Ein Vorstoß, der schon in kürzester Zeit Aufsehen erregt hat, kommt von unserem Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer. Natürlich kann man gerne unterschiedliche Auffassungen vertreten, aber an der Sinnhaftigkeit kann niemand ernsthaft zweifeln.
Konkret geht es um die Verlagerung von illegalen Corona-Partys in Privaträume. „Ich will ja nicht in Schlafzimmer hineinschauen, aber wenn bei Privatpartys in einem Keller oder in einer Gartenhütte Exzesse gefeiert werden, muss man das auflösen können. Für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten. Ich bin dafür, dass wir hier einen verfassungsrechtlich gangbaren Weg suchen.“
Nein, in Schlafzimmer hineinschauen möchte ich auch nicht. Mancherorts würde man Situationen und traurige Anblicke vorfinden, die ich mir gerne ersparen möchte. Aber Schützenhöfer stellt klar, dass es mehr Möglichkeiten geben muss – nicht nur in der Steiermark, sondern bundesweit.
Und fügt hinzu: „Für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten. Ich bin dafür, dass wir hier einen verfassungsrechtlich gangbaren Weg suchen“ Ich stimme ihm voll zu. Wenn es immer mehr Verlagerungen der Infektionsketten in den privaten Bereich gibt, dann muss man auch in diesen Bereich differenzieren. Partykeller und Gartenhütten, in denen 10x so viele Personen feiern, als erlaubt sind, dürfen nicht offizielle Clubs und Veranstaltungsräume ersetzen.
Dass so ein Schritt zeitlich begrenzt sein müsste, ist völlig klar. Er wäre auch völlig sinnlos, wenn es das Risiko der Pandemie nicht mehr gibt. Aber es kann auch nicht die Ausrede gelten, dass es sich um einen Privatbereich handelt, in dem man bewusst Corona-Partys feiert und damit Andere infiziert, dann das ist und bleibt VORSATZ!
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