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ELGA-Abmeldungen

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ELGA-Abmeldungen

Das Thema „Impfpflicht“ bringt es an den Tag. Immer mehr „ganz Schlaue“ glauben dieser kommenden Impfpflicht zu entgehen, indem sie sich von der elektronischen Gesundheitsakte ELGA abmelden. Dabei sollte es doch jedem klar sein, dass gerade bei so einem wichtigen Thema das System ELGA nicht das ausschlaggebende Kriterium ist, das Kontrollen ermöglicht. Aber dafür reicht es wohl bei den Impfverweigerern mental nicht und so verzichten die Betreffenden auf die Vorteile, die dieses System bietet. Insgesamt 13.000 solcher „Kandidaten“ haben sich in den letzten 5 Wochen von ELGA abgemeldet.

Erschreckend finde ich allerdings die Anzahl der Verweigerer, die der ungeprüften Aufforderung in sozialen Netzwerken Folge leisten, damit angeblich nicht kontrolliert werden kann, ob jemand nun geimpft ist, oder eben  nicht. Soviel Dummheit lässt sich mit einem anderen Beispiel durchaus vergleichen. Es wäre nichts anderes, wenn man sein Auto von der Zulassungsstelle abmeldet und sich selbst ein Kennzeichen malt, damit es zu keiner Fahrzeugkontrolle kommen kann – „nur, weil man mit 5 Promille unterwegs ist“.

Spannend wäre aber auch, wenn man sich  durch Abmeldung seines Wohnsitzes versucht, nicht mehr gefunden zu werden und gleichzeitig beim Sozialamt Hilfen beantragt. Man könnte ja versuchen, mit einem Schild „Armer Staatsverweigerer“ statt einer Meldebestätigung, bei den Behörden vorzusprechen. Arm im Geiste ist übrigens kein gültiges Kriterium für den Antrag auf Sozialhilfe.

Die ganz Harten könnten natürlich auch versuchen, ihre Geburtsurkunde wegzuwerfen und dann als Alfred E. Neumann aufzutreten. Da diese Figur aber einen gewissen Bekanntheitsgrad hat, könnte man daraus schnell einen Identitätsdiebstahl konstruieren – selbst, wenn die Ähnlichkeit noch so groß sein mag.

Nein, es ergibt überhaupt keinen Sinn, sich derartiger Mittel zu bedienen, um irgendwelchen Gesetzen und Richtlinien zu entgehen. Die Impfpflicht kommt und sie ergibt durchaus einen Sinn, wenn man das Gesamtpaket – das Gemeinwohl – im Sinn hat und das steht bekanntlich ÜBER den Vorstellungen des Einzelnen.

 

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Widerstand

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Dass sich der steirische Landeshauptmann Schützenhöfer – nach Salzburg – für eine Impfpflicht ausgesprochen hat, dürfte bei Vielen nicht besonders gut angekommen sein. Wie sieht es aber mit der rechtlichen Möglichkeit aus? Grundsätzlich gibt es in Österreich keine Impfpflicht und sie ist von der Bundesregierung auch nicht geplant.

Es gibt allerdings durchaus Möglichkeiten, eine „quasi Impfpflicht“ einzuführen, denn so ganz ohne Konsequenzen würde eine Weigerung wohl nicht bleiben, denn es ist nicht nur das individuelle, sondern auch das Wohl einer Gemeinschaft betroffen und damit können Rechte auch eingeschränkt werden. Rein rechtlich sind bei der fahrlässigen oder vorsätzlichen Infektion anderer mit einer meldepflichtigen Infektionskrankheit Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren möglich. Verschärfend kommt es, wenn Jemand von einem nicht Geimpften infiziert wird und von einem schweren Verlauf oder Tod durch Covid-10 betroffen ist.

Es dürfte sehr wahrscheinlich sein, dass nicht Geimpften der Umgang mit Schwerkranken und Risikopatienten untersagt wird. Außerdem dürften Auslandsreisen schwierig werden, denn im Gegensatz zu Österreich gibt es in anderen europäischen Ländern eine Impfpflicht in Bezug auf andere Krankheiten. Und die dürfte bei Covid-19 ausgeweitet werden.

Dass bestimmte Berufsgruppen, die viel mit anderen Menschen zu tun haben, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, mit einer Impf-Verpflichtung rechnen müssen, versteht sich von selbst. Volksanwalt Günther Kräuter sieht das übrigens ähnlich: „Wenn Appelle und Aufklärungskampagnen nicht zum Ziel führen, ist ein verpflichtender Impfschutz unumgänglich.“

Problematisch sehe ich das Wort „Pflicht“, bei dem Herr und Frau Österreicher schon grundsätzlich wie störrische Esel reagieren. Aber man könnte es auch anders ausdrücken: Wer Rechte haben will, muss auch etwas dafür tun. In anderen Staaten sieht man deutlich, dass Bürgerrechte Einem nicht in die Wiege gelegt werden.

Ich würde noch weiter gehen: Wer seine „vermeintlichen Rechte“ über das Gemeinwohl stellt, verdient es auch nicht, von der Gesellschaft zu profitieren. Und wer die einzige „Waffe“, die uns ab dem nächsten Jahr gegen die Pandemie zur Verfügung steht, kategorisch ablehnt, dürfte auch nicht damit rechnen, dass die Gesellschaft für seine selbst verschuldete notwendige Behandlung / Pflege aufkommt. Nein, es MUSS sich niemand impfen lassen. Aber die Verweigerer sollen gefälligst die Konsequenzen tragen.

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