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Immun gegen das StGB?
Dass es so etwas wie parlamentarische Immunität gibt, ist ja bekannt. Auch, dass Diese nicht so einfach aufgehoben werden kann. Aber das bedeutet nicht, dass schwere Verbrechen, die von Mandataren begangen werden unter den Tisch fallen dürfen. Die Tatkräftige Förderung und Unterstützung des § 178 StGB bei den – übrigens verbotenen – Demos in Wien ist ja erwiesen.
Dort heißt es: „Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.“
Durch den Missbrauch ihrer Position sehe ich allerdings erschwerende Umstände. Die Aufstachelung einer nicht geringen Personenanzahl zum Widerstand gegen gültige Gesetze kommt noch hinzu. Immerhin posiert das Trio infernale – allerdings ohne ihren Kettenhund – recht provozierend alle Vorschriften missachtend, um zu zeigen, welchen Wert Gesetze für die FPÖ haben.
Ausgerechnet dieser Haufen will von Rechtsstaat reden? Die Gehilfen der rechten Szene nennt Mahrer die FPÖ. Aber ich würde da noch weiter gehen und sagen: Das IST die rechte Szene.
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