Die Sache mit dem „Wut-Wirten“ aus Millstadt hat es wieder einmal deutlich gezeigt: Wir müssen uns den Stempel von denjenigen aufdrücken lassen, die zu uns kommen, integrationsunwillig sind und deren Mentalität in keinster Weise mit unserer Lebensart kompatibel ist.
Nachdem eine Araber-Familie die Kinder auf die Tische gestellt und eine Kellnerin als „Schlampe“ beschimpft hat, musste der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch machen und lässt künftig Araber nicht mehr in sein Lokal. Doch das dürfte Konsequenzen haben. Die Gleichbehandlungskommission wird sich schon bald zu Wort melden, weil Gäste nicht aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion zurückgewiesen werden dürfen.
Nun ist es aber so, dass die Kinder von Angehörigen dieser Gruppen „alle Rechte“ haben. Vergleichbar mit antiautoritärer Erziehung – nur eben weitaus extremer. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Wenn ein Volksschüler zu seiner Lehrerin sagt „Du Frau, Du mir nix sagen“, dann läuft etwas falsch in unserem Land. Interessant, dass es immer wieder dieselben Gruppierungen sind, die mit allem Nachdruck ihre Mentalität bei uns ausleben und uns ihren Stempel aufdrücken wollen.
Es ist erwiesen, dass besonders (illegaler) Migranten, die zwar keinen echten Fluchtgrund haben, sondern sich einfach ein „besseres Leben“ auf Kosten des Sozialstaates erwarten, von Integration so gar nichts halten. Afghanen, die durch unzählige europäische Länder reisen und daher in Österreich keinen Asylanspruch haben, sind in keinster Weise integrationswillig, nehmen sich zu einem großen Teil, was sie wollen – ob es sich dabei um Raub oder Diebstahl handelt, oder auch Vergewaltigungen und Gewaltexzesse ausleben, können nur sehr eingeschränkt sanktioniert werden, denn Abschiebungen sind sehr schwierig, wenn es keine „Rücknahmevereinbarungen“ gibt – und wohl auch in Zukunft nicht geben wird.
Man muss sehen, dass verschiedene Gruppen, die eine andere Mentalität repräsentieren, nicht kompatibel sind mit unserer Art des Zusammenlebens. Und trotzdem bekommen sie Recht, wenn die Gleichbehandlungskommission auftritt, oder auch der EuGH der Meinung ist, dass wir uns lieber „umpolen“ lassen sollen, als die entsprechenden Kandidaten zur Anpassung zu zwingen.
Man muss gar nicht so weit gehen, um ein Beispiel zu finden, bei dem die Betreffenden gar nicht auf die Idee kommen würden, ihre Mentalität auszuleben, denn die Sanktionen bei uns wären wohl zu drastisch. So ist es in Spanien durchaus legitim, nackt auf die Straße zu gehen, ohne dass dies sanktioniert werden darf. Das ist sogar durch ein Gesetz mit Verfassungsrang abgesichert. Aber ich habe bei uns noch keinen Spanier gesehen, der auf diese Idee kommen würde – schon weil sogar Knast auf ihn warten würde (Erregung öffentlichen Ärgernisses).
Es gibt nun einmal ausländische Gruppen, die glauben, alles zu dürfen, was in ihrer Heimat „normal“ ist und ich frage mich, ob man solche Leute überhaupt ins Land lassen sollte – zumal wir eine allfällige EU-Quote längst erfüllt hätten. Das „Lieblingsthema der FPÖ“ ist also aktueller den je und man muss schon aufpassen, dass dieser rechtsradikale Haufen nicht alleine durch dieses Thema eine Zustimmung erfährt, die er nicht verdient. Doch die Welt brennt an allen Ecken und Enden und irgendwann sind die Migrationsströme nicht mehr kontrollierbar. So halte ich es für besser, der eigenen Linie treu zu bleiben, als eine politische Ehe fortzusetzen, die dauerhaft auf der Erpressung beruht, die Regierung zu verlassen. Etwas anderes ist es wohl nicht.
Man muss schon sehr im Denken eingeschränkt sein, wenn man seine Wutattacken nicht nur an den falschen Leuten auslässt, sondern auch dafür Zeugen gleich mitliefert. Ein Kärntner Wirt hat nicht gerade schmeichelhafte Worte für unseren Karl Nehammer gefunden: „Der ist eh bald weg“, oder auch „Drecksverordnung“ waren die „netten Beispiele“ weil das Lokal des Wirten vor Kurzem kontrolliert wurde.
Durch das Verhalten in seinem Lokal hat er klar „den öffentlichen Anstand“ verletzt. Dumm nur, dass mehrere Polizisten erneut das Lokal überprüft haben, um die Einhaltung des COVID-Maßrahmengesetzes zu kontrollieren. Alle Anwesenden konnten seine Äußerungen hören. Laut Strafverfügung muss er jetzt 70 Euro Geldstrafe zahlen oder vier Tage in den Bau.
Seine Reaktion: „Ich zahle diese Strafe nicht. Ich habe bereits einen Termin bei einem Anwalt“.Es ist anzunehmen, dass ihm der Anwalt nahelegen wird, die Geldstrafe zu zahlen, wenn Dieser keine krachende Niederlage verbuchen will. Doch verdienen wird dieser Anwalt in jedem Fall, denn abgesehen von fehlendem Benehmen dürfte dem Wutwirten entgangen sein, dass die Maßnahmen aus dem Gesundheitsministerium kommen und die Exekutive diese Maßnahmen nur umsetzen muss.
Wenn ich mich schon zu solchen Äußerungen hinreißen lasse – z.B. bei Maskenverweigerern im Bus, dann geht das wenigstens an die richtige Adresse.
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