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Kurios

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Österreich ist bekannt für seine Kuriositäten, wenn es um Behörden geht. Dass alles aber auch noch steigerbar ist, sieht man an einem einfachen Beispiel: Eine K1 Kontaktperson, bekommt schnell einen telefonischen Absonderungsbescheid und darf demnach auch erst wieder arbeiten, bis ein neuer Bescheid über das Ende der Quarantäne vorliegt.

Kurios wir es aber jetzt: Eine Woche danach kommt die schriftliche Version des Absonderungsbescheides. Und man kann es schon vermuten: Die Quarantänefrist beginnt von Neuem zu laufen. Also die 7 Tage, in denen der Betroffene sich schon in Quarantäne befindet PLUS die 14 Tage laut dem schriftlichen Bescheid.

Dass der schriftliche Absonderungsbescheid laut Epidemiegesetz binnen 2 Tagen zuzustellen ist, dürfte in diesem Fall wohl niemanden interessiert. Und so ganz nebenbei wird da offenbar der Postweg nicht berücksichtigt. Wenn ich daran denke, dass wir innerhalb der Stadt Graz eine volle Woche auf einen Brief gewartet haben, müssten solche Absonderungsbescheide von Mitarbeitern des Gesundheitsministeriums PERSÖNLICH zugestellt werden.

Wenn dieser Fall mich betroffen hätte, wäre vermutlich für die „Schuldigen“ eine Menge Ärger angesagt, denn man darf etwas nicht vergessen: Rechtlich gesehen wäre so ein Absonderungsbescheid eine klare Freiheitsberaubung, wenn es keine gesundheitliche Rechtfertigung dafür gibt. Und diese Rechtfertigung sehe ich für eine mindestens dreiwöchige Quarantäne nicht.

An sich sinnvolle Maßnahmen werden mit solchen Aktionen ad absurdum geführt. damit sehe ich eine dringende Verwaltungsreform als gegeben an.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.