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Hurra, ein totes Gesundheitssystem

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Hurra, ein totes Gesundheitssystem

Bisher war ich immer der Meinung, dass Österreich ein zumindest halbwegs zivilisiertes Gesundheitssystem hat. Inzwischen wurde ich vom absoluten Gegenteil überzeugt – und das mit schwerwiegenden Konsequenzen.

Ich habe ja bereits davon geschrieben, dass meine Frau mit einer 5 cm tiefen und 8-9 cm langen OP-Wunde bei der man sogar die Achillessehne gesehen hat, aus der ambulanten Nachbehandlung rausgeflogen ist – angeblich wegen Betten- und Personalmangel. Schlimm genug!

Dass rund 400 Medikamente nicht mehr erhältlich sind, haben wir wohl alle schon mitbekommen. Darunter auch lebenswichtige Medikamente. Es gibt sie einfach plötzlich nicht mehr. Und das liegt nicht am Ukraine-Krieg.

Und als ob das nicht genug wäre, wird meiner Frau jetzt auch noch die Krankenversicherung gestrichen – aus einem banalen Grund. Es dürfte bekannt sein, dass jetzt die e-Cards ausgetauscht werden. Und fast jeder braucht dafür ein Foto, das aber bereits bei irgendeiner Behörde hinterlegt sein muss (Pass oder Personalausweis etc.)

Nun ist es aber so, dass meine Frau Deutsche ist und daher kein Bild in österreichischen Datenbanken vorhanden ist. Sie kann ja ein Bild nachbringen, wurde behauptet. Allerdings läuft die e-Card Ende des Monats ab und ist daher nicht mehr gültig. Das bedeutet. Keine Rezepte, keine ärztliche Behandlung und nach wie vor eine offene OP-Wunde.

Das Nachbringen des Fotos ist aber nicht ganz so einfach. Man kann nicht einfach zur Krankenkasse gehen und ein Foto hinlegen. Dafür muss sie zu ASYLSTELLE. Die würden ein Bild entgegennehmen. Natürlich geht das nur mit Termin Und der früheste Termin ist Ende November. Danach dauert es noch 3-4 Wochen, bis die neue e-Card ausgestellt ist und noch einmal 1-2 Wochen, bis die Post zugestellt hat.

In dieser Asylstelle darf sie sich also zwischen hunderten von Scheinasylanten, Vergewaltigern etc. platzieren, und warten – erfahrungsgemäß trotz Termin. Zu ihrer Sicherheit begleiten, darf ich sie natürlich nicht, denn dafür müsste ich auch einen Termin haben.

Es gibt in Graz nur zwei Stellen, wo man ein Foto hinbringen kann und da ist eine so schlecht, wie die andere. Und seit unserer kommunistisch – grünen – roten Lokalregierung dürften wohl auch beide Stellen total überlaufen sein. Immerhin kommt ja gerade von diesen Parteien eine große Einladungsflut an Scheinasylanten und illegalen Migranten.

Traurig finde ich nur, dass somit jeder Knacki und jeder Illegale besser behandelt wird, als jemand, der bzw. die nicht nur legal im Land ist, sondern nebenbei auch als meine Pflegekraft ist. Ich hingegen müsste mit meiner Pflegestufe kein Foto auf der e-Card haben, aber mir wurde die Neue bereits vorgestern MIT Foto zugestellt.

DIESES System ist jedenfalls tot und nur für diejenigen brauchbar, die nichts brauchen. Vielen Dank, lieber Johannes Rauch!

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Anschobers Rohrkrepierer

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Wenn man so etwas liest, könnte man schon auf die eigenartigsten Gedanken kommen. Einer dieser Gedanken ist in diesem Fall, dass gewisse Verordnungen Anschobers handfeste Rohrkrepierer sind.

Anlasse ist ein Fall aus Kärnten. Die Kärntner Bezirkshauptmannschaften haben Strafverfügungen ausgeschickt, nach denen gegen das Kontaktverbot verstoßen worden sein soll und jetzt 300 Euro Strafe oder sechs Tage Haft fällig werden. Die Betroffenen haben nämlich mit ihren Corona-positiven Partnern weiter im gemeinsamen (!) Haushalt gelebt.

Während der Quarantäne darf man die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Leben andere Personen im selben Haushalt, muss man sich von ihnen isolieren, räumlich getrennt wohnen und darf keine Gegenstände benutzen, die auch die anderen Mitbewohner benutzen.

Das wäre schon das erste Problem, wenn man über keine 500 qm Wohnung verfügt. Man kann aber auch nicht einfach den (negativ getesteten) Partner einfach ausquartieren. In ein Hotel darf Dieser ja wegen des Beherbergungsverbots nicht. Und was ist, wenn der nicht infizierte Partner die Pflegekraft des Anderen ist? Dann müsste also der nicht Infizierte die Wohnung verlassen, auf der Straße leben und der positiv Getestete, der ja eigentlich pflegebedürftig ist, hätte gefälligst zu verrecken – es sei denn, er überlebt ohne Hilfe die Quarantänezeit.

Die Daten der Bestraften sollen angeblich nur von den Corona-Tests der Partner und dem anschließenden Contact Tracing stammen. Da ist auch schon der nächste Haken, denn diese Daten dürfen ausschließlich für gesundheitliche Maßnahmen, aber nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. nebenbei bemerkt gab es vor den Strafen auch keine Kontrollen, sondern die Angaben zum Wohnsitz stammen von den Betreffenden selbst. Nun muss sich aber in so einem Verfahren niemand selbst belasten und auch darum wäre die Verwendung dieser Daten zur Strafverfolgung illegal.

Ob die Betreffenden im gemeinsamen Haushalt abgesondert waren, wurde also nicht einmal geprüft. also wurde schon einmal vorsorglich gestraft.

Da darf sich ein Rudi Anschober nicht wundern, wenn man künftig überhaupt keine Angaben mehr macht, denn beim Contact Tracing die Wahrheit über seine Kontakte sagen, dürfte unter diesen Umständen schwierig sein. Damit dürfte so eine Regelung, wie sie sich Anschober vorstellt, genau das Gegenteil von dem Effekt bewirken, der erwünscht war.

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