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Fütterung für die FPÖ
Fütterung für die FPÖ
Das Standardthema für die FPÖ ist wieder IN. Es geht um den Zustrom der Flüchtlinge und deren bescheidene Anzahl von Abschiebungen. Als ob das nicht genug Futter für Kickl und Co wäre, sorgt die FPÖ selbst für Stimmung in der Bevölkerung. Etwas, dass die Blau-Braunen wirklich bis ins letzte Detail beherrschen.
So sehe ich heute wieder in den Medien einen angeblichen Brief von Wiener Wohnen mit folgendem Text: „Aus Rücksichtnahme und im Sinne eines verantwortungsvollen und toleranten Miteinanders wird gebeten, auf andere Mieter in Ihrem Wohnhaus und deren religiösen Gebräuchen, Vorgaben und Bedürfnissen Rücksicht zu nehmen und bei der Verarbeitung und Zubereitung von Schweinefleisch die Fenster geschlossen zu halten“ Dass genau dieser Brief aber bereits seit 2015 in unregelmäßigen Abständen verschickt wird, wird nur am Rande erwähnt.
Nebenbei bemerkt: Wiener Wohnen hat damit nichts zu tun. Abgesehen davon, dass sowas rechtlich überhaupt nicht möglich wäre, passt es aber sehr genau in das Konzept der FPÖ, um eine negative Stimmung in der Bevölkerung zu schüren. Darum bin ich davon überzeugt, dass Urheber und Verteiler dieses seltsamen Briefes in der FPÖ zu suchen sind. Dieser Haufen füttert sich also selbst, doch mit solchen absurden Dingen werden sie sich bald überfressen, WENN die Bevölkerung denn intelligent genug ist, diese Strategie zu durchschauen.
Aber die bedeutendere Frage ist, warum denn diejenigen, die sowieso niemals einen Asylanspruch hätten, nicht unverzüglich das Land verlassen müssen. Nicht etwa, weil die Verfahren so lange dauern würden, sondern weil die Genannten schon aufgrund ihrer Herkunft SOFORT über die Grenze geschickt werden müssten. Indien, Pakistan, Marokko, Tunesien und andere Länder, die als Urlaubsländer gelten.. Einzig Kriegsflüchtlinge, die direkt aus einem Gebiet mit einem aktuellen bewaffneten Konflikt fliehen, hätten Anspruch auf Asyl, WENN sie denn nicht durch unzählige sichere Länder reisen würden, bevor sie im Sponsor-Paradies Österreich eintreffen.
Der Rest sind illegale Migranten, die zwar auf Kosten des Sozialstaates leben wollen, aber sich in keinster Weise anpassen wollen. Einfach ausgedrückt: Sie erwarten, ihre eigene Mentalität ausleben zu können – allerdings nicht zu Hause, wo sie das ohnehin tun, sondern bei uns, wo es scheinbar Geld im Überfluss gibt – eben Wirtschaftsflüchtlinge, die neben finanziellen Vorteilen auch glauben, über alle weiblichen Wesen in unserem Land frei „verfügen zu können“.
Ja, solche Kandidaten gibt es im Überfluss und ich sehe keinen Grund, die Betreffenden mit offenen Armen und ebenso offenen Brieftaschen zu empfangen – zumal sie eine massive Gefährdung der eigenen Bevölkerung darstellen.
Nun könnte man nach den Gründen fragen, warum die Abschiebung solcher Kandidaten nicht, oder nur unzureichend erfolgt. Wenn ich dann lese, dass z.B. 133 „Flüchtlinge“ bei der Abschiebung die „Zusammenarbeit“ verweigert, über 40 einen (verständlichen) PCR-Test verweigert haben und er Rest der (überwiegend) Afghanen nicht abgeschoben werden kann, weil es kein Rückführungsabkommen gibt, dann ist mir klar: Diese Kandidaten werden in jedem Fall im Land bleiben.
Noch ein kurioses Detail: Ein Burgenländer fand Pässe, zerrissenes Geld und Flugtickets von Flüchtlingen auf einer Wiese im burgenländischen Andau. Das eigentlich Kuriose dabei: Es handelte sich dabei um fünf türkische Pässe, Banknoten, sowie Flugtickets von Istanbul nach Sarajevo. Natürlich werden in diesen Fällen die Dokumente entsorgt, denn es ist jedem Betroffenen klar, dass jemand aus der Türkei keinen Asylanspruch haben kann – zumal ja die Türkei nach wie vor in die EU will, obwohl das vermutlich niemals passieren wird.
Ein Thema, das so weitläufig auslegbar ist, betrifft die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der UNO vom Dezember 1948. Für die damaligen Verhältnisse möge diese Erklärung noch praxisbezogen gewesen sein. (Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Verbot der Folter, Verbot willkürlicher Festnahme und Haft, Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe, Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder die Ehefreiheit, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung und Gesundheit, Recht auf Bildung, etc.) Diese Rechte sollen für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten.
Doch dieser Text wird heute sehr freizügig ausgelegt. Der ursprüngliche Text der Genfer Flüchtlingskonvention war ausgelegt, unseren unmittelbaren Nachbarn in Not zu helfen. Inzwischen sind es längst nicht mehr nur Nachbarn in Not. Es fühlt sich jeder zum Recht auf Asyl berufen, der einfach nur auf scheinbar einfache Art ein besseres Leben will.
Dass diese Flüchtlingskonvention durch die Erklärung der Menschenrechte in jedem Fall gedeckt ist, zeigt folgendes Beispiel: „Jeder Staat hat zwar das Recht, Personen festzunehmen, in Haft zu behalten oder des Landes zu verweisen. Er verstößt aber gegen Menschenrechte, wenn er dabei willkürlich vorgeht, d.h. wenn er nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen handelt oder wenn diese Gesetze selbst ungerecht sind„. Damit wäre aber JEDES Gesetz ungerecht, denn unabhängig von der Herkunft sollen die Menschenrechte ja für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten. Das bedeutet aber, dass selbst aus Urlaubsländern sich jeder nach eigenem Ermessen „diskriminiert“ fühlen kann und nach der weitläufigen Auslegung der Flüchtlingskonvention „Anspruch“ auf Asyl hätte, denn WER entscheidet, ob ein Gesetz nun ungerecht ist, oder nicht?
Ein weiterer Punkt fällt auf – der Artikel 12 der Menschenrechtskonvention: Unerlaubte Eingriffe in das Privat/Familienleben können etwa die Trennung von Eltern und Kindern oder die Verweigerung des Zusammenlebens einer Familie mit Personen unterschiedlicher Nationalität darstellen. Das wird so ausgelegt, dass eine Trennung von der Familie nicht zumutbar ist und daher IMMER eine Familienzusammenführung zu erfolgen hat.
Der Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) fordert als Programmartikel, dass jeder Mensch Recht auf soziale Sicherheit hat, um überhaupt in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu kommen, die notwendig sind, damit er in Würde leben und seine Persönlichkeit frei entfalten kann. Diese „Sicherheit“ bedeutet eine quasi unlimitierte Finanzierung der illegalen Migranten, weil sie ja ein „Recht darauf haben“, sich zu entfalten.
„In der Regel muss der Staat tätig werden, um die Grundlagen für die Ausübung dieser Rechte bereitzustellen. Dazu muss er auch entsprechende Prioritäten setzen. Er darf also nicht einen Großteil seiner Ausgaben für Rüstung verwenden, wenn dadurch zu wenig Mittel für die Sicherstellung der Existenzgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger verbleiben“. Nur damit ich das richtig verstehe: Bedeutet das, dass Miete und Strom/Gasrechnungen in derzeitigen Umfängen, gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen? Gut zu wissen!
In dasselbe Horn bläst der Artikel 25: „Jeder Mensch hat Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard, worunter zumindest ein soziales Existenzminimum zu verstehen ist. Dazu gehört unter anderem eine menschenwürdige Behausung, angemessene Kleidung und Ernährung sowie ärztliche Betreuung. Im Weiteren verlangt die Erklärung ein Recht auf Sicherheiten im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder Armut. Bei uns werden diese Bedürfnisse praktisch vollständig durch Sozialversicherungen und Krankenkassen abgedeckt“
Wenn ich also das lese, haben etwa 75 % aller Österreicher das Recht auf eine (erfolgreiche) Klage beim Menschenrechtsgerichtshof, denn wenn Schutz vor Armut in den Menschenrechten verankert ist, dann läuft etwas gewaltig schief. https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/artikel-25-aemr-recht-angemessenen-lebensstandard
Unser Klubobmann August Wöginger hat es schon richtig erkannt. „Die über 70 Jahre alte Menschenrechtskonvention benötigt ein Update beim Thema Migration und diese Diskussion sollten wir so schnell als möglich starten“. Doch es ist ein Thema, das nicht nur von Österreich entschieden werden kann. Die Vermittlung dieses Aberglaubens ist Kickl´s Trumpf. Und die Bevölkerung glaubt es.
Impfpflicht wäre zulässig
Für alle, die ohnehin schon im Vorfeld lautstark gegen eine sowieso nicht geplante Impfpflicht auftreten, gibt es jetzt eine ganz schlechte Nachricht. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine Impfpflicht kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das bedeutet, dass auch die letzte Instanz schon klargestellt hat, dass eine mögliche Beschwerde gegen eine Impfpflicht völlig sinnlos wäre.
Der EGMR sieht keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden.Es wäre zwar ein Eingriff in das Recht auf Privatleben, allerdings im „besten Interesse“ Im konkreten Fall ging es um sechs Fälle, in denen sich Eltern aus Tschechien geweigert hatten, die vorgeschriebenen Impfungen der Kinder durchführen zu lassen: „Die Regelung ist angemessen, da sie als Ziel hat, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen“
Damit wäre das auch theoretisch für die Covid-19 Impfung anwendbar. Die Formulierung ist dafür ausreichend allgemein gehalten – vermutlich in Voraussicht auf Impfpflichten in Europa, falls es notwendig sein sollte. Europäische Menschenrechtsgerichtshof gehört übrigens zum Europarat. und setzt sich für Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten ein.
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