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Impfpflicht wäre zulässig

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Für alle, die ohnehin schon im Vorfeld lautstark gegen eine sowieso nicht geplante Impfpflicht auftreten, gibt es jetzt eine ganz schlechte Nachricht. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine Impfpflicht kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das bedeutet, dass auch die letzte Instanz schon klargestellt hat, dass eine mögliche Beschwerde gegen eine Impfpflicht völlig sinnlos wäre.

Der EGMR sieht keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden.Es wäre zwar ein Eingriff in das Recht auf Privatleben, allerdings im „besten Interesse“ Im konkreten Fall ging es um sechs Fälle, in denen sich Eltern aus Tschechien geweigert hatten, die vorgeschriebenen Impfungen der Kinder durchführen zu lassen: „Die Regelung ist angemessen, da sie als Ziel hat, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen“

Damit wäre das auch theoretisch für die Covid-19 Impfung anwendbar. Die Formulierung ist dafür ausreichend allgemein gehalten – vermutlich in Voraussicht auf Impfpflichten in Europa, falls es notwendig sein sollte. Europäische Menschenrechtsgerichtshof gehört übrigens zum Europarat. und setzt sich für Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten ein.

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