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Rechtsstaat

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Eine Menge Aufregung verursacht derzeit der Fall von der 12-jährigen Tina und ihrer Familie, die nun nach Georgien abgeschoben wurde, Eine Gruppe von 200 Menschen bestehend aus Klassenkollegen, jungen Menschen und Politikern versuchte das bis 5 Uhr Früh zu verhindern. Doch Viele – inklusive unser Bundespräsident sind der Ansicht, dass man eine „menschliche Lösung“ gebraucht hätte.

Doch die Exekutive hätte gar nicht anders handeln dürfen, denn es gibt diesbezüglich schon länger höchstgerichtliche Entscheidungen. Wer nun glaubt, dass das Innenministerium einfach gegen diese Entscheidungen handeln kann, hat das Rechtssystem nicht verstanden. Als Exekutive setzen die Beamten nur die Beschlüsse der unabhängigen Richter durch. Und diese Entscheidungen haben mit politischen Querelen absolut nichts zu tun.

Was wäre es für ein Signal, wenn man jetzt anfangen würde, richterliche Beschlüsse zu ignorieren und auf eigene Faust zu handeln? Dann hätten wir das, was aus den Reihen von SPÖ, Kommunisten und anderen links freundlichen Parteien zu hören ist: Das wäre ein willkürlicher Polizeistaat. Oder gilt unser Rechtsstaat nur dann, wenn er der öffentlichen Meinung entspricht?

Fakt ist: Die Umsetzung von höchstrichterlichen Beschlüssen darf – so bedauerlich das manchmal sein mag – nichts mit emotionalen Befindlichkeiten zu tun haben. Die Aufforderung, solche Fälle im letzten Moment noch einmal zu prüfen, ist nicht Sache des Innenministeriums. Für die Prüfung an sich sind die Gerichte zuständig. Wenn das verfahren abgeschlossen ist, dann ist es der klare Auftrag der Fremdenpolizei, die Außerlandesbringung umzusetzen.

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