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Impfpflicht fix!
Impfpflicht fix!
Die lange diskutierte Impfpflicht ab Februar ist fix. Proteste vor allem von der FPÖ und der MFG gab und gibt es genügend. Die Impfpflicht betrifft alle Personen, die in Österreich einen Wohnsitz haben. Davon erfasst sind aber auch Wochenpendler, 24-Stunden-Betreuer und Obdachlose, sofern sie sich über einen Monat in derselben Gemeinde aufgehalten haben und über eine Meldebestätigung verfügen.
Grundsätzlich umfasst die Impfpflicht alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber auch mündige Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren, wenn die erforderliche Entscheidungsfähigkeit wegen mangelnder Reife nicht in Frage gestellt ist. Vereinfacht ausgedrückt: Ganz allgemein gilt die Impfpflicht damit ab 14 Jahren.
Schon im ersten Paragraphen ist festgelegt, dass die Impfpflicht nicht durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden kann. es wird also niemand auf einen Stuhl gefesselt. Damit ist der Ausdruck „Zwangsimpfung“ lediglich ein Fantasieprodukt der Rechtsradikalen und Impfverweigerer.
Die Ausnahmen sind auf wenige Gruppen beschränkt.
- Schwangere, obwohl die Impfung auch für Schwangere empfohlen wird – insbesondere angesichts dessen, dass sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Aus „technischen Gründen“ 1. Trimenon wird die Impfung gegen COVID-19 nicht empfohlen, um vorzusorgen, dass Symptome der Schwangerschaft der Impfung zugeschrieben werden und dieser Umstand zu einer resultierenden Instrumentalisierung führt.
- Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können – wenn also Kontraindikationen gegen Impfstoffe bestehen – zum Beispiel sehr selten Allergien gegen einzelne Inhaltsstoffe. Bei schwerer Immunsuppression oder im akuten Schub einer Autoimmunerkrankung kann man vorübergehend von der Impfpflicht befreit werden. Außerdem eine mögliche Gefährdung der psychischen Gesundheit. Zu behaupten, dass man unter einem Dachschaden leidet, kann allerdings ein Schuss ins Knie werden. Auch dieser Umstand ist nachzuweisen.
- Genesene, bei denen die Infektion höchstens 6 Monate zurückliegt.
Ein möglicher Ausnahmegrund muss ins zentrale Impfregister eingetragen werden – ebenso wie eine Genesung für den positiven PCR- bzw. Antikörpertest. Eingetragen wird nur „Ausnahme COVID-19-Impfung“, nicht aber der konkrete Grund.
Festgehalten wird auch, dass sich nach dem Stand der Wissenschaft die erforderlichen Impfintervalle ändern können. Trotzdem wird der Umfang der Impfpflicht von Anfang an klar definiert. Demnach braucht es eine Erstimpfung, 14 bis 42 Tage später eine Zweitimpfung und letztendlich 120 bis 270 Tage später eine Dritte (Booster). Wer nach der Erst- oder Zweitimpfung Corona-positiv getestet wird, muss 180 Tage nach Probeentnahme zur nächsten Impfung.
Hat man sich nur einmal impfen lassen, muss eine neue Impfserie begonnen werden, wenn die Impfung 360 Tage oder länger zurückliegt.
Ab 15. Februar bekommen Ungeimpfte zum ersten Mal Post, dass die jeweilige Impfung bis zum Impfstichtag nachzuholen ist. Alle 3 Monate wiederholt sich der Datenabgleich. Damit wird auch einem „gelinderen Mittel“ zu einer Impfpflicht entsprochen.
Wer zum Impfstichtag am 15. März 2022 keine Impfung, Genesung oder Ausnahme eingetragen hat, wird der Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet, die ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet. Alle 3 Monate können nun 600 € fällig werden (vereinfachtes Verfahren). Möglich sind aber auch bis zu 3.600 € – alle drei Monate. Auf Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie allfällige Sorgepflichten wird dabei Rücksicht genommen. Bei Jugendlichen kommt eine außerordentliche Strafmilderung zum Tragen.
In einer Übergangsphase soll nur stichprobenartig kontrolliert, bei fehlender Impfung eine Strafe von 60 Euro ausgestellt werden. Ein zusätzliches Aus der Gratis-Tests für Ungeimpfte wird noch verhandelt. Die endgültige Fassung gibt es voraussichtlich kommenden Sonntag. Am 3. Februar geht das Gesetz noch in den Bundesrat und es wird vom Bundespräsidenten unterschrieben. Damit tritt es am 4. Februar 2022 in Kraft und mit 31. Jänner 2024 schließlich wieder außer Kraft.
Pauschale 3.600 Euro zahlen außerdem Ärzte, die sogenannte Gefälligkeitsatteste zu einem Ausnahmegrund ausstellen. Alle Geldstrafen fließen direkt und zu 100 Prozent in die zuständigen Krankenanstalten. Sollte es eine solche in der Region nicht geben, fließt das Geld in die Sozialhilfe. Damit kommen die Strafen unmittelbar dem zentralen Schutzgut des Gesetzes zugute – nämlich der Gesundheitsinfrastruktur.
Änderungen kann das Gesundheitsministerium verordnen – ebenso, wie eine Änderung der Ausnahmen zur Impfpflicht.
Selbst ist die Disco
Irgendwie scheint Stefan Ratzenberger, Obmann des Verbandes Österreichischer Nachtgastronomen das System der Tests nicht so ganz verstanden. Er ist vom Gesundheitsminister enttäuscht, weil es „nur leere Versprechen“ gab: „Nach der ersten Aufbruchstimmung Anfang Juli hat uns die Realität sehr schnell eingeholt. Das PCR-Test-Angebot außerhalb von Wien ist mit einem unglaublichen Aufwand verbunden. Deshalb arbeitet man gerade an einem eigenen PCR-Testangebot für die Nachtgastronomie“
Jetzt muss man sich dieses „Konzept“ einmal genauer betrachten, um entweder zu verzweifeln, oder vor lachen unterm Tisch zu liegen: „Beim Verlassen der Diskothek bekommt man ein Testkit, dass man dann auch wieder bei der Diskothek einwerfen kann.“
Ich habe das so verstanden, dass man – wenn man schon nicht geimpft ist – bereits beim Betreten der Disco einen negativen PCR-Test vorlegen muss. Was bringt es, wenn ein „Superspreader“ nach durchzechter Nacht einen PCR-Test mit nach Hause bekommt und diesen bei Gelegenheit bei der Disco einwerfen kann? Darf er dann eine Woche später mit diesem Test wieder rein?
So wie ich das sehe, hat dieses „Konzept“ nur einen einzigen Sinn: Die Gäste für den nächsten Besuch anzulocken – was allerdings völlig sinnlos ist, wenn man die Gültigkeitsdauer des PCR-Tests betrachtet.
Ich wüsste schon, wie man „die Sache selbst in die Hand nehmen“ könnte. Zum Beispiel endlich einmal die Eintrittsregeln kontrollieren. Und damit wären wir schon zwangsläufig beim Thema 1-G Regel. Also Zutritt nur für nachweislich Geimpfte. Das Motto „Selbst ist die Disco“ dürfte demnach total in die Hose gehen. Aber ich denke, das weiß Ratzenberger sicher.
Impfplan ohne Plan
Der vorbereitete Impfplan wurde so oft modifiziert, dass man von einem Plan des Gesundheitsministeriums nicht mehr sprechen kann. Jetzt sollte zumindest theoretisch ab Montag die Exekutive dran sein. Daraus wird aber erst einmal nichts. Der für die Polizei reservierte Impfstoff wird nach einem Erlass von Rudolf Anschober an ältere Menschen abgegeben.
Die 35.000 Beamten müssen trotz des erhöhten Risikos bis Ende April auf den Impfbeginn warten. Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Reinhard Zimmermann kommentiert das so: „Als Dank für den Einsatz der Polizei, werden die geplanten Impfungen nach hinten verschoben“. So dürfen sich Polizisten weiterhin bei Demonstrationen ungeschützt anspucken hätten lassen.
Oberösterreich verschiebt auch die Impfung von Feuerwehrleuten und Reha-Personal: „Durch den Erlass des Gesundheitsministeriums sind die Freiwilligen Feuerwehren in Phase 3 und daher weit in das zweite Quartal gerückt worden“.
Und die Steiermark liegt derzeit auf dem letzten Platz der verabreichten Impfungen. Von Risikogruppen scheint überhaupt keine Rede mehr zu sein – es sei denn, sie befinden sich in Heimen. Anschober hat den Landeshauptleuten einen Erlass präsentiert, wonach beim Impfen künftig keine weiteren Berufsgruppen, sondern nach Alter zu priorisieren ist.
Jetzt gibt es wohl nur noch die Möglichkeit, schneller zu altern. Vielleicht hilft es ja, Botox & Co aus dem Verkehr zu ziehen, damit man wenigstens älter aussieht. Aber bei meinem natürlich jungen Aussehen habe ich da wohl ganz schlechte Karten. Ich halte mir also vorsichtshalber einen Impftermin für Ende 2022 frei.
Kurios
Österreich ist bekannt für seine Kuriositäten, wenn es um Behörden geht. Dass alles aber auch noch steigerbar ist, sieht man an einem einfachen Beispiel: Eine K1 Kontaktperson, bekommt schnell einen telefonischen Absonderungsbescheid und darf demnach auch erst wieder arbeiten, bis ein neuer Bescheid über das Ende der Quarantäne vorliegt.
Kurios wir es aber jetzt: Eine Woche danach kommt die schriftliche Version des Absonderungsbescheides. Und man kann es schon vermuten: Die Quarantänefrist beginnt von Neuem zu laufen. Also die 7 Tage, in denen der Betroffene sich schon in Quarantäne befindet PLUS die 14 Tage laut dem schriftlichen Bescheid.
Dass der schriftliche Absonderungsbescheid laut Epidemiegesetz binnen 2 Tagen zuzustellen ist, dürfte in diesem Fall wohl niemanden interessiert. Und so ganz nebenbei wird da offenbar der Postweg nicht berücksichtigt. Wenn ich daran denke, dass wir innerhalb der Stadt Graz eine volle Woche auf einen Brief gewartet haben, müssten solche Absonderungsbescheide von Mitarbeitern des Gesundheitsministeriums PERSÖNLICH zugestellt werden.
Wenn dieser Fall mich betroffen hätte, wäre vermutlich für die „Schuldigen“ eine Menge Ärger angesagt, denn man darf etwas nicht vergessen: Rechtlich gesehen wäre so ein Absonderungsbescheid eine klare Freiheitsberaubung, wenn es keine gesundheitliche Rechtfertigung dafür gibt. Und diese Rechtfertigung sehe ich für eine mindestens dreiwöchige Quarantäne nicht.
An sich sinnvolle Maßnahmen werden mit solchen Aktionen ad absurdum geführt. damit sehe ich eine dringende Verwaltungsreform als gegeben an.
Interessante Organisation
Nehmen wir einmal an, dass Jemand in Graz zum Friseur gehen will. Und nehmen wir weiter an, dass man sich ordnungsgemäß max. 2 Tage vorher testen lassen will. Jetzt tauchen wir ein, in die chaotische Organisation des Gesundheitsministeriums.
Zunächst versucht man, einen Testtermin zu bekommen. Das ist schon gar nicht so leicht, denn Online kann man sich zwar anmelden, aber den Termin kann man sich nicht aussuchen. Und wer glaubt, dass der Test dann kostenfrei wäre, der irrt. Testung OHNE Symptome 30 € und mit Symptomen übernimmt die Kasse die Kosten.
Wenn man jetzt einen kostenlosen Test haben will, den man ja braucht, wenn man zum Friseur will, muss man Symptome vortäuschen. Sonst kostet der Friseurbesuch mit Test 80 € – auch für Mindesteinkommensbezieher.
Auch telefonisch kann man sich anmelden. Vielleicht ginge das schneller. Auf der Seite Steiermark testet, findet sich die Telefonnummer mit der Angabe 7 – 22 Uhr besetzt. Ein Anrufversuch ist aber etwas enttäuschend, denn tatsächlich ist die Leitung nur von 9 Uhr bis 17 Uhr besetzt. Interessant ist auch, dass sich dort die Fa. L’Oréal meldet. Ob die wissen, dass man den Test für den Friseur braucht?
In den Apotheken wird natürlich auch getestet – aktuell zum Kampfpreis von 38 €. Wenn ich also alles zusammenrechne, kann ich mir für das Geld schon eine echt tolle Perücke kaufen. Und mit der muss garantiert nicht zum Friseur.
Die Impfbetrüger
Es ist schon schlimm genug, dass gefälschte Impfstoffe, die im günstigsten Fall NULL Wirkung haben inzwischen aufgetaucht sind und sich ein reger Handel entwickelt hat. Dass sich aber jetzt auch immer mehr „Vordrängler“ zeigen, die sich eine Covid-19 Impfung erschleichen oder erkaufen, während Andere, die zu diesem Zeitpunkt berechtigt wären, bereits jetzt an der Reihe zu sein, ist der Gipfel der Frechheit.
Auch Sebastian hat dazu eine klare Meinung: „Wenn sich jemand vordrängt, ist das moralisch enttäuschend. Es macht mich wütend und zornig. Wenn Impfstoffe übrigbleiben, ist es wichtig, sie schnell zu verimpfen. Aber sie müssen für ältere Menschen verwendet werden und nicht für Politiker, deren Ehefrauen oder regionale Promis Ich vertraue darauf, dass jeder Arzt, der die Impfung durchführt, aber vor allem jeder Verantwortliche für die Organisation vor Ort das Gemeinwohl im Blick hat und nicht den eigenen Vorteil. Das Gesundheitsministerium wird aber künftig bei der Verimpfung verstärkt die Dokumentation einfordern, und im Fall des Missbrauchs jene zur Rechenschaft ziehen, die sich nicht an den Impfplan halten.“
Das Motiv der Impfbetrüger dürfte auch klar sein. Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstands der Rechtsschutzversicherung D.A.S, erklärt die rechtliche Situation: „Unternehmen wie Reiseanbietern, Hotels und der Gastronomie können eine Impfung verpflichtend machen. Der Wirt oder die Fluglinie dürfen also sagen: Ungeimpfte müssen draußen bleiben! Arbeitgeber können ungeimpfte Mitarbeiter kündigen oder ungeimpfte Bewerber ablehnen, wenn die Impfung nicht nur Selbstschutz, sondern auch Fremdschutz bietet. Speziell nennt der Experte dabei Kellner, Busfahrer, Friseure und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Unternehmen wie die ÖBB oder die Wiener Linien dürfen als staatliche Unternehmen wohl nicht die Dienstleistung verweigern.“
Derzeit warten viele Risikogruppen auf die lang ersehnte Impfung – auch ohne die Aussicht auf Partys oder andere großräumige Freizeitaktivitäten. Die Ausrede der Impfbetrüger, dass ja nur „übrig gebliebene Impfdosen verwendet werden, ist sehr schwach. Dazu gibt es zu Viele, die berechtigt darauf warten.
Warum warten, wenn man spenden kann?
Impfplan geändert
In der Pandemie finden sich nur selten neue Informationen, die man als positiv ansehen könnte. In diesem Fall ist das ausnahmsweise anders.Gestern hat das Gesundheitsministerium bekannt gegeben, dass außer den bereits bekannten Menschen in Alters- und Pflegeheimen und dem Gesundheitspersonal sowie Menschen über 80 Jahren nunmehr auch Hochrisikogruppen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck in der ersten Phase des Impfplanes geimpft werden.
Aber auch Personal, das Menschen direkt unterstützt (wie mobile Pflege, Krankenpflege, 24-Stunden-Pflege und persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen fallen darunter. Anschober dazu: „Weitere Risikogruppen, wie etwa Menschen mit gut eingestelltem Diabetes, stellen eine sehr große Gruppe in der Bevölkerung dar, daher können wir hier erst im Februar genauere Angaben zum Zeitpunkt der Impfung machen, sobald eine entsprechende Menge an Impfdosen gesichert ist“ Dieser Personenkreis fällt in Phase 2 und sollen in erster Linie bei Hausärzten bzw. bei regionalen Impfstellen geimpft werden.
Vom Nationalen Impfgremium wird empfohlen, dass auch bereits genesene Personen geimpft werden sollen. Allerdings werden diese Personen nachgereiht bis ausreichend Impfstoff vorhanden ist. Jänner und Februar kann es noch zu deutlicher Unterversorgung mit Impfstoff kommen. Daher bittet das Gesundheitsministerium alle Anderen noch um Geduld.
Anschober der Stratege
Langsam aber sicher werde ich stinksauer. Offenbar sieht sich Anschober als großer Stratege, wenn es um Corona geht. Dass aber seine Strategie niemals aufgehen kann, sehe ich an den heutigen Pressemeldungen.
Demnach befinden sich derzeit 113.000 Pfizer-Impfstoffe ungenutzt in Kühlanlagen. „Ich habe immer gesagt, dass ab Mitte Jänner „gleichzeitig“ in allen Pflegeheimen geimpft wird.“ sagt der Impfkoordinator des Gesundheitsministeriums, Clemens Martin Auer. „Geimpft werden soll nach Zielgruppen-Prioritäten. Derzeit wären das in der Phase 1, Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen und Mitarbeiter von Covid-Stationen.“
Und dann sehe ich mir die Zahlen an: In der Steiermark finden sich heute über 500 Neuinfektionen, in Wien 222, in Niederösterreich 291, Oberösterreich 274. Jetzt sehe ich, wie viele Impfdosen welches Bundesland bisher erhalten hat. Das Gesundheitsministerium dazu: „Es habe zuerst eine kritische Masse an Dosen aufgebaut werden müssen, damit jetzt wirklich alle gleichzeitig darauf zugreifen können, das ist geplante, gut organisierte Strategie“
Eine Lachnummer, wenn man sich die Grafik betrachtet. Von 8360 Impfdosen die angeblich bisher ausgeliefert wurden entfallen 2800 auf Wien, 2690 auf Niederösterreich, 890 auf Salzburg und um es kurz zu machen: 40 Dosen auf die gesamte Steiermark. Das bedeutet 20 (ZWANZIG) Personen.
Damit scheint mir die einzige „kritische Masse“ Anschober zu sein. und vor Allem: Wieder einmal stimmen meine Vorhersagen, dass Wien den Löwenanteil abgreift, obwohl die Zahl der Neuinfektionen deutlich unter denen der Steiermark lieben. Es wird Zeit, dass Sebastian diesem Gesundheitsminister die Leviten liest, bevor Anschober alles vermasselt.
Impfplan?
Langsam aber sicher, bekomme ich starke Zweifel an Anschobers Impfplan, denn mit „Plan“ kann das nicht viel zu tun haben.In Wien soll ab 6. Jänner weiter geimpft werden. 5.000 Dosen würden ab Dienstag kommender Woche zum Abruf bereitstehen. Und andere Bundesländer? Gehen erst einmal leer aus. Ab dem nationalen Impfstart, so das Gesundheitsministerium, stehen 10.000 Impfdosen zur Verfügung.
Die US-Firma Moderna soll im ersten Quartal 200.000 Dosen liefern – wenn dieser Impfstoff den zugelassen wird. Und der Billig-Impfstoff von AstraZeneca soll im Februar zugelassen werden, dann würden noch 1,2 Millionen Dosen bis April kommen.
Und die Idee, die gerade diskutiert wird, Impfkandidaten vorerst nur eine Impfdosis zu verabreichen und die zweite erst, wenn genug Impfstoff im Land ist. ist schlicht gesagt, einfach nur Schrott. Es hat seinen Grund, warum die zweite Dosis 2 Wochen nach der Ersten verabreicht werden soll. Nun könnte man natürlich der bösen EU die Schuld zuweisen und es ist auch auffällig, dass die größten Nettozahler, die geringste Impfstoffquote erhalten.
In Österreich ist für Beschaffung und Verteilung aber Anschobers Ministerium zuständig. Und es dürfte noch einige Lockdowns geben, wenn Anschober diesen „Impfplan“ nicht ändert. Im April ist das erste Quartal vorbei und es werden vermutlich schon einige Länder bis dahin durchgeimpft sein – nur Österreich nicht.
Was bringt es, wenn zwar Gastgewerbe und der komplette Handel öffnet, aber Keiner dorthin darf, weil er nicht geimpft oder jeden 2. Tag getestet wurde. Und ich glaube nicht, dass am 24. Januar die Aktion mit dem Freitesten beendet sein wird. Die Woche vom 18. Januar bis 24. Januar könnte man ja noch irgendwie hinbiegen, aber was, wenn man auch dann ohne Freitesten nicht einmal Socken kaufen darf? Da schweigt Anschober.
Die Wende gegen die Pandemie?
Die Impfung läutet die „Wende gegen die Pandemie“ ein, meint Anschober und er will auch regelmäßig über mögliche Nebenwirkungen informieren – bisher wäre diese jedenfalls sehr gut verträglich. Interessante Aussage, wenn man bedenkt, dass gerade einmal 6000 Personen in Österreich geimpft wurden, während Israel als Vergleichsland mit ähnlicher Bevölkerungsanzahl bereits 1 Million Personen geimpft hat.
Ich fürchte, es wird in absehbarer Zeit auch nicht viel mehr werden, denn der „Hauptimpfstoff“ von AstraZeneca wird wohl noch auf sich warten lassen und so werden wir noch sehr lange mit der Seuche zu leben müssen. Das „Freitesten“ muss ich zumindest kritisch sehen, denn ich sehe dafür kein Ende. Alle 2 Tage zum Freitesten zu laufen, um z.B. bei C&A einen Pullover oder in einem Papiergeschäft Druckerpapier zu kaufen, ist schon deshalb sinnlos, weil ich theoretisch schon auf dem Heimweg von der Teststraße infiziert werden kann. Die Bilder von öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen ein gutes Drittel die Riechgurke nicht unter der Maske hat, zeigen das Problem deutlich.
Der Hintergedanke ist, dass man damit die symptomfreien Fälle aufdecken kann. Ich mache mir allerdings bei meinen Vorerkrankungen keine Gedanken darüber, dass ich symptomfrei sein könnte. Vermutlich wäre ich in 2 Tagen tot. Darum – und nur darum – sehe ich für mich den Sinn für mich nicht so ganz, denn in meinem Fall gäbe es nichts zum „Aufdecken“.
Als sinnvoll würde ich die Impfung ansehen. Doch auch die dürfte sich noch lange verzögern. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass AstraZeneca auf die Zusammenarbeit mit Sputnik wartet, um erforderliche Mengen auszuliefern. Damit wird die Produktion billiger und der Gewinn dürfte gesteigert werden. Doch bis Sputnik in Europa eine Zulassung bekommt, werden wohl noch viele Särge geschnitzt. Einer logische Erklärung für so eine Verzögerung sehe ich nicht.
Bis dahin sehe ich noch einen langen Weg von Lockdown zu Lockdown, wobei es Fälle gibt, für die Ein Lockdown schon aus gesundheitlichen Gründen gleichbedeutend mit Hausarrest ist. Dass wir bis zum Sommer ein „normales Leben“ haben werden, ist ein guter Vorsatz, aber derzeit eher ein frommer Wunsch. Dafür bräuchte es ein effizientes Arbeiten ALLER Regierungsmitglieder – nicht nur der ÖVP… Da hätte Anschober schneller und effizienter handeln müssen, denn es ist ein Thema des Gesundheitsministers und nicht des Kanzlers. Dafür gibt es Ministerien.
Und so ganz nebenbei: Warum steigen die Zahlen auch in den Gebieten der Welt, in denen es bereits Massenimpfungen gibt? DAS würde ich gerne verstehen.
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