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Anschobers Rohrkrepierer

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Wenn man so etwas liest, könnte man schon auf die eigenartigsten Gedanken kommen. Einer dieser Gedanken ist in diesem Fall, dass gewisse Verordnungen Anschobers handfeste Rohrkrepierer sind.

Anlasse ist ein Fall aus Kärnten. Die Kärntner Bezirkshauptmannschaften haben Strafverfügungen ausgeschickt, nach denen gegen das Kontaktverbot verstoßen worden sein soll und jetzt 300 Euro Strafe oder sechs Tage Haft fällig werden. Die Betroffenen haben nämlich mit ihren Corona-positiven Partnern weiter im gemeinsamen (!) Haushalt gelebt.

Während der Quarantäne darf man die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Leben andere Personen im selben Haushalt, muss man sich von ihnen isolieren, räumlich getrennt wohnen und darf keine Gegenstände benutzen, die auch die anderen Mitbewohner benutzen.

Das wäre schon das erste Problem, wenn man über keine 500 qm Wohnung verfügt. Man kann aber auch nicht einfach den (negativ getesteten) Partner einfach ausquartieren. In ein Hotel darf Dieser ja wegen des Beherbergungsverbots nicht. Und was ist, wenn der nicht infizierte Partner die Pflegekraft des Anderen ist? Dann müsste also der nicht Infizierte die Wohnung verlassen, auf der Straße leben und der positiv Getestete, der ja eigentlich pflegebedürftig ist, hätte gefälligst zu verrecken – es sei denn, er überlebt ohne Hilfe die Quarantänezeit.

Die Daten der Bestraften sollen angeblich nur von den Corona-Tests der Partner und dem anschließenden Contact Tracing stammen. Da ist auch schon der nächste Haken, denn diese Daten dürfen ausschließlich für gesundheitliche Maßnahmen, aber nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. nebenbei bemerkt gab es vor den Strafen auch keine Kontrollen, sondern die Angaben zum Wohnsitz stammen von den Betreffenden selbst. Nun muss sich aber in so einem Verfahren niemand selbst belasten und auch darum wäre die Verwendung dieser Daten zur Strafverfolgung illegal.

Ob die Betreffenden im gemeinsamen Haushalt abgesondert waren, wurde also nicht einmal geprüft. also wurde schon einmal vorsorglich gestraft.

Da darf sich ein Rudi Anschober nicht wundern, wenn man künftig überhaupt keine Angaben mehr macht, denn beim Contact Tracing die Wahrheit über seine Kontakte sagen, dürfte unter diesen Umständen schwierig sein. Damit dürfte so eine Regelung, wie sie sich Anschober vorstellt, genau das Gegenteil von dem Effekt bewirken, der erwünscht war.

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