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U-Haft für Quarantänebrecher

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Es wurde auch langsam Zeit. Ein Corona positiv getesteter Mann aus Bruck an der Leitha wollte mit dem Zug zu seinem Bruder nach Deutschland fahren. Bis zum Grenzübergang Freilassing auf Salzburger Seite ist er gekommen. Nachdem der 29-jährige Afghane schon einen Absonderungsbescheid erhalten hat. er wurde von Deutschland wieder zurückgeschickt und in Salzburg festgenommen.

Die Festnahme erfolgte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Verdachtes der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Vom Landesgericht Salzburg wurde am Donnerstag die U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr verhängt.

Mangelnde Sprachkenntnisse können und werden auch in Zukunft nicht als Ausrede geltend gemacht werden können. Angesichts der weltweiten Pandemie sollte JEDER wissen, was zu tun, bzw. zu unterlassen ist. Der Besuch von Verwandten gehört jedenfalls nicht zu den Dingen, die man im Quarantänefall tun kann.

Damit sollte auch Jedem klar sein, dass der „neue Freizeitsport“ Quarantäne brechen nicht geduldet wird und mit ernsthaften Konsequenzen verbunden ist.

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