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Die Straße der Gewalt

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Die Straße der Gewalt

Es gab einmal eine Zeit, in der man noch oft und gerne auf die Straße gegangen ist – entweder, um neue Eindrücke zu gewinnen, um Freunde zu treffen, oder einfach, um aus den eigenen vier Wänden rauszukommen, um einmal „durchatmen“ zu können. Doch dieses Bild ist im Begriff, eine 180 Grad Wende zu vollziehen.

Die Umsturzfantasien einiger Polit-Terroristen, welche die Straße als „Diskussionsplattform“ für sich in Anspruch nehmen wollen, dabei nicht nur sich, sondern auch alle anderen gefährden, nehmen Ausmaße an, denen man nicht mehr einfach nur zusehen darf. Was Kickl und seine Rechtsradikalen unter „Diskussion“ verstehen, sieht man bereits seit geraumer Zeit.

Es geht in erster Linie darum, Unzufriedenheit in einer ohnehin schon schwierigen Lage zu sähen, die Menschen gegen alles, was scheinbar vom Staat kommt, aufzuhetzen und das Gewaltmonopol des Staates zu brechen. Damit vereinnahmen Kickl und seine Radaubrüder die einst so friedliche Straßen im ganzen Land. Sie wagen es tatsächlich, der Mehrheit das Recht auf ein friedliches Zusammenleben abzusprechen, denn mit normalen Kundgebungen, die ja durchaus legitim wären, hat das schon lange nichts mehr zu tun.

Dieser Haufen bildet sich tatsächlich ein, eine „neue Art der Demokratie“ einführen zu können, die nur ein Motto hat: „Wer nicht für mich ist, ist gegen mich. Und wer gegen mich ist, muss mit allen Mitteln ausgeschaltet werden„. So traurig das auch ist – wer ein demokratisches Mittel so sehr missbraucht, dass es in Gewalt endet, verdient nicht, dass man dieses Mittel zulässt.

Die Exekutive, die eigentlich für den Schutz der Bevölkerung zuständig ist, gerät immer mehr in den Focus dieser beginnenden diktatorischen Nazi-Bewegung und wird damit selbst zum Angriffsziel. Alleine im Vorjahr sind bei Demonstrationen insgesamt 39 Polizisten verletzt worden und es wird befürchtet, dass diese Zahl in diesem Jahr noch erheblich übertroffen wird.

Die Machtverschiebung vom Bund zu den Ländern und von dort aus zur lokalen Exekutive kann nicht funktionieren, denn die Geschlossenheit im Handeln, an klarem Einschreiten bei vorsätzlicher Gefährdung der Allgemeinheit, fehlt mir dabei. Niemand will das demokratische Mittel von Zusammenkünften verbieten, aber so ein Verbot und ein entschlossenes Handeln bei der Auflösung wird notwendig, sobald die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstände nicht eingehalten werden.

Wer Kinder als „Schutzschilde“ mitnimmt, muss dabei in Kauf nehmen, dass auch diese zu Schaden kommen, wenn diese Anarchisten solche Zusammenkünfte eskalieren lassen und man kann und darf darauf keine Rücksicht nehmen. Allerdings haben solche Subjekte kein Recht, Kinder zu erziehen. Da sind die Kleinen in staatlicher Obhut besser aufgehoben.

Die Behörden müssen ganz einfach auch zu Wort kommen, wenn es um die Frage geht, ob und wo solche Demonstrationen stattfinden dürfen. Es kann sonst sehr schnell der Eindruck entstehen, dass diese Anarchisten machen können, was sie wollen und diejenigen, die jede Maßnahme bisher mitgetragen haben, grundsätzlich die Dummen sind.

In einem anderen Netzwerk gibt es Nutzer, die immer wieder sagen „Der Rechtsstaat funktioniert„. Bei uns bin ich da aber nicht mehr so sicher, aber es muss der Eindruck des funktionierenden Rechtsstaates wieder hergestellt werden.

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Der versklavte Rechtsstaat

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Man sollte glauben, dass ein halbwegs zivilisiertes Land wie Österreich auch ein funktionierender Rechtsstaat wäre. In den letzten Wochen und Monaten wurden wir allerdings eines Besseren belehrt. Es ist klar, dass einer strafrechtlichen Verantwortung nachgegangen werden soll – und zwar unabhängig von der Person, um die es geht.

Der ÖVP-Ethikrat hat sich auch zu Wort gemeldet. Geheime Vorverfahren und angebliche Beweismittel, die an die Öffentlichkeit gekommen sind und die bereits stattgefundene Vorverurteilung von Sebastian durch die Medien, lassen nur einen Schluss zu: Unser Rechtsstaat wurde eindeutig von den Medien versklavt. Die Unschuldsvermutung wurde zur Floskel – es gilt jetzt sie Schuldvermutung.

Das wirklich Schlimme daran ist, dass die Weitergabe von solchen Informationen auch noch gerechtfertigt wird, indem man sagt, dass ein „öffentliches Interesse“ besteht. Das bedeutet aber auch, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte absolut nichts mehr wert ist. Wenn ein Terrorist verurteilt wird, ist in den Medien nur ein verpixeltes Gesicht zu sehen, obwohl zuvor die Identität bekannt geworden ist. Für ihn gilt selbstverständlich der Persönlichkeitsschutz.

Nun ist es aber weder sinnvoll, noch zweckmäßig, Sebastian plötzlich in den Medien unkenntlich zu machen. Es kann aber auch nicht sein, dass sich diese Medien zum Richter aufspielen, aufgrund von Behauptungen nicht nur Ankläger sind, sondern auch gleich das (Vor)urteil dazu liefern. Verschiedene Dinge konnten nur aus dem Justizsektor an die Medien weitergegeben werden. Der Rechtsstaat hat sich damit zum Sklaven der Medien gemacht.

Während Sebastian und die ÖVP sich bemühen, alle Vorwürfe aufzuklären, sehe ich für ein Verfahren keinen Sinn mehr, denn von „unabhängiger“ und vor allem „unparteiischer Jusitz“ kann keine Rede mehr sein. Schon aufgrund der vielen Vorverurteilungen würde ich alles daran setzen, dass es keine entsprechenden Verfahren durch die versklavte Justiz gibt. Nützen würde das Sebastian aber nicht. Im Gegenteil – wer sich mit einem Staat auseinandersetzen muss, in dem nicht die Schuld, sondern vom Beschuldigten die Unschuld bewiesen werden muss – der muss sich fragen, ob er nicht in einer Bananenrepublik lebt.

Der Umgangston in PRIVATEN Kommunikationen, geht die Öffentlichkeit gar nichts an und wer glaubt, dass dieser Umgangston bei anderen Parteien anders wäre, der sollte einmal zu einer FPÖ-Veranstaltung gehen und „private“ Gespräche, die für jeden wahrnehmbar sind, aufzeichnen. es würde mich schon überraschen, wenn da nicht zweifelhafte Ausdrücke, wie „Sieg Heil“ fallen würden. Spannend wären auch die „Verhandlungen“, die Rendi-Wagner kurz vor Sebastians Rücktritt, mit der FPÖ geführt und denen vielleicht sogar das Innenministerium angeboten hat.

Das „öffentliche Interesse“ ist bei Vergewaltigung, Mord und Terror mindestens ebenso groß und dennoch ist der Persönlichkeitsschutz für den Täter – selbst wenn er bereits verurteilt wurde – offenbar intakt. Wenn es aber um Sebastian und die ÖVP geht, scheint es völlig egal zu sein, ob das Ansehen im In- und Ausland massiv geschädigt wird. Was mich aber noch interessieren würde: Wie viel haben die Medien diesen Justizinformanten bezahlt, um einen Skandal auszuschlachten, der vielleicht gar keiner ist?

Vielleicht sollte man Justitia keine Waage in die Hand drücken, sondern einen Vorschlaghammer, damit auch im Interesse der Medien geurteilt werden kann.

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Schwarz oder weiß

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Die meisten Menschen wünschen sich, dass das ganze Leben ein großer bunter Haufen ist, aus dem man sich die passenden Farben für sein persönliches Weltbild aussuchen kann. Mehr noch – ein „schwarz-weiß Denken“ wird gerne als Krankheitsbild gesehen (Borderline Syndrom). In vielen Fällen kann man auch nach Belieben in den Farbkasten greifen und aussuchen, was gerade passt.

Aber es gibt Fälle, in denen es nur schwarz oder weiß gibt – ein Entweder-oder. Es sind die Fälle, in denen immer Einer auf der Strecke bleibt. So ein Fall ist die jüngste Abschiebung des Kindes aus Georgien. Dass unser Karl Nehammer nichts weiter getan hat, als ein höchstrichterliches Urteil durchzusetzen, ist etwas, das in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte. Darüber gibt es auch keine Diskussion.

Aber es gibt Hintergründe, die von Protestierenden und Abschiebungsgegnern gerne ausgeblendet werden. Die Grundinformation: Die Mutter des abgeschobenen Kindes stammt aus Georgien – da sie nicht verfolgt wurde und dort kein Krieg herrscht, liegt kein Asylgrund vor. Das Asylrecht bedeutet nicht, dass man illegal einwandern kann, sich auf Staatskosten alles finanzieren lässt und dann auch noch glaubt, dass die Behörden schon irgendwann aufgeben werden, wenn man nur hartnäckig genug ist.

Insgesamt wurden in den letzten Jahren 6 Asylanträge abgewiesen und man hat sich insgesamt 6 Abschiebeversuchen widersetzt. Doch damit nicht genug: Nach einer bereits erfolgten Ausreise ist die Familie wieder illegal über die Niederlande nach Österreich eingereist. es wurde also nicht nur das bestehende Rechtssystem ausgereizt – was man ja noch verstehen könnte – die Familie hat auch bewusst den Status der Illegalität gewählt, indem sie im Bewusstsein der jederzeit möglichen neuerlichen Abschiebung wieder eingereist ist.

Asyl bedeutet „Schutz vor Verfolgung“ aber nicht das Recht auf ein besseres Leben. Wer das Asylrecht missbraucht, hat in Österreich nichts zu suchen. Gerade dieser Fall hat sich auch jahrelang hingezogen und es hätte die Möglichkeit bestanden, ganz legal zu einem Aufenthaltsstatus zu kommen – allerdings nicht als Flüchtling, sondern als LEGALER Migrant.

Was wäre aber die Alternative gewesen? Die Kinder von den Eltern trennen und nur die Eltern auszuweisen? Den Aufschrei der Kritiker kann ich mir vorstellen und DAS wäre tatsächlich unmenschlich gewesen. Ob die Kinder nun integriert sind, kann keine Rolle spielen, denn die Eltern waren es offenbar nicht – sonst wären sie kaum in die Illegalität geflüchtet.

Das vielfach angesprochene „humanitäre Bleiberecht“ darf nicht dazu führen, dass illegale Migranten einfach nur ihre Zeit in Österreich absitzen brauchen, um dauerhaft im Land bleiben zu können. Für die Kinder mag es bedauerlich sein, aber nicht der Staat ist für ihre derzeitige Situation verantwortlich, sondern ausschließlich die Eltern, die sich schlicht verspekuliert haben.

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Rechtsstaat

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Eine Menge Aufregung verursacht derzeit der Fall von der 12-jährigen Tina und ihrer Familie, die nun nach Georgien abgeschoben wurde, Eine Gruppe von 200 Menschen bestehend aus Klassenkollegen, jungen Menschen und Politikern versuchte das bis 5 Uhr Früh zu verhindern. Doch Viele – inklusive unser Bundespräsident sind der Ansicht, dass man eine „menschliche Lösung“ gebraucht hätte.

Doch die Exekutive hätte gar nicht anders handeln dürfen, denn es gibt diesbezüglich schon länger höchstgerichtliche Entscheidungen. Wer nun glaubt, dass das Innenministerium einfach gegen diese Entscheidungen handeln kann, hat das Rechtssystem nicht verstanden. Als Exekutive setzen die Beamten nur die Beschlüsse der unabhängigen Richter durch. Und diese Entscheidungen haben mit politischen Querelen absolut nichts zu tun.

Was wäre es für ein Signal, wenn man jetzt anfangen würde, richterliche Beschlüsse zu ignorieren und auf eigene Faust zu handeln? Dann hätten wir das, was aus den Reihen von SPÖ, Kommunisten und anderen links freundlichen Parteien zu hören ist: Das wäre ein willkürlicher Polizeistaat. Oder gilt unser Rechtsstaat nur dann, wenn er der öffentlichen Meinung entspricht?

Fakt ist: Die Umsetzung von höchstrichterlichen Beschlüssen darf – so bedauerlich das manchmal sein mag – nichts mit emotionalen Befindlichkeiten zu tun haben. Die Aufforderung, solche Fälle im letzten Moment noch einmal zu prüfen, ist nicht Sache des Innenministeriums. Für die Prüfung an sich sind die Gerichte zuständig. Wenn das verfahren abgeschlossen ist, dann ist es der klare Auftrag der Fremdenpolizei, die Außerlandesbringung umzusetzen.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.