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Quarantänebrecher
Es gibt immer wieder Menschen, die glauben, sich über alles hinwegsetzen zu können. Lächerliche Geldstrafen könnte man ja sowieso anfechten und wenn „nichts zu holen ist“ ist man sowieso gegen Strafen immun. Dass es aber ganz anders kommen kann, sieht man an zwei Beispielen. Es empfiehlt sich also nicht, auf der Ignorantenwelle zu reiten.
Voriges Jahr im April hatte eine 54 Jahre Frau aus Deutschland nach positiver Corona-Testung von der Bezirkshauptmannschaft einen Absonderungsbescheid erhalten. Sie hatte trotzdem ihre Wohnung verlassen, um sich mit dem Taxi in einen Supermarkt zu fahren. Ihre Ausrede: Die Mindestbestellsummen in den Online-Shops der Supermärkte waren ihr zu hoch. Außerdem hat sie durch die Benutzung des Lifts in ihrem Wohnhaus zur Entsorgung des Mülls Mitbewohner ihres Mehrparteienhauses gefährdet Trotz Verwarnung hat die 54-Jährige bis zur Verhandlung noch mehrfach das Haus verlassen.
Für eine Frühpensionistin sind 10.800 Euro sicher viel Geld, doch der Staatsanwaltschaft ging es auch um die abschreckende Wirkung: „Sie haben sich einen Dreck geschert, ob Sie Leute anstecken, Sie waren so dreist, dass man Sie sogar verhaften musste!“ So wurde die Forderung der Staatsanwaltschaft begründet. Und sie hat völlig recht damit.
Nun hat das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt und wenn die Frau nicht zahlen kann oder will, gibt es immer noch den Ersatzarrest – und der dürfte bei dieser Summe länger dauern.
Etwas günstiger kommt ein 26-jähriger Tiroler davon. Der Mitarbeiter einer Unterländer Gemeinde hat sogar ohne Mund-Nasen-Schutz – den Friedhof besucht und danach einen Abstecher zum Bauhof gemacht. Ihn kostet die Quarantäneverweigerung 4080 Euro. Vielleicht wurde es deshalb günstiger, weil er die „Bewohner“ des Friedhofs kaum infizieren konnte. Die Missachtung der Quarantäne bleibt aber trotzdem.
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