Wenn ich davon ausgehe, dass die vorhandenen Informationen korrekt sind, muss ich mir doch einige Fragen stellen, wie wahrscheinlich keiner beantworten kann. Demnach handelt es sich bei dem Haupttäter des Anschlags in Wien um einen 20-jährigen Nordmazedonier, der auch die österreichische Staatsbürgerschaft besessen hat. Die erste Frage wäre: Warum AUCH?
Kujtim F. war außerdem einschlägig vorbestraft und erst im Dezember 2019 aus der Haft entlassen worden und er war mit einem illegalen Sturmgewehr vom Typ AK-47 bewaffnet. Also der, der Ruprechtskirche erschossen wurde. Er war Ende April 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) in Österreich verurteilt worden – zu 22 Monate Haft, weil er sich nach Syrien absetzen und dort der Terrormiliz Islamischer Staat wollte. Anfang Dezember 2019 wurde er vorzeitig bedingt entlassen, weil die Privilegien des Jugendgerichtsgesetzes gefallen ist.
Wie kann Jemand, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wird, überhaupt noch entlassen werden? Ändert sich seine Gesinnung durch das Basteln von weihnachtlichen Strohsternen in der Haft? Warum fällt ein 20-Jähriger, der kampferprobt ist und klar deklariert, dass er sich einer Terrororganisation unter das Jugendstrafrecht? Er dürfte nie wieder die Sonne ohne Gitterstäbe sehen.
Kurz vor dem Attentat hat er den Treueschwur auf den neuen Chef der Terrormiliz IS, Abu Ibrahim al-Hashimi al-Quraishi, abgelegt. Wenn DAS bekannt ist – warum konnte er sich in Österreich frei bewegen? Da ist die Tatsache, dass der Sprengstoffgürtel nur eine Attrappe gewesen sein soll, ein schwacher Trost. Ein langer Prozess bis zum Attentat, der allerdings schon lange vor dieser Regierungszeit begonnen hat, denn der Beginn der Radikalisierung dürfte wohl deutlich länger zurückliegen – noch bevor er sein illegales Sturmgewehr vom Typ AK-47 überhaupt halten konnte.
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