. Den Handelsangestellten kann ich nur empfehlen, einmal mehr als einmal zu wenig die Polizei zu rufen. Die wird mit solchen „Kunden“ schon fertig.

Erst an der Kasse zu kontrollieren, halte ich für kontraproduktiv, denn diese „Kandidaten“ dürften das Geschäft nicht einmal betreten. Es bringt nichts, wenn sich der Impfverweigerer schon eine halbe Stunde im Geschäft aufhält, dann zur Kasse kommt und feststellt, dass er die Waren da lassen und das Geschäft ohne „Beute“ verlassen muss.

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Verpflichten oder überzeugen?

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Gerade in den letzten Tagen ist wieder einmal Wind durch die Segel der schon beschlossenen Impfpflicht gezogen. Die Wirtschaftskammer stellt sich plötzlich gegen die Impfpflicht, weil sie meint: „Es braucht zunächst positive Anreize, sich impfen zu lassen, um den Wirtschaftsbetrieb weiterhin gewährleisten zu können.“ Etwas, das ich aus zwei Gründen für völlig unnötig halte:

Es gab bisher genügend Anreize und es ist nicht einzusehen, warum diejenigen, die nur „lange genug warten und damit in der Zwischenzeit andere Menschen massiv gefährden“ auch noch dafür belohnt werden sollen, während die Vernunftbegabten den Schutz der eigenen Person und den Schutz anderer in den Vordergrund gestellt haben. So ein Blödsinn fördert die „Argumente“ der bisherigen Verweigerer, die dann sagen würden, wie dumm denn die Impfbefürworter wären, sich gratis impfen zu lassen.

Wenn WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf sagen, dass weitere Lockdowns fatale Folgen für die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer hätten, aber gleichzeitig Bedenken zur Impfpflicht anmelden, dann verhalten sie sich wie trotzige Kinder. „Ganz grundsätzlich ist dabei auch eine allgemeine Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig, aber es müsste geprüft werden, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist und ob gelinde Mittel zur Verfügung stehen. Allfällige Vorfragen und offene Punkte sind daher restlos zu klären sowie die Maßnahmen und Voraussetzungen regelmäßig zu evaluieren“. Anders gesagt: Am Besten warten, bis alle tot sind und das Gesundheitssystem komplett zusammenbricht.

Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen: „Es müssten also noch vor der Einführung einer Impfpflicht alle Schritte unternommen werden, um möglichst viele Menschen von der Impfung zu überzeugen, Ängste zu nehmen und Skepsis und Ablehnung entgegenzuwirken

Da scheinen die Beiden inzwischen völlig außerhalb der Realität zu leben, denn es wurden alle Schritte unternommen und diejenigen, die sich immer noch weigern, sind entweder Hardcore-Nazis, die ohnehin gegen alles sind, was vom Staat kommt, oder eben völlig Verblendete, die Telegram-Gruppen und Verschwörungstheoretikern alles glauben. DIE ÜBERZEUGT MAN NICHT!

Sie wollen auch gar nicht überzeugt werden, denn ihnen geht es um Politik, nicht um die Gesundheit und je länger gewartet wird, umso mehr befinden sich diese Impfverweigerer im „Bearbeitungsmodus“. Sie bleiben also diejenigen, die einem Herbert Kickl wie blökende Schafe nachlaufen und mit ihm direkt zurück in die 30er Jahre rennen.

So wollen Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf das Inkrafttreten der Impfpflicht verschieben und unzählige weitere Menschen gefährden. Vorzugsweise so lange, bis sich Covid-19 in Luft auflöst. Das wird aber nicht der Fall sein. JEDER, der sich jetzt gegen die Impfung ausspricht, nimmt den Tod anderer Menschen billigend in Kauf.

Obwohl es mit heutigem Tag eine KONTROLLPFLICHT in Geschäften gibt, gibt es diese nur vereinzelt. Ich war heute im Center-West (Graz) und nur im OBI-Markt gab es eine Kontrolle. Weder im „Fressnapf“, noch im „Action-Markt“ wurde kontrolliert. Aber ich sehe das pragmatisch: Wer nicht willens oder fähig ist, die Einhaltung der 2 G Regel zu kontrollieren, muss eben schließen.

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Hauptsache Schlagzeilen

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Hauptsache Schlagzeilen

Es ist doch immer wieder erstaunlich, mit welcher Hartnäckigkeit die Medien Tatsachen verfälschen – alleine dadurch, dass sie die Hälfte weglassen. Das steigert zwar im ersten Moment die Auflage und die Reichweite, aber seriös geht anders.

So ist in der gestrigen Ausgabe eines Printmediums zu lesen: „Jetzt müssen wir alle sechs Monate zur Corona-Impfung“ Genau das stimmt aber nur bedingt. Es ist richtig, dass der „grüne Pass“ nach zweiten Impfung nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. Das soll Menschen dazu bringen, sich die entscheidende dritte Impfdosis abzuholen. Für Geboosterte gilt der Grüne Pass nach wie vor für neun Monate.

Was es nicht bedeutet, ist die kommunizierte Pressemeldung, dass wir uns in weiterer Folge alle sechs Monate impfen lassen müssen, um weiterhin den „grünen Pass“ verwenden zu können. Tatsache ist allerdings, dass es in absehbarer Zeit eine Impfstoff-Anpassung geben wird. Der derzeitig verwendete Impfstoff ist allerdings hochwirksam und schützt zu 90 % vor einer Hospitalisierung. Wenn der Impf-Taliban, Herbert Kickl behauptet, dass die Impfung unzureichend wäre, weil sie keine ewige sterile Immunität verspricht, dann beweist er nur, dass er absolut NICHTS verstanden hat.

Ich finde es unverantwortlich, dass den Medien zum Teil eine „großartige Schlagzeile“ wichtiger ist, als eine korrekte Information, wenn es um eine so wichtige Angelegenheit geht. Nein, eine Ansteckung verhindert die Impfung nicht vollständig. Das Risiko wird nur reduziert und eine 70 % Chance, gar keine Symptome zu entwickeln, ist auch nicht zu verachten.

Derartige Aussagen haben nur einen einzigen Hintergrund: Es ist der Versuch, die Protestmärsche in Verbindung mit Alkohol- und Gewaltexzessen zu rechtfertigen. Doch mit den neuen Corona-Regeln dürften auch die Schwurbler-Demos nicht mehr ganz so einfach sein, denn mit der Maskenpflicht im Freien, an die sich bekanntlich kaum jemand bei den Demonstrationen hält, kann so eine Demo jederzeit aufgelöst werden.

Auch die Kontrollpflicht durch den Handel dürften Kickl & Co nicht schmecken, denn in der derzeitigen Situation kann es sich kein Geschäft leisten, die Kontrollen schleifen zu lassen. Neu ist die Konsequenz, dass für das jeweilige Geschäft ein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann. In der Praxis bedeutet das die temporäre Schließung des Geschäfts.

So soll es laut Medien „strenge Kontrollen an den Kassen geben„. Sinnvoller wäre es allerdings, bereits beim Betreten des Geschäfts zu kontrollieren, denn wenn erst an den Kassen kontrolliert wird, hat sich der betreffende Kunde bereits u.U. stundenlang im Geschäft / Einkaufszentrum aufgehalten. Doch die kommunizierte Kontrolle an der Kasse ist nur EINE Option der Kontrolle und daher keineswegs die Patentlösung – zudem eine Verkäuferin spätestens dann, wenn sie Bares sieht, möglicherweise gar nicht kontrolliert.

Außerdem gilt der Lockdown für Ungeimpfte nach wie vor und daher haben sie bis auf die bekannten Ausnahmen zu Hause zu bleiben. Das gilt natürlich auch für die „üblichen Zusammenrottungen“ im Freien.

 

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Keine Impfung gegen Dummheit

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Keine Impfung gegen Dummheit

Ein schwerer Schicksalsschlag gegen Leute, die ihrer Ansicht nach niemals ein „Corona-Problem“ haben könnten, denn ihnen ist ein viel traurigeres Schicksal beschieden: Chronische Dummheit! Ihnen muss gesagt werden, dass es dagegen keine Impfung gibt und auch eine Heilung sehr, sehr unwahrscheinlich ist. Ein aktuelles Beispiel war in der Pressekonferenz zu hören, als eine „Journalistin“ gefragt hat, warum man nicht gleich 2-G PLUS verordnet, wenn sowieso immer wieder evaluiert wird.

Die Antwort ist dabei so einfach: Weil es technisch / logistisch gar nicht möglich ist (außer vielleicht in Wien) Ein PCR-Test ist 48 Stunden ab Abnahme gültig – die Auswertung dauert aber in der Steiermark mindestens eine Woche. Das bedeutet, dass man sein Ergebnis erst dann erhält, wenn der Test schon gar nicht mehr gültig ist.

Ein weiteres Beispiel für das Virus „Dummheit“ stammt wieder einmal von unserem Impf-Taliban, Herbert Kickl: „Je weniger wirksam diese Corona-Impfung ist, desto sturer wird die Regierung. Der Impfzwang ist weder rechtlich noch medizinisch haltbar. Kanzler Nehammer und Co beweisen mit ihrer Haltung, dass es ihnen nicht ums Wohl der Bevölkerung, sondern um Rechthaberei, Bevormundung und Spaltung der Gesellschaft geht.

Selbstverständlich ist die Impfpflicht rechtlich haltbar. Sie wurde nicht nur verfassungsrechtlich geprüft, sie ist auch medizinisch absolut vertretbar. Die Impfung schützt zu 90 % vor dem Aufenthalt auf einer Intensivstation und trägt damit zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei. Außerdem besteht durch die Impfung (bei vollständig Geimpften) eine Chance von 70 %, nicht einmal Symptome zu entwickeln. Eine von Kickl angesprochene Spaltung kann es also nur zwischen Intelligenz und Dummheit geben.

Ein Aspekt scheint für den Impftroll auch nicht zu existieren: Wenn die Intensivstationen mit Impfverweigerern belegt sind (und das ist nun einmal die absolute Mehrheit) können auch keine Infarktpatienten, Unfallopfer oder Schlaganfall-Patienten aufgenommen werden.

Aus der Pressekonferenz war auch noch ein weiterer Punkt zu entnehmen: Es gilt FFP2-Maskenpflicht  auch Outdoor, wo kein 2-Meter-Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder). Das bedeutet natürlich auch für Demonstrationen. So erhält die Exekutive auch mehr Rechte und kann bei massenhaft Verstößen dieser Art, die Demo auch jederzeit auflösen.

Auch für den Handel dürfte es eng werden – zumindest für die Betreiber, die nicht, oder nur unzureichend kontrollieren. Diese Läden können jetzt auch geschlossen werden und ob sie dann irgendwann wieder öffnen dürfen, steht in den Sternen. (Temporäre Betretungsverbote) Es gilt eine KONTROLLPFLICHT, deren Nichteinhaltung ab 3. Februar auch wie beschrieben sanktioniert wird. Die Kontrollen sind z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen; ab 11. Jänner durchzuführen.

Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch Corona-Maßnahmen kontrollieren. Die Kontrollen kann also JEDE BEHÖRDE im Rahmen ihrer Tätigkeit durchführen – zum Beispiel auch das AMS oder das Sozialamt.

Etwas, das nicht so deutlich klar wurde, was Kontaktpersonen betrifft: Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, Ansonsten wird zwischen K1 und K2 nicht mehr unterschieden. Auch dieser Punkt hat Fragen offen gelassen: Die Gültigkeit vom Grüner Pass wird auf 6 Monate reduziert (ab 1. Februar). das betrifft die 1. und 2. Impfung. Die Behauptung, dass man jetzt alle 6 Monate zum Impfen geschickt wird, ist also grundsätzlich falsch.

 

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