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Neue Regeln

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Ab heute gelten neue Regeln in der Corona Pandemie. Für die Gastronomie (Restaurants, Gasthäuser, Bars, Kneipen, Nachtlokale) ändert sich nicht sehr viel. Sie bleibt generell geschlossen. Neu ist allerdings dass keine alkoholischen Getränke per Abholung mehr verkauft werden dürfen. Punsch und Glühwein to go darf es nicht mehr geben. Damit sind auch die Endlos-Schlangen vor den Punsch-Ständen Geschichte.Ab Mittwoch ist übrigens in Bayern der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel verboten.

In Krankenhäusern dürfen Schwangere zu Untersuchungen sowie vor, zu und nach einer Entbindung ebenfalls nur von „höchstens einer Person“ besucht werden. Generell bleibt es weiterhin bei einem Besucher pro Bewohner/Patient pro Woche – auch in Pflegeheimen.

Für den Sport gilt: Outdoor-Sportstätten, wie Langlaufloipen oder Eislaufplätze, theoretisch auch Leichtathletik- oder Golfplätze dürfen wieder betreten werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.Kontakt- und Mannschaftssport bleibt verboten.

Ab 10 Jahren gilt für Schüler Maskenpflicht. In Räumen, die öfter gelüftet werden, können Masken auch abgenommen werden.

Kinos, Zoos und andere Veranstaltungsorte bleiben zu. Kirchen, Synagogen und Moscheen dürfen zwar wieder geöffnet werden, aber es gilt Masken und Abstandspflicht.

Einkaufszentren unterliegen Zugangsbeschränkungen. Die Kundenzahl im Gebäude wird limitiert. Im Verbindungsbereich – also der Bereich zwischen den Geschäften gilt die 10 qm Regel zwar nicht, aber das Betreten ist den Kunden „ausschließlich zum Zweck des Durchgangs“ zu den Geschäften erlaubt. D.h. der bloße Aufenthalt zum Sitzen, Essen oder zu Trinken ist verboten. Im Supermarkt ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes weiterhin verpflichtend.

In geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen gilt Abstands- UND Maskenpflicht. Was gerne immer wieder vergessen wird: Dazu zählen selbstverständlich auch Stiegenhäuser für Personen, die nicht im Haus wohnen.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab sofort zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.Die Ausnahmen bleiben  gleich. Erlaubt ist der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner und einzelnen engsten Angehörigen. Dazu gehören Eltern, Kinder und Geschwister.

Am 24.,25.,26. Dezember und an Silvester dürfen sich bis zu 10 Personen treffen – unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte.

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Alkoholverbot

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Da sieht man wieder, dass man alles auch so auslegen kann wie man will. Und solche angeblichen Missverständnisse sorgen dann dafür, dass die Opposition wieder einmal gegen die Regierung hetzt und im schlimmsten Fall wieder klagt.

Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe keine alkoholischen Getränke konsumiert werden. Was daran so unverständlich sein soll, ist mir nicht ganz klar. Was damit bezweckt werden soll, allerdings schon. Damit wird verhindert, dass sich Jemand fünf Minuten vor der Sperrstunde noch 20 Bier bestellt, und die „in aller Ruhe“ vor dem Lokal noch austrinkt. Daran sind übrigens die Wirte selbst schuld. Sie haben tw. vorige Woche schon angekündigt, dass Jemand, auf den das zutrifft, noch in aller Ruhe sein Bier austrinken darf.

Einige Nutzer beschweren sich: „Die 50-Meter-Alkoholregel kommt in Städten praktisch einem Alkoholverbot gleich“. Das ist aber ebenso Humbug, wie: „Wenn ich direkt über oder gegenüber einem Wirtshaus wohne, werde ich Zwangsabstinenzler oder muss mir eine andere Wohnung suchen oder muss warten, bis der Wirtn insolvent ist und zusperrt?“

Dabei wurde klargestellt, dass es um den Alkoholkonsum IM FREIEN und im 50 Meter Radius gilt. Von Wohnungen war nie die Rede. Ebenso, wie die Frage, was denn mit Räumlichkeiten in einem Haus ist, die sich z.B. über dem Lokal befinden. Grundsätzlich ist es aber so, dass Alkohol nicht nur enthemmt – was bedeutet, dass die Bereitschaft, sich an Regeln zu halten drastisch senkt – sondern leider auch viel zu oft zu Aggressionen führt, die weder im Interesse der Wirte liegen, noch im Interesse der Anrainer.

Man kann nun geteilter Meinung sein, ob man sich auch unter Alkoholeinfluss zivilisiert verhält, oder durch das „Kampfsaufen“ völlig außerhalb der „zivilisierten Wert“ fühlt und rücksichtslos seine Vorstellungen von „Party“ durchzieht. Ich halte von Letzterem nichts!

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.