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Paralleluniversen

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Paralleluniversen

Manche Dinge verstehe ich einfach nicht. Vielleicht denkt sich ja jemand etwas dabei, aber ich muss gestehen: Ich bin damit überfordert. Also versuche ich mich, auf dem Laufenden zu halten und nehme erst einmal alles, was so angeboten wird. Da wäre zum Beispiel die Idee, befristet Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien als Asylanten aufzunehmen.

So tragisch Naturereignisse auch sein mögen, muss man sich auch fragen, was möglich ist oder eben nicht. Zum einen frage ich mich, wer denn in dieser Situation die Erdbebengebiete wieder aufbaut, wenn niemand mehr da ist, der das übernimmt. Zum Anderen wäre auch erst einmal die Schuldfrage zu klären, warum dieses Ausmaß der Katastrophe überhaupt möglich war. Und da fällt mir Korruption genauso ein, wie schlicht und einfach kategorischer Baupfusch – weil es eben billiger ist. Es ist immerhin nichts Neues, dass es sich um ein klassisches Erdbebengebiet handelt und man KANN Erdbebensicher bauen. Wer soll also die Erdbebengebiete wieder aufbauen?

Natürlich muss man der betroffenen Bevölkerung auch helfen. Aber von selbst baut sich auch nichts wieder auf. Und es wird immer wieder passieren. Hilfe muss bedeuten – Hilfe vor Ort, so weit das möglich ist. Und wenn wir nicht tausende von „Asylanten“ (aus welchem Grund auch immer) auf unbestimmte Zeit beherbergen und durchfüttern wollen muss man die Hilfe vor Ort verstärken, denn zurückgehen wird wohl kaum jemand, der einmal auf den Geschmack unseres Sozialsystems gekommen ist.

Die nächste Frage ist schon: „Was bedeutet begrenzt wirklich“? Das EU-Türkei-Abkommen (Türken-Privileg seit 1970) verbietet Integrationsmaßnahmen für türkische Staatsbürger in Österreich und demnach sind weitere Parallelgesellschaften zu erwarten. Das ist nur logisch. Geplant war eigentlich, dass vollen Anspruch auf Mindestsicherung nur bekommt, wer abgeschlossene Wertekurse, Deutschkenntnisse und eine unterschriebene Integrationsvereinbarung vorweisen kann. Bei Verweigerung, so der Plan, werden die Leistungen gekürzt. Insbesondere jetzt nach der Erdbebenkatastrophe ist davon sowieso keine Rede mehr. Doch ein Wort bleibt: ASYL und wie wir wissen, lässt sich das auf unbestimmte Zeit hinauszögern.

Leider ist es kein „totes Recht“, denn es ist immer wieder Gegenstand von EuGH-Urteilen. Und Syrien? Es ist nur allzu verständlich, dass dort kaum Hilfe ankommt, denn wer lässt sich schon gerne beschießen, wenn nach wie vor geschossen wird? Dazu kommt, dass die Kriminalität in Österreich durch verschiedene Gruppen von Asylwerbern – dazu zählen Afghanen, Iraner, aber auch Syrer – kaum daran denken, sich an unsere Gesetze zu halten. Und so ganz nebenbei würde mich interessieren, wie man denn Mitglieder der „Al-Nusra-Front“ erkennt, die sich dann in einem Paralleluniversum in Österreich breit machen.

Dazu kommen die Lockmittel. Gut integrierte Flüchtlinge – natürlich gibt es sie. Die Masse sei es jedoch nicht, sagt Franz Schabhüttl, ehemaliger Leiter des Flüchtlingslagers Traiskirchen. „Leider!“ Doch er gibt nicht ihnen die Schuld dafür: „Asylwerber kommen nicht von sich aus nach Österreich, um sich in die Hängematte zu legen, sondern sie werden von uns hineingetrieben. Durch unsere Sozialleistungen.

Es gibt zahlreiche Methoden, um in deren Genuss zu kommen. Und die werden auch noch „gelehrt“: Es ist eigentlich ganz einfach: eine neue Identität erfinden und keine Dokumente vorlegen. Falscher Name, falsches Herkunftsland, falsches Alter. Und schon blockt das vermeintliche Herkunftsland ab und verweigert eine Rückreise. An die 85 Prozent der Asylwerber sind undokumentiert unterwegs, sagt der ehemalige Spitzenbeamte des Innenministeriums.

In Wahrheit sind viele vor der Polizei des Heimatlandes auf der Flucht. 90 Prozent derer, die kommen, sind „junge, alleinreisende Männer von der sozial untersten Schicht. Analphabeten, von denen nur in den seltensten Fällen, welche dabei sind, die bei uns den Grundschulabschluss schaffen würden. Ein Gewinn für unsere Gesellschaft? Kaum, denn sie leben in ihren eigenen Universen und reagieren äußerst aggressiv, wenn sie einen Blick in UNSER Universum richten müssen. Ist es da ein Wunder, wenn eine FPÖ einen so großen Zuspruch erfährt – auch, wenn die Methoden äußerst fragwürdig sind

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Verfassungsgerichtshof und Menschenverstand

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Irgendwie kann man das Gefühl bekommen, dass hier ein unvereinbarer Interessenskonflikt vorliegt. Wenn man die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes betrachtet, ist da von Menschenverstand nicht viel zu sehen, denn laut Verfassungsgerichtshof sollen Asylwerber in Österreich künftig einen weitreichenden Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.

Die bisherige – und gekippte – Regelung sieht vor, dass Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber nur bei befristeten Beschäftigungen in der Saisonarbeit oder der Erntehilfe erteilt werden dürfen, was ja auch absolut logisch ist, denn der Aufenthalt eines Asylwerbers ist nicht für längere Dauer ausgelegt, sondern nur solange ein bestehender Konflikt bzw. eine Gefährdung im Heimatland besteht. Alles andere wäre Migration.

In der Aussendung heißt es: „Die betreffenden Bestimmungen der Erlässe sind nämlich als Verordnungen einzustufen. Als solche hätten sie aber im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen. Da eine derartige Kundmachung nicht erfolgt ist, hat der VfGH diese Bestimmungen als gesetzwidrig aufgehoben“

Nur damit ich das auch richtig verstehe: NUR wegen eines Formfehlers sollten Asylwerber jetzt den heimischen Arbeitsmarkt als Billigkräfte überschwämmen, während tausende Österreicher alleine durch Corona arbeitslos geworden sind? da fehlt es an Menschenverstand. Nach dem Willen des Verfassungsgerichtshofes sollen alle 19.000 Asylwerbende mit laufenden Verfahren grundsätzlich nicht nur als Erntehelfer und Saisonkräfte eingesetzt werden, sondern in allen Bereichen – auch langfristig – was weit über den Asylstatus hinausgehen würde. Auch eine Lehre wäre möglich. Und das bedeutet, dass man die betreffenden auch gar nicht mehr „loswird“, denn so lange die Ausbildung läuft, gibt es keine Abschiebung, weil etwa der Asylgrund weggefallen ist.

Das Arbeitsministerium neuerlich eine Verordnung erlassen, damit dieser Unsinn nicht zur Anwendung kommt. Und nicht vergessen, diese Verordnung auch im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

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