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Schuldfrage

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Kaum sind nähere Informationen über die Täter im Vergewaltigungs- / Mordfall der 13-Jährigen bekannt geworden, gab es bereits Schuldzuweisungen. Immerhin sind diese Täter nicht unbedingt ungeschriebene Blätter. Der am Sonntag in U-Haft genommene Afghane ist 23 Jahre alt und ebenso wie die bisher weiteren gefassten Täter, 16 und 18 Jahre alt, nicht geständig. Ein weiterer 22-jähriger Täter dürfte sich ins Ausland abgesetzt haben.

Der Mann ist seit 2018 dreimal gerichtlich verurteilt worden und seine Abschiebung war bereits 2017 für zulässig erklärt worden. Er hat als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling 2015 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Im Oktober 2017 gab es die negative Asylentscheidung, eine Rückkehraufforderung wurde erlassen. Dagegen gab es eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welche IMMER NOCH anhängig ist. Insgesamt sechsmal polizeilich angezeigt, darunter wegen Suchtmittelhandels, Hehlerei und Körperverletzung.

Obwohl insgesamt sechsmal polizeilich angezeigt, darunter wegen Suchtmittelhandels, Hehlerei und Körperverletzung. sieht Justizministerin Alma Zadić (Grüne) keinen Grund für eine Verschärfung des Asylgesetzes. Eine recht fadenscheinige Ausrede aus dem Justizministerium: „Das Innenministerium hätte die Möglichkeit gehabt, „die aufschiebende Wirkung“ der Beschwerden der vorbestraften Afghanen gegen ihre Abschiebung aufzuheben“ Eine aufschiebende Wirkung kann allerdings nur gegen eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz erfolgen. genau die liegt aber bis heute nicht vor. Es fehlt da ganz einfach die Rechtsgrundlage.

Ich sehe jedenfalls keinen Grund, „auf Luft“ seitens des Innenministeriums zu handeln, wenn jeder drittklassige Anwalt eine solche Handlung zerpflücken würde und Österreich ggf. sogar den ausgewiesenen Flüchtling wieder zurückholen müsste. In Deutschland ist so etwas bereits passiert.

Auch die EU ist dabei nicht besonders hilfreich: Wird festgestellt, dass keine klassischen Asylgründe vorliegen, Leben, Sicherheit oder Freiheit trotzdem bedroht sind, wird laut EU subsidiärer Schutz gewährt. Der Status kann wegfallen, wenn sich die Situation im Herkunftsland bessert. Da wäre auch das Innenministerium zuständig. Das ist aber in Afghanistan nicht der Fall. So kann man nicht von einer Schuld des Innenministerium sprechen.

2020 wurden 4877 Afghanen in Österreich straffällig. Ein recht hoher Wert. Das Hauptproblem ist aber das Dublin-Verfahren. Wäre es bei Dublin I geblieben, müsste jeder Flüchtling dort bleiben, wo er zuerst gelandet ist. das wären in erster Linie Griechenland oder Italien. Doch die EU winkt sie durch, bis die Flüchtlinge dort landen, wo es Bargeld gibt. Zudem versprechen Schlepper nicht Schutz, sondern schöne Frauen haben und gut leben können.

DAS verstehe ich nicht unter einem Grund für Asyl. daneben müssten die Verfahren sehr viel schneller abgeschlossen werden. Bei klaren Unwahrheiten, wie das angegebene Alter, um als minderjährig zu gelten, sollte der Betreffende sofort abgeschoben werden – und zwar ohne abgeschlossenes Verfahren. Schuld ist meiner Ansicht nach die ewig lange Verfahrensdauer in solchen Fällen, die EU Regelung, die es erlaubt alles nach Österreich zu schicken und natürlich die Tatsache, dass die Justiz nicht so konsequent ist, wie es in solchen Fällen angebracht wäre.

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