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Rechtlich, moralisch, politisch
Man kann und sollte durchaus Respekt vor der Ansicht des Bundespräsidenten haben. Und auch die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das aufrechterhalten werden sollte. Wenn es um die Aussage des Bundespräsidenten geht, dass wir eine rechtliche, moralische und politische Verpflichtung hätten, Afghanen aufzunehmen, scheiden sich die Geister.
Zurecht, wie ich meine, denn man muss mehrere Punkten betrachten: Eine „rechtliche Verpflichtung“ kann es schon aufgrund der Tatsache, dass man in Afghanistan kaum noch von einer rechtlichen Basis sprechen kann, nicht geben, denn Recht bedeutet auch Recht auf allen Seiten.
Was die „moralische Verpflichtung“ angeht, muss man auch bedenken, dass Österreich bereits mehr „Moral“ gezeigt hat, als die meisten anderen Länder – und das weltweit. Über 40.000 in Österreich lebenden Afghanen sind das Zeugnis dafür und unser Land hat mit diesem Konflikt absolut nichts zu tun. Es waren die Afghanen selbst, die kaum daran gedacht haben, ihr Land gegen die Taliban zu verteidigen, obwohl die ihnen personell und technisch weit überlegen waren.
Kommen wir zur „politischen Verpflichtung“: Selbst wenn es eine Solche gäbe, wäre sie nicht durchsetzbar, denn Afghanen ist die Ausreise verboten und der einzige Fluchtweg, den man als realistisch betrachten konnte, ist unter Kontrolle der Taliban. Nur Ausländer dürfen und sollen das Land verlassen. Und das dürfte klar sein, denn ein Land, das wirtschaftlich am Boden liegt, braucht zumindest die eigenen Leute, um den Betrieb so halbwegs am Laufen zu halten.
Das „Argument“, dass bei den radikalen Taliban Frauen nicht arbeiten dürften, löst sich in Luft auf, wenn man bedenkt, das Frauen also so etwas wie Kriegsbeute angesehen werden. Der direkte Weg nach Europa wäre damit sowieso versperrt. Damit blieben nur noch die Schlepper und es wäre fatal, wenn man die unterstützen würde. Selbst die Flucht in ein Nachbarland dürfte schon schwierig genug sein. Aber genau dort muss man helfen und nicht so mit Wegen nach Österreich, wie es in der surrealistischen Garage der Präsidentschaftskanzlei heißt.
Reden kann man leicht, wenn es um Wünsche geht. Aber diese Wünsche müssten nicht nur einen sachlichen Hintergrund haben, sondern auch sie müssten auch erfüllbar sein. Und das ist definitiv nicht der Fall. „Wir haben Platz“, heißt es immer wieder – zuletzt vom Innsbrucker Bürgermeister. Aber haben wir als Mehrheit der Bevölkerung auch den Willen, alle Annehmlichkeiten unseres Sozialstaates denjenigen in den Rachen zu werfen, die ihr eigenes Land im Stich gelassen haben? Sind wir bereit, alles – inklusive unsere Frauen denjenigen zu überlassen, die weder unsere Kultur respektieren, noch bereit sind, sich irgendwie zu integrieren? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen
Fromme Wünsche helfen niemandem, aber vielleicht Hilfe vor Ort – an den afghanischen Grenzen.
Schuldfrage
Kaum sind nähere Informationen über die Täter im Vergewaltigungs- / Mordfall der 13-Jährigen bekannt geworden, gab es bereits Schuldzuweisungen. Immerhin sind diese Täter nicht unbedingt ungeschriebene Blätter. Der am Sonntag in U-Haft genommene Afghane ist 23 Jahre alt und ebenso wie die bisher weiteren gefassten Täter, 16 und 18 Jahre alt, nicht geständig. Ein weiterer 22-jähriger Täter dürfte sich ins Ausland abgesetzt haben.
Der Mann ist seit 2018 dreimal gerichtlich verurteilt worden und seine Abschiebung war bereits 2017 für zulässig erklärt worden. Er hat als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling 2015 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Im Oktober 2017 gab es die negative Asylentscheidung, eine Rückkehraufforderung wurde erlassen. Dagegen gab es eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welche IMMER NOCH anhängig ist. Insgesamt sechsmal polizeilich angezeigt, darunter wegen Suchtmittelhandels, Hehlerei und Körperverletzung.
Obwohl insgesamt sechsmal polizeilich angezeigt, darunter wegen Suchtmittelhandels, Hehlerei und Körperverletzung. sieht Justizministerin Alma Zadić (Grüne) keinen Grund für eine Verschärfung des Asylgesetzes. Eine recht fadenscheinige Ausrede aus dem Justizministerium: „Das Innenministerium hätte die Möglichkeit gehabt, „die aufschiebende Wirkung“ der Beschwerden der vorbestraften Afghanen gegen ihre Abschiebung aufzuheben“ Eine aufschiebende Wirkung kann allerdings nur gegen eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz erfolgen. genau die liegt aber bis heute nicht vor. Es fehlt da ganz einfach die Rechtsgrundlage.
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, „auf Luft“ seitens des Innenministeriums zu handeln, wenn jeder drittklassige Anwalt eine solche Handlung zerpflücken würde und Österreich ggf. sogar den ausgewiesenen Flüchtling wieder zurückholen müsste. In Deutschland ist so etwas bereits passiert.
Auch die EU ist dabei nicht besonders hilfreich: Wird festgestellt, dass keine klassischen Asylgründe vorliegen, Leben, Sicherheit oder Freiheit trotzdem bedroht sind, wird laut EU subsidiärer Schutz gewährt. Der Status kann wegfallen, wenn sich die Situation im Herkunftsland bessert. Da wäre auch das Innenministerium zuständig. Das ist aber in Afghanistan nicht der Fall. So kann man nicht von einer Schuld des Innenministerium sprechen.
2020 wurden 4877 Afghanen in Österreich straffällig. Ein recht hoher Wert. Das Hauptproblem ist aber das Dublin-Verfahren. Wäre es bei Dublin I geblieben, müsste jeder Flüchtling dort bleiben, wo er zuerst gelandet ist. das wären in erster Linie Griechenland oder Italien. Doch die EU winkt sie durch, bis die Flüchtlinge dort landen, wo es Bargeld gibt. Zudem versprechen Schlepper nicht Schutz, sondern schöne Frauen haben und gut leben können.
DAS verstehe ich nicht unter einem Grund für Asyl. daneben müssten die Verfahren sehr viel schneller abgeschlossen werden. Bei klaren Unwahrheiten, wie das angegebene Alter, um als minderjährig zu gelten, sollte der Betreffende sofort abgeschoben werden – und zwar ohne abgeschlossenes Verfahren. Schuld ist meiner Ansicht nach die ewig lange Verfahrensdauer in solchen Fällen, die EU Regelung, die es erlaubt alles nach Österreich zu schicken und natürlich die Tatsache, dass die Justiz nicht so konsequent ist, wie es in solchen Fällen angebracht wäre.
Menschenrechte?
Was sonst, als die Asyldebatte könnte jetzt am beinahe-Ende von Corona das Tagesgeschehen bestimmen? Und was sonst, als wahnwitzige Ideen könnten von Leuten wie Lukas Gahleitner-Gertz, Asylkoordination (asyl,at) kommen? Seiner Ansicht nach soll bei einem Asylantrag nicht nur geprüft werden, ob der Person eine Verfolgung im Herkunftsland aufgrund ihrer politischen oder religiösen Einstellung droht und ob eine Rückführung überhaupt möglich ist.
Wird der Asyl-Antrag abgewiesen, kann seiner Meinung nach nicht gleich abgeschoben werden. Es bräuchte einen weiteren Behördenschritt: Die Rückkehrentscheidung: „Dazu muss die Behörde ein weiteres Menschenrecht prüfen: Das Recht auf Privat- und Familienleben“ genauer gesagt: Ob das Interesse der Person auf Privat- und Familienleben überwiegt oder das Interesse der Republik Österreich an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremden- und Asylwesens Es kann wohl niemand bestreiten, dass ein „Recht auf Privat- und Familienleben“ sehr weitläufig ausgelegt werden kann und so niemand wirklich abgeschoben werden könnte. Und dieses „Recht“ wird bei den Betreffenden immer überwiegen.
Interessant ist auch, was sich so auf asyl.at findet: „Die Asylverfahren in Bosnien, Serbien und Nordmazedonien weisen schwere Defizite auf. Aus Sicht der EU Staaten gelten sie nicht als sichere Drittländer. Das heißt: Asylsuchende, die es bis in die EU schaffen, dürfen nicht in diese Länder zurückgeschoben werden, weil diese ihrerseits nicht garantieren können, dass sie nicht Flüchtlinge ohne menschenrechtskonforme Verfahren ausweisen. Dadurch droht die Gefahr von Kettenabschiebungen bis ins Herkunftsland. “
Das bedeutet, dass Asylanten nicht einmal innerhalb Europas zurückgeschoben werden. Praktisch – wo es doch in diesen Ländern kein BARGELD gibt. Dass Österreich im Verhältnis zur Bevölkerungsanzahl ohnehin schon mehr Flüchtlinge aufgenommen hat, als andere EU-Staaten, spielt dabei offenbar keine Rolle. Der Aha-Effekt: Bosnien, Serbien und Nordmazedonien gelten also nicht als sicher im Vergleich zu Afghanistan? Das bedeutet wohl, dass es „Menschenrechte“ nur dort gibt, wo Bargeld zu holen ist.
Schwarz oder weiß
Die meisten Menschen wünschen sich, dass das ganze Leben ein großer bunter Haufen ist, aus dem man sich die passenden Farben für sein persönliches Weltbild aussuchen kann. Mehr noch – ein „schwarz-weiß Denken“ wird gerne als Krankheitsbild gesehen (Borderline Syndrom). In vielen Fällen kann man auch nach Belieben in den Farbkasten greifen und aussuchen, was gerade passt.
Aber es gibt Fälle, in denen es nur schwarz oder weiß gibt – ein Entweder-oder. Es sind die Fälle, in denen immer Einer auf der Strecke bleibt. So ein Fall ist die jüngste Abschiebung des Kindes aus Georgien. Dass unser Karl Nehammer nichts weiter getan hat, als ein höchstrichterliches Urteil durchzusetzen, ist etwas, das in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte. Darüber gibt es auch keine Diskussion.
Aber es gibt Hintergründe, die von Protestierenden und Abschiebungsgegnern gerne ausgeblendet werden. Die Grundinformation: Die Mutter des abgeschobenen Kindes stammt aus Georgien – da sie nicht verfolgt wurde und dort kein Krieg herrscht, liegt kein Asylgrund vor. Das Asylrecht bedeutet nicht, dass man illegal einwandern kann, sich auf Staatskosten alles finanzieren lässt und dann auch noch glaubt, dass die Behörden schon irgendwann aufgeben werden, wenn man nur hartnäckig genug ist.
Insgesamt wurden in den letzten Jahren 6 Asylanträge abgewiesen und man hat sich insgesamt 6 Abschiebeversuchen widersetzt. Doch damit nicht genug: Nach einer bereits erfolgten Ausreise ist die Familie wieder illegal über die Niederlande nach Österreich eingereist. es wurde also nicht nur das bestehende Rechtssystem ausgereizt – was man ja noch verstehen könnte – die Familie hat auch bewusst den Status der Illegalität gewählt, indem sie im Bewusstsein der jederzeit möglichen neuerlichen Abschiebung wieder eingereist ist.
Asyl bedeutet „Schutz vor Verfolgung“ aber nicht das Recht auf ein besseres Leben. Wer das Asylrecht missbraucht, hat in Österreich nichts zu suchen. Gerade dieser Fall hat sich auch jahrelang hingezogen und es hätte die Möglichkeit bestanden, ganz legal zu einem Aufenthaltsstatus zu kommen – allerdings nicht als Flüchtling, sondern als LEGALER Migrant.
Was wäre aber die Alternative gewesen? Die Kinder von den Eltern trennen und nur die Eltern auszuweisen? Den Aufschrei der Kritiker kann ich mir vorstellen und DAS wäre tatsächlich unmenschlich gewesen. Ob die Kinder nun integriert sind, kann keine Rolle spielen, denn die Eltern waren es offenbar nicht – sonst wären sie kaum in die Illegalität geflüchtet.
Das vielfach angesprochene „humanitäre Bleiberecht“ darf nicht dazu führen, dass illegale Migranten einfach nur ihre Zeit in Österreich absitzen brauchen, um dauerhaft im Land bleiben zu können. Für die Kinder mag es bedauerlich sein, aber nicht der Staat ist für ihre derzeitige Situation verantwortlich, sondern ausschließlich die Eltern, die sich schlicht verspekuliert haben.
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