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Lockdown-Ende für Geimpfte
Lockdown-Ende für Geimpfte
Viele Variablen führen immer wieder zu Spekulationen. Aktuell ist es die Frage nach dem Datum für das Ende des Lockdowns am 12. Dezember (Sonntag), welches von der Regierungsspitze und den Landeshauptleuten auch schriftlich vereinbart worden ist. Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter: „Genau dieses Versprechen muss man eben jetzt auch halten, denn sonst haben wir die Geimpften auch noch auf der Straße“.
Ich teile diese Befürchtung von Platter, denn es ist nicht hinnehmbar, dass diejenigen, die sich impfen lassen, die Maßnahmen brav einhalten und damit auch die Ungeimpften schützen, die Konsequenzen für widerliches, asoziales Verhalten der Verweigerer und Corona-Leugner mittragen müssen. Außerdem fordert Platter auch eine Testpflicht für ungeimpfte Personen ab Inkrafttreten der Impfpflicht.
Für Impfverweigerer wird der Lockdown natürlich bis zum St. Nimmerleinstag dauern – bis sie eben geimpft sind. Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Sport bleiben Ungeimpften dann verwehrt. Nun gibt es ja ganz „Schlaue“, die der Ansicht sind, man könnte die Geldstrafen sowieso nicht bei ihnen exekutieren. Für die gibt es aber auch das Mittel „Ersatzarrest“ ich denke, wenn sich dann erst einmal ein paar „Hardcore-Verweigerer“ ein paarmal nach der Seife bücken müssen, werden sie schon nachgeben. Sie sollten nicht damit rechnen, im Bau Rechte zu haben.
Die Bilanz der Demos in Wien zeigt Zahlen, die man so nicht länger hinnehmen kann und wenn die „Demonstranten“ glauben, sie könnten mit Gewalt den Staat erpressen, dann wird man eben weitere Möglichkeiten finden, sowas zu unterbinden:
➤ Es wurden 67 Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch erstattet, darunter Widerstand gegen die Staatsgewalt, Tätliche Angriffe, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen
➤ Mehr als 620 Verwaltungs-Anzeigen, fast alle davon aufgrund der Covid-Maßnahmen/Maskenpflicht (Öffis, Reisebusse, Demos)
➤ 5 Polizistinnen und Polizisten wurden verletzt (u.a. Knalltrauma durch Pyro)
➤ 5 Festnahmen nach der Strafprozessordnung
Sie dürfen ja demonstrieren – unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und „ohne Gefährdung der Polizei, ohne Beschädigungen von Hab und Gut, ohne Hass oder Intoleranz oder Antisemitismus.“ Deutlicher als unser Karl Nehammer kann man es kaum formulieren.
Bliebe nur noch die Frage der Kontrolle eines Lockdowns für Ungeimpfte. Da müssten schon auf der Straße Kontrollen stattfinden und bei Geschäften muss man auch sanktionieren, wenn ein Geschäft nicht, oder nur vereinzelt kontrolliert. Auch diese Strafen müssen weh tun, sonst wirken sie nicht. Eine Möglichkeit wäre, ein betreffendes Geschäft sofort für mindestens 3 Monate generell zu schließen. Siegel an die Tür und aus die Maus.
Quarantänebrecher
Es gibt immer wieder Menschen, die glauben, sich über alles hinwegsetzen zu können. Lächerliche Geldstrafen könnte man ja sowieso anfechten und wenn „nichts zu holen ist“ ist man sowieso gegen Strafen immun. Dass es aber ganz anders kommen kann, sieht man an zwei Beispielen. Es empfiehlt sich also nicht, auf der Ignorantenwelle zu reiten.
Voriges Jahr im April hatte eine 54 Jahre Frau aus Deutschland nach positiver Corona-Testung von der Bezirkshauptmannschaft einen Absonderungsbescheid erhalten. Sie hatte trotzdem ihre Wohnung verlassen, um sich mit dem Taxi in einen Supermarkt zu fahren. Ihre Ausrede: Die Mindestbestellsummen in den Online-Shops der Supermärkte waren ihr zu hoch. Außerdem hat sie durch die Benutzung des Lifts in ihrem Wohnhaus zur Entsorgung des Mülls Mitbewohner ihres Mehrparteienhauses gefährdet Trotz Verwarnung hat die 54-Jährige bis zur Verhandlung noch mehrfach das Haus verlassen.
Für eine Frühpensionistin sind 10.800 Euro sicher viel Geld, doch der Staatsanwaltschaft ging es auch um die abschreckende Wirkung: „Sie haben sich einen Dreck geschert, ob Sie Leute anstecken, Sie waren so dreist, dass man Sie sogar verhaften musste!“ So wurde die Forderung der Staatsanwaltschaft begründet. Und sie hat völlig recht damit.
Nun hat das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt und wenn die Frau nicht zahlen kann oder will, gibt es immer noch den Ersatzarrest – und der dürfte bei dieser Summe länger dauern.
Etwas günstiger kommt ein 26-jähriger Tiroler davon. Der Mitarbeiter einer Unterländer Gemeinde hat sogar ohne Mund-Nasen-Schutz – den Friedhof besucht und danach einen Abstecher zum Bauhof gemacht. Ihn kostet die Quarantäneverweigerung 4080 Euro. Vielleicht wurde es deshalb günstiger, weil er die „Bewohner“ des Friedhofs kaum infizieren konnte. Die Missachtung der Quarantäne bleibt aber trotzdem.
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