Home » Beitrag verschlagwortet mit 'Menschenrechtskonvention'
Schlagwort-Archive: Menschenrechtskonvention
Universalrechte für einen Möchtegern-Diktator?
Universalrechte für einen Möchtegern-Diktator?
Österreich hat eine gute Verfassung, die nicht nur die Bevölkerung schützen, sondern auch diktatorische Auswüchse verhindern soll. Doch genau diese Verfassung will ein kleiner Möchtegern-Diktator mit seiner FPÖ im Grunde genommen außer Kraft setzen, indem er sie ganz einfach „geringfügig“ ändert. Zum Glück ist das nicht ganz so einfach, wie er glaubt.
Offiziell treibt Kickl die Sorge um die Souveränität Österreichs an. Aber man muss schon genauer hinsehen, um diese perfide Strategie, die dahintersteckt, zu erkennen. Eine auf den ersten Blick nur unbedeutende Änderung des Artikel 1 der Verfassung hat es in sich. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im Verfassungsausschuss eingebracht.
Statt „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, soll es künftig heißen: „Österreich ist eine demokratische, wehrhafte, immerwährend neutrale souveräne Republik. Ihr Recht geht vom österreichischen Bundesvolk aus.“ Was bedeutet das?
Generalsekretär Christian Hafenecker und Verfassungssprecherin Susanne Fürst sehen darin eine Aufwertung der Neutralität Österreichs zu einem Verfassungsprinzip. Heikel: Beschlüsse internationaler Organisationen einschließlich der EU, deren Umsetzung Artikel 1 verletzten würde, sollen in Österreich nicht zur Anwendung kommen dürfen. Und so ziemlich JEDER Beschluss würde dem Begriff „immerwährend neutrale souveräne Republik“ entgegenstehen. Bedroht sieht Hafenecker Österreichs Souveränität gleich auf mehreren Ebenen, wie Verbrennerverbot, bargeldlosem Zahlen, Schuldenunion und dem Vorgehen im Krieg Russlands gegen die Ukraine.
Aber auch andere Beschlüsse wären komplett ausgehebelt, denn die Formulierung „internationale Organisationen“ beinhaltet auch die Menschenrechtskonvention, das internationale Kriegsverbrechertribunal und nicht zuletzt die gesamte EU. Da bräuchte es nicht einmal den von der FPÖ gewünschten Öxit, denn wenn kein Beschluss der EU ratifiziert werden müsste, kann sich der kleine Möchtegern-Diktator jeder Verpflichtung entledigen und die Rosinen herauspicken. Das Ergebnis wären allerdings Strafzahlungen für unser Land in Milliardenhöhe und das würde die Bevölkerung sehr schnell in eine Anti-EU Stimmung bringen.
Die weitere Änderung der Verfassung, welche nach FPÖ Wünschen nur mehr durch eine 4/5-Mehrheit im Nationalrat und eine Volksabstimmung geändert werden könnte, stellt nach einer möglichen Änderung gemäß den FPÖ Wünschen ein unüberwindbares Hindernis dar, weil es fast unmöglich ist, eine 4/5-Mehrheit zusammenzubringen. Das würde die Macht der Blau-Braunen auf ewig einzementieren. Man könnte diesen zweifelhaften Antrag auch als Vorbereitungen zum EU-Austritt werten.
Diese angesprochene „Souveränität“ würde eine völlige Isolation Österreichs bedeuten und alleine die Tatsache, dass unser Land gar nicht selbsterhaltungsfähig wäre, steht schon im Widerspruch den Vorstellungen der FPÖ. Wir wären ganz schnell auf dem Weg ins 18. Jahrhundert – ohne Energie, ohne ausreichende Lebensmittel und von allen Annehmlichkeiten des täglichen Lebens wären wir innerhalb eines Jahres ein Entwicklungsland wie Bangladesch. Aber Hauptsache, wir haben einen „starken Führer“, den wir alle anhimmeln können wie einst „Adolf“.
Fütterung für die FPÖ
Fütterung für die FPÖ
Das Standardthema für die FPÖ ist wieder IN. Es geht um den Zustrom der Flüchtlinge und deren bescheidene Anzahl von Abschiebungen. Als ob das nicht genug Futter für Kickl und Co wäre, sorgt die FPÖ selbst für Stimmung in der Bevölkerung. Etwas, dass die Blau-Braunen wirklich bis ins letzte Detail beherrschen.
So sehe ich heute wieder in den Medien einen angeblichen Brief von Wiener Wohnen mit folgendem Text: „Aus Rücksichtnahme und im Sinne eines verantwortungsvollen und toleranten Miteinanders wird gebeten, auf andere Mieter in Ihrem Wohnhaus und deren religiösen Gebräuchen, Vorgaben und Bedürfnissen Rücksicht zu nehmen und bei der Verarbeitung und Zubereitung von Schweinefleisch die Fenster geschlossen zu halten“ Dass genau dieser Brief aber bereits seit 2015 in unregelmäßigen Abständen verschickt wird, wird nur am Rande erwähnt.
Nebenbei bemerkt: Wiener Wohnen hat damit nichts zu tun. Abgesehen davon, dass sowas rechtlich überhaupt nicht möglich wäre, passt es aber sehr genau in das Konzept der FPÖ, um eine negative Stimmung in der Bevölkerung zu schüren. Darum bin ich davon überzeugt, dass Urheber und Verteiler dieses seltsamen Briefes in der FPÖ zu suchen sind. Dieser Haufen füttert sich also selbst, doch mit solchen absurden Dingen werden sie sich bald überfressen, WENN die Bevölkerung denn intelligent genug ist, diese Strategie zu durchschauen.
Aber die bedeutendere Frage ist, warum denn diejenigen, die sowieso niemals einen Asylanspruch hätten, nicht unverzüglich das Land verlassen müssen. Nicht etwa, weil die Verfahren so lange dauern würden, sondern weil die Genannten schon aufgrund ihrer Herkunft SOFORT über die Grenze geschickt werden müssten. Indien, Pakistan, Marokko, Tunesien und andere Länder, die als Urlaubsländer gelten.. Einzig Kriegsflüchtlinge, die direkt aus einem Gebiet mit einem aktuellen bewaffneten Konflikt fliehen, hätten Anspruch auf Asyl, WENN sie denn nicht durch unzählige sichere Länder reisen würden, bevor sie im Sponsor-Paradies Österreich eintreffen.
Der Rest sind illegale Migranten, die zwar auf Kosten des Sozialstaates leben wollen, aber sich in keinster Weise anpassen wollen. Einfach ausgedrückt: Sie erwarten, ihre eigene Mentalität ausleben zu können – allerdings nicht zu Hause, wo sie das ohnehin tun, sondern bei uns, wo es scheinbar Geld im Überfluss gibt – eben Wirtschaftsflüchtlinge, die neben finanziellen Vorteilen auch glauben, über alle weiblichen Wesen in unserem Land frei „verfügen zu können“.
Ja, solche Kandidaten gibt es im Überfluss und ich sehe keinen Grund, die Betreffenden mit offenen Armen und ebenso offenen Brieftaschen zu empfangen – zumal sie eine massive Gefährdung der eigenen Bevölkerung darstellen.
Nun könnte man nach den Gründen fragen, warum die Abschiebung solcher Kandidaten nicht, oder nur unzureichend erfolgt. Wenn ich dann lese, dass z.B. 133 „Flüchtlinge“ bei der Abschiebung die „Zusammenarbeit“ verweigert, über 40 einen (verständlichen) PCR-Test verweigert haben und er Rest der (überwiegend) Afghanen nicht abgeschoben werden kann, weil es kein Rückführungsabkommen gibt, dann ist mir klar: Diese Kandidaten werden in jedem Fall im Land bleiben.
Noch ein kurioses Detail: Ein Burgenländer fand Pässe, zerrissenes Geld und Flugtickets von Flüchtlingen auf einer Wiese im burgenländischen Andau. Das eigentlich Kuriose dabei: Es handelte sich dabei um fünf türkische Pässe, Banknoten, sowie Flugtickets von Istanbul nach Sarajevo. Natürlich werden in diesen Fällen die Dokumente entsorgt, denn es ist jedem Betroffenen klar, dass jemand aus der Türkei keinen Asylanspruch haben kann – zumal ja die Türkei nach wie vor in die EU will, obwohl das vermutlich niemals passieren wird.
Ein Thema, das so weitläufig auslegbar ist, betrifft die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der UNO vom Dezember 1948. Für die damaligen Verhältnisse möge diese Erklärung noch praxisbezogen gewesen sein. (Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Verbot der Folter, Verbot willkürlicher Festnahme und Haft, Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe, Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder die Ehefreiheit, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung und Gesundheit, Recht auf Bildung, etc.) Diese Rechte sollen für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten.
Doch dieser Text wird heute sehr freizügig ausgelegt. Der ursprüngliche Text der Genfer Flüchtlingskonvention war ausgelegt, unseren unmittelbaren Nachbarn in Not zu helfen. Inzwischen sind es längst nicht mehr nur Nachbarn in Not. Es fühlt sich jeder zum Recht auf Asyl berufen, der einfach nur auf scheinbar einfache Art ein besseres Leben will.
Dass diese Flüchtlingskonvention durch die Erklärung der Menschenrechte in jedem Fall gedeckt ist, zeigt folgendes Beispiel: „Jeder Staat hat zwar das Recht, Personen festzunehmen, in Haft zu behalten oder des Landes zu verweisen. Er verstößt aber gegen Menschenrechte, wenn er dabei willkürlich vorgeht, d.h. wenn er nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen handelt oder wenn diese Gesetze selbst ungerecht sind„. Damit wäre aber JEDES Gesetz ungerecht, denn unabhängig von der Herkunft sollen die Menschenrechte ja für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten. Das bedeutet aber, dass selbst aus Urlaubsländern sich jeder nach eigenem Ermessen „diskriminiert“ fühlen kann und nach der weitläufigen Auslegung der Flüchtlingskonvention „Anspruch“ auf Asyl hätte, denn WER entscheidet, ob ein Gesetz nun ungerecht ist, oder nicht?
Ein weiterer Punkt fällt auf – der Artikel 12 der Menschenrechtskonvention: Unerlaubte Eingriffe in das Privat/Familienleben können etwa die Trennung von Eltern und Kindern oder die Verweigerung des Zusammenlebens einer Familie mit Personen unterschiedlicher Nationalität darstellen. Das wird so ausgelegt, dass eine Trennung von der Familie nicht zumutbar ist und daher IMMER eine Familienzusammenführung zu erfolgen hat.
Der Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) fordert als Programmartikel, dass jeder Mensch Recht auf soziale Sicherheit hat, um überhaupt in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu kommen, die notwendig sind, damit er in Würde leben und seine Persönlichkeit frei entfalten kann. Diese „Sicherheit“ bedeutet eine quasi unlimitierte Finanzierung der illegalen Migranten, weil sie ja ein „Recht darauf haben“, sich zu entfalten.
„In der Regel muss der Staat tätig werden, um die Grundlagen für die Ausübung dieser Rechte bereitzustellen. Dazu muss er auch entsprechende Prioritäten setzen. Er darf also nicht einen Großteil seiner Ausgaben für Rüstung verwenden, wenn dadurch zu wenig Mittel für die Sicherstellung der Existenzgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger verbleiben“. Nur damit ich das richtig verstehe: Bedeutet das, dass Miete und Strom/Gasrechnungen in derzeitigen Umfängen, gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen? Gut zu wissen!
In dasselbe Horn bläst der Artikel 25: „Jeder Mensch hat Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard, worunter zumindest ein soziales Existenzminimum zu verstehen ist. Dazu gehört unter anderem eine menschenwürdige Behausung, angemessene Kleidung und Ernährung sowie ärztliche Betreuung. Im Weiteren verlangt die Erklärung ein Recht auf Sicherheiten im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder Armut. Bei uns werden diese Bedürfnisse praktisch vollständig durch Sozialversicherungen und Krankenkassen abgedeckt“
Wenn ich also das lese, haben etwa 75 % aller Österreicher das Recht auf eine (erfolgreiche) Klage beim Menschenrechtsgerichtshof, denn wenn Schutz vor Armut in den Menschenrechten verankert ist, dann läuft etwas gewaltig schief. https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/artikel-25-aemr-recht-angemessenen-lebensstandard
Unser Klubobmann August Wöginger hat es schon richtig erkannt. „Die über 70 Jahre alte Menschenrechtskonvention benötigt ein Update beim Thema Migration und diese Diskussion sollten wir so schnell als möglich starten“. Doch es ist ein Thema, das nicht nur von Österreich entschieden werden kann. Die Vermittlung dieses Aberglaubens ist Kickl´s Trumpf. Und die Bevölkerung glaubt es.
Neueste Kommentare