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Hauptsache Schlagzeilen

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Hauptsache Schlagzeilen

Es ist doch immer wieder erstaunlich, mit welcher Hartnäckigkeit die Medien Tatsachen verfälschen – alleine dadurch, dass sie die Hälfte weglassen. Das steigert zwar im ersten Moment die Auflage und die Reichweite, aber seriös geht anders.

So ist in der gestrigen Ausgabe eines Printmediums zu lesen: „Jetzt müssen wir alle sechs Monate zur Corona-Impfung“ Genau das stimmt aber nur bedingt. Es ist richtig, dass der „grüne Pass“ nach zweiten Impfung nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. Das soll Menschen dazu bringen, sich die entscheidende dritte Impfdosis abzuholen. Für Geboosterte gilt der Grüne Pass nach wie vor für neun Monate.

Was es nicht bedeutet, ist die kommunizierte Pressemeldung, dass wir uns in weiterer Folge alle sechs Monate impfen lassen müssen, um weiterhin den „grünen Pass“ verwenden zu können. Tatsache ist allerdings, dass es in absehbarer Zeit eine Impfstoff-Anpassung geben wird. Der derzeitig verwendete Impfstoff ist allerdings hochwirksam und schützt zu 90 % vor einer Hospitalisierung. Wenn der Impf-Taliban, Herbert Kickl behauptet, dass die Impfung unzureichend wäre, weil sie keine ewige sterile Immunität verspricht, dann beweist er nur, dass er absolut NICHTS verstanden hat.

Ich finde es unverantwortlich, dass den Medien zum Teil eine „großartige Schlagzeile“ wichtiger ist, als eine korrekte Information, wenn es um eine so wichtige Angelegenheit geht. Nein, eine Ansteckung verhindert die Impfung nicht vollständig. Das Risiko wird nur reduziert und eine 70 % Chance, gar keine Symptome zu entwickeln, ist auch nicht zu verachten.

Derartige Aussagen haben nur einen einzigen Hintergrund: Es ist der Versuch, die Protestmärsche in Verbindung mit Alkohol- und Gewaltexzessen zu rechtfertigen. Doch mit den neuen Corona-Regeln dürften auch die Schwurbler-Demos nicht mehr ganz so einfach sein, denn mit der Maskenpflicht im Freien, an die sich bekanntlich kaum jemand bei den Demonstrationen hält, kann so eine Demo jederzeit aufgelöst werden.

Auch die Kontrollpflicht durch den Handel dürften Kickl & Co nicht schmecken, denn in der derzeitigen Situation kann es sich kein Geschäft leisten, die Kontrollen schleifen zu lassen. Neu ist die Konsequenz, dass für das jeweilige Geschäft ein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann. In der Praxis bedeutet das die temporäre Schließung des Geschäfts.

So soll es laut Medien „strenge Kontrollen an den Kassen geben„. Sinnvoller wäre es allerdings, bereits beim Betreten des Geschäfts zu kontrollieren, denn wenn erst an den Kassen kontrolliert wird, hat sich der betreffende Kunde bereits u.U. stundenlang im Geschäft / Einkaufszentrum aufgehalten. Doch die kommunizierte Kontrolle an der Kasse ist nur EINE Option der Kontrolle und daher keineswegs die Patentlösung – zudem eine Verkäuferin spätestens dann, wenn sie Bares sieht, möglicherweise gar nicht kontrolliert.

Außerdem gilt der Lockdown für Ungeimpfte nach wie vor und daher haben sie bis auf die bekannten Ausnahmen zu Hause zu bleiben. Das gilt natürlich auch für die „üblichen Zusammenrottungen“ im Freien.

 

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Testzwang?

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„Das, was sie Sie Testzwang bezeichnen, ist in Wahrheit der Grund, warum wir mehr Freiheiten erleben als viele unserer Nachbarländer.“ So die deutlichen Worte von Sebastian an Rumpelstilzchen. Das sehen naturgemäß nicht alle so. Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel sieht die neuen Regelungen im Osten des Landes auf seine eigene persönliche Art.

Er fordert nun einen Eintrittstest für den gesamten Handel, also auch den Lebensmittelsektor, was meiner Ansicht nach schon an Körperverletzung grenzt. Man MUSS sich jetzt nicht im Schlussverkauf eine Pelzmütze fürs nächste Jahr kaufen und wer das tun will, muss sich eben testen lassen. Aber die 94-jährige Omi MUSS freien Zugang zu Lebensmitteln haben, um nicht in ein paar Tagen verhungert zu sein. Auch Taschentücher, Klopapier etc. gehören zu den Grundbedürfnissen, die man kaum an einen vorherigen Test knüpfen kann – besonders, wenn man dafür erst ein paar Kilometer fahren muss, um diesen Test zu bekommen.

„Das wäre ein Zeichen der Solidarität“, meint der Handelsobmann. ich würde es allerdings viel mehr als Zeichen der Solidarität sehen, wenn wenn sich auch in den Lebensmittelgeschäften ALLE an die Vorgaben wie Abstände und Masken halten würden. Doch davon sind die Ignoranten weit entfernt. Die Vorstellung von 2 Metern erinnert bei Manchen an den Aberglauben von 20 cm bei anderen Gelegenheiten.

 

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Neue Regeln

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Ab heute gelten neue Regeln in der Corona Pandemie. Für die Gastronomie (Restaurants, Gasthäuser, Bars, Kneipen, Nachtlokale) ändert sich nicht sehr viel. Sie bleibt generell geschlossen. Neu ist allerdings dass keine alkoholischen Getränke per Abholung mehr verkauft werden dürfen. Punsch und Glühwein to go darf es nicht mehr geben. Damit sind auch die Endlos-Schlangen vor den Punsch-Ständen Geschichte.Ab Mittwoch ist übrigens in Bayern der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel verboten.

In Krankenhäusern dürfen Schwangere zu Untersuchungen sowie vor, zu und nach einer Entbindung ebenfalls nur von „höchstens einer Person“ besucht werden. Generell bleibt es weiterhin bei einem Besucher pro Bewohner/Patient pro Woche – auch in Pflegeheimen.

Für den Sport gilt: Outdoor-Sportstätten, wie Langlaufloipen oder Eislaufplätze, theoretisch auch Leichtathletik- oder Golfplätze dürfen wieder betreten werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.Kontakt- und Mannschaftssport bleibt verboten.

Ab 10 Jahren gilt für Schüler Maskenpflicht. In Räumen, die öfter gelüftet werden, können Masken auch abgenommen werden.

Kinos, Zoos und andere Veranstaltungsorte bleiben zu. Kirchen, Synagogen und Moscheen dürfen zwar wieder geöffnet werden, aber es gilt Masken und Abstandspflicht.

Einkaufszentren unterliegen Zugangsbeschränkungen. Die Kundenzahl im Gebäude wird limitiert. Im Verbindungsbereich – also der Bereich zwischen den Geschäften gilt die 10 qm Regel zwar nicht, aber das Betreten ist den Kunden „ausschließlich zum Zweck des Durchgangs“ zu den Geschäften erlaubt. D.h. der bloße Aufenthalt zum Sitzen, Essen oder zu Trinken ist verboten. Im Supermarkt ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes weiterhin verpflichtend.

In geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen gilt Abstands- UND Maskenpflicht. Was gerne immer wieder vergessen wird: Dazu zählen selbstverständlich auch Stiegenhäuser für Personen, die nicht im Haus wohnen.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab sofort zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.Die Ausnahmen bleiben  gleich. Erlaubt ist der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner und einzelnen engsten Angehörigen. Dazu gehören Eltern, Kinder und Geschwister.

Am 24.,25.,26. Dezember und an Silvester dürfen sich bis zu 10 Personen treffen – unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.