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Die unendliche Geschichte
Die unendliche Geschichte
Wer jetzt gedacht hat, dass es hier um eine Film-Nacherzählung geht, den muss ich enttäuschen. Es geht um eine andere unendliche Geschichte. Es ist die inzwischen (genau genommen) zwei Jahre andauernde Geschichte der Impfpflicht.
Unser Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer hat diese Impfpflicht bereits 2020 gefordert. Allerdings waren damals weder die Todeszahlen oder auch die Infektionszahlen bei weitem nicht so hoch – auch wenn sie derzeit scheinbar im langsamen Sinkflug sind.
Schützenhöfer: „Die Impfpflicht kommt zweifellos zu spät. Wir hätten sie zur Bekämpfung der Delta-Variante gebraucht. Es ist gut, dass es die Impfpflicht gibt, denn nur die Impfung schützt. Daher bin ich weiterhin dafür, dass es die Impfpflicht gibt. Man kann nicht ein Gesetz schaffen und dann schaffen wir es gleich wieder ab. Dieses Hü und Hott wird uns die Bevölkerung nicht abnehmen“.
Letzter Satz dürfte ein Anspielung auf die Widersprüche sein, die von verschiedenen Landeshauptleuten jetzt plötzlich kommen. Doch das letzte Wort sollten die Experten haben und damit meine ich nicht so „Möchtegern-Experten“ wie Kickl. Auch da hat Schützenhöfer eine klare Vorstellung: „Im Gesetz ist ja vereinbart, dass es eine begleitende Kommission gibt, die die Bundesregierung berät, und einzelne Schritte vorschlägt. Wenn die Kommission sagt, man soll die Strafen vorerst aussetzen, dann wäre das für mich bindend. Aber ich habe von keinem Experten etwas gehört und wir sollten uns als Politiker hüten, etwas festzusetzen, das zunächst die Expertise der Ärzte braucht“
Die Richtung der Impfpflicht ist beschlossen und sie wird wie geplant umgesetzt. Die GECKO-Expertin und Epidemiologin Eva Schernhammer: „Die Impfpflicht hat auf das gegenwärtige Geschehen keine Auswirkung. ABER sehr wohl für den Herbst ist sie von Bedeutung. Wenn ich erst ab Herbst ’scharf‘ mache, wird es wieder zu spät sein“.
Das sollte jedem einleuchten, denn Bis der volle Impfschutz aufgebaut ist, dauert es ja bekanntlich einige Zeit und zwei Tage vor Herbstbeginn zu impfen, würde nicht viel bringen. Was die Impfgegner und „Umfaller“ dabei nicht bedenken: Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Mutationen geben, die dann nicht so glimpflich ablaufen, wie Omikron. Was wohl passiert, wenn eine Mutation dabei ist, gegen die ein Impfstoff – sagen wir einmal – in der gegenwärtigen Form nur noch zu 30 % wirkt? Die Grenzen sind ja nicht dicht und ein Virus breitet sich deutlich schneller aus, als ein Schnellzug.
Begleiten wird uns Corona noch für eine lange Zeit. Die Frage ist nur, wie wir damit umgehen und natürlich auch, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Bevölkerung zu schützen.
Es werden immer mehr
Ihre Argumente sind kaum zu widerlegen und auch die Studien, die bisher bekannt sind, sprechen eindeutig dafür. Es gibt nur noch wenige Lebensbereiche, in denen nicht schon jetzt eine großflächige Impfpflicht gefordert wird. Nach dem Gastro-Chef will auch der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer eine Impfpflicht für die Nachtgastronomie:
„Hätte mich jemand gefragt, hätte ich etwa für die Nachtgastronomie, für die Discos sowieso ausschließlich die Impfung empfohlen. Denn nur die Impfung schützt. Und wenn ich als junger Mensch in die Disko will, dann kann ich das machen – aber ich sollte geimpft sein“
Doch es schließen sich noch mehr an. Die Vorsitzende der Bioethikkommission, Christiane Druml will eine Impfpflicht für verschiedene Berufsgruppen. Nicht nur im gesamten Bildungs-, Pflege- und Gesundheitsbereich, wozu auch Apotheker, 24-Stunden-Pfleger und Hebammen zählen, sondern auch für alle körpernahen Berufe wie Friseure, Masseure oder Hand- und Fußkosmetik.
Und auch die Lehrer sollten da mitgenommen werden: „Solange Kinder nicht geimpft werden können, haben alle, die mit Kindern zu tun haben, eine besondere Verantwortung“ Für sie geht es um die Verhältnismäßigkeit: „Die Freiwilligkeit hat ihre Grenzen, wenn es um eine Erkrankung gehe, „die unser Wirtschafts- und Sozialsystem weltweit in einen Krisenmodus gebracht hat. Der Nutzen für die Gesamtbevölkerung ist ein sehr hoher.Sich impfen zu lassen, sei die „gesamtgesellschaftliche Verpflichtung des Einzelnen“
Ich sehe das ganze Thema pragmatisch. Das Wohl Aller steht über dem Wohl des Einzelnen. Und gemessen an der weltweit durchgeführten Impfungen sind die Einzelfälle von Komplikationen zu vernachlässigen. Chefin der im Bundeskanzleramt angesiedelten Bioethikkommission: „Ohne Impfpflicht hätten wir die Pocken Ende der 1970er-Jahre nie ausgerottet“ Ein Argument, das nicht zu widerlegen ist.
Widerstand
Dass sich der steirische Landeshauptmann Schützenhöfer – nach Salzburg – für eine Impfpflicht ausgesprochen hat, dürfte bei Vielen nicht besonders gut angekommen sein. Wie sieht es aber mit der rechtlichen Möglichkeit aus? Grundsätzlich gibt es in Österreich keine Impfpflicht und sie ist von der Bundesregierung auch nicht geplant.
Es gibt allerdings durchaus Möglichkeiten, eine „quasi Impfpflicht“ einzuführen, denn so ganz ohne Konsequenzen würde eine Weigerung wohl nicht bleiben, denn es ist nicht nur das individuelle, sondern auch das Wohl einer Gemeinschaft betroffen und damit können Rechte auch eingeschränkt werden. Rein rechtlich sind bei der fahrlässigen oder vorsätzlichen Infektion anderer mit einer meldepflichtigen Infektionskrankheit Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren möglich. Verschärfend kommt es, wenn Jemand von einem nicht Geimpften infiziert wird und von einem schweren Verlauf oder Tod durch Covid-10 betroffen ist.
Es dürfte sehr wahrscheinlich sein, dass nicht Geimpften der Umgang mit Schwerkranken und Risikopatienten untersagt wird. Außerdem dürften Auslandsreisen schwierig werden, denn im Gegensatz zu Österreich gibt es in anderen europäischen Ländern eine Impfpflicht in Bezug auf andere Krankheiten. Und die dürfte bei Covid-19 ausgeweitet werden.
Dass bestimmte Berufsgruppen, die viel mit anderen Menschen zu tun haben, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, mit einer Impf-Verpflichtung rechnen müssen, versteht sich von selbst. Volksanwalt Günther Kräuter sieht das übrigens ähnlich: „Wenn Appelle und Aufklärungskampagnen nicht zum Ziel führen, ist ein verpflichtender Impfschutz unumgänglich.“
Problematisch sehe ich das Wort „Pflicht“, bei dem Herr und Frau Österreicher schon grundsätzlich wie störrische Esel reagieren. Aber man könnte es auch anders ausdrücken: Wer Rechte haben will, muss auch etwas dafür tun. In anderen Staaten sieht man deutlich, dass Bürgerrechte Einem nicht in die Wiege gelegt werden.
Ich würde noch weiter gehen: Wer seine „vermeintlichen Rechte“ über das Gemeinwohl stellt, verdient es auch nicht, von der Gesellschaft zu profitieren. Und wer die einzige „Waffe“, die uns ab dem nächsten Jahr gegen die Pandemie zur Verfügung steht, kategorisch ablehnt, dürfte auch nicht damit rechnen, dass die Gesellschaft für seine selbst verschuldete notwendige Behandlung / Pflege aufkommt. Nein, es MUSS sich niemand impfen lassen. Aber die Verweigerer sollen gefälligst die Konsequenzen tragen.
Wahre Worte
Ein Vorstoß, der schon in kürzester Zeit Aufsehen erregt hat, kommt von unserem Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer. Natürlich kann man gerne unterschiedliche Auffassungen vertreten, aber an der Sinnhaftigkeit kann niemand ernsthaft zweifeln.
Konkret geht es um die Verlagerung von illegalen Corona-Partys in Privaträume. „Ich will ja nicht in Schlafzimmer hineinschauen, aber wenn bei Privatpartys in einem Keller oder in einer Gartenhütte Exzesse gefeiert werden, muss man das auflösen können. Für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten. Ich bin dafür, dass wir hier einen verfassungsrechtlich gangbaren Weg suchen.“
Nein, in Schlafzimmer hineinschauen möchte ich auch nicht. Mancherorts würde man Situationen und traurige Anblicke vorfinden, die ich mir gerne ersparen möchte. Aber Schützenhöfer stellt klar, dass es mehr Möglichkeiten geben muss – nicht nur in der Steiermark, sondern bundesweit.
Und fügt hinzu: „Für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten. Ich bin dafür, dass wir hier einen verfassungsrechtlich gangbaren Weg suchen“ Ich stimme ihm voll zu. Wenn es immer mehr Verlagerungen der Infektionsketten in den privaten Bereich gibt, dann muss man auch in diesen Bereich differenzieren. Partykeller und Gartenhütten, in denen 10x so viele Personen feiern, als erlaubt sind, dürfen nicht offizielle Clubs und Veranstaltungsräume ersetzen.
Dass so ein Schritt zeitlich begrenzt sein müsste, ist völlig klar. Er wäre auch völlig sinnlos, wenn es das Risiko der Pandemie nicht mehr gibt. Aber es kann auch nicht die Ausrede gelten, dass es sich um einen Privatbereich handelt, in dem man bewusst Corona-Partys feiert und damit Andere infiziert, dann das ist und bleibt VORSATZ!
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