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Alkoholverbot

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Da sieht man wieder, dass man alles auch so auslegen kann wie man will. Und solche angeblichen Missverständnisse sorgen dann dafür, dass die Opposition wieder einmal gegen die Regierung hetzt und im schlimmsten Fall wieder klagt.

Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe keine alkoholischen Getränke konsumiert werden. Was daran so unverständlich sein soll, ist mir nicht ganz klar. Was damit bezweckt werden soll, allerdings schon. Damit wird verhindert, dass sich Jemand fünf Minuten vor der Sperrstunde noch 20 Bier bestellt, und die „in aller Ruhe“ vor dem Lokal noch austrinkt. Daran sind übrigens die Wirte selbst schuld. Sie haben tw. vorige Woche schon angekündigt, dass Jemand, auf den das zutrifft, noch in aller Ruhe sein Bier austrinken darf.

Einige Nutzer beschweren sich: „Die 50-Meter-Alkoholregel kommt in Städten praktisch einem Alkoholverbot gleich“. Das ist aber ebenso Humbug, wie: „Wenn ich direkt über oder gegenüber einem Wirtshaus wohne, werde ich Zwangsabstinenzler oder muss mir eine andere Wohnung suchen oder muss warten, bis der Wirtn insolvent ist und zusperrt?“

Dabei wurde klargestellt, dass es um den Alkoholkonsum IM FREIEN und im 50 Meter Radius gilt. Von Wohnungen war nie die Rede. Ebenso, wie die Frage, was denn mit Räumlichkeiten in einem Haus ist, die sich z.B. über dem Lokal befinden. Grundsätzlich ist es aber so, dass Alkohol nicht nur enthemmt – was bedeutet, dass die Bereitschaft, sich an Regeln zu halten drastisch senkt – sondern leider auch viel zu oft zu Aggressionen führt, die weder im Interesse der Wirte liegen, noch im Interesse der Anrainer.

Man kann nun geteilter Meinung sein, ob man sich auch unter Alkoholeinfluss zivilisiert verhält, oder durch das „Kampfsaufen“ völlig außerhalb der „zivilisierten Wert“ fühlt und rücksichtslos seine Vorstellungen von „Party“ durchzieht. Ich halte von Letzterem nichts!

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