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Notfallpläne?

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Notfallpläne?

Wirklich „schöne“ Aussichten haben wir künftig in der Steiermark, wenn man den inzwischen zweiten Pressebericht zugrunde legt. Demnach soll künftig für 4 Stunden täglich im Fall einer Stromknappheit einfach der Strom abgeschaltet werden. Die „Schubladenverordnungen“ sind fertig, aber, so hoffen alle, in der Schublade bleiben. Aber wirklich ALLE?

Die (mehr als) Verdoppelung der Stromkosten ist bereits Realität und für die Energieanbieter ist es ja ganz praktisch, wenn die Mitarbeiter mehrere Stunden täglich nicht mehr arbeiten müssen. Für den Verbraucher bedeutet das, dass zum Beispiel sämtliche gekühlten und eingefrorenen Lebensmittel und entsprechende Medikamente weggeschmissen werden müssen, da die Kühlketten für mehrere Stunden täglich unterbrochen werden.

Treffen wird es wohl nur private Haushalte, denn Industrieanlagen lassen sich nicht ohne schwere Konsequenzen einfach abschalten. Davon abgesehen gibt es ja auch Überbrückungsgeneratoren für diese Art von Verbrauchern. In diesem Bereich sind wohl kaum Schäden zu erwarten und private Haushalte bleiben auf den Kosten sitzen.

Und es geht noch weiter: Da z.B. die Fernwärme, an die viele Haushalte angeschlossen sind, auch ohne Strom nicht läuft, dürfte es auch kalt werden, denn bis die Temperaturen wieder auf ein erträgliches Niveau steigen, dauert es einige Stunden – währen die Vorstände in geheizten Bordellen sitzen, die als „Gewerbebetriebe“ wohl erst zum Schluss stromlos werden.

Diese Verordnung ist in sechs Zonen eingeteilt (Ennstal/Oberes Murtal, Mürztal, Weststeiermark, Oststeiermark, Großraum Graz 1 und 2), die nacheinander für maximal vier Stunden vom Stromnetz genommen werden können. Auch wenn die „Vorwarnzeit“ mindestens einer Woche betragen soll, ist so eine Maßnahme eine Art Kriegserklärung und ich frage mich, wie man bereits eine Woche vorher wissen kann, ob der Strom knapp wird, oder nicht. Es gibt viele Faktoren, die nicht vorhersehbar sind.

So bin ich gespannt, wie lange es dauert, bis die Hälfte aller Haushalte den Strom von der Straßenbeleuchtung u.ä. abzweigt, oder Fahrzeuge der Stadtwerke nur noch „getarnt“ sicher durch die Gegend fahren können. Harald Eitner, Leiter der Katastrophenschutzabteilung im Land meint, dass es „nicht sehr wahrscheinlich wäre“, dass dieser Fall eintritt, aber es hat schon seinen Grund, warum bereits zum 2. Mal in der Presse darauf hingewiesen wird.

Die Verordnung wurde den Einsatzorganisationen, wie Landesfeuerwehrverband, Rotes Kreuz, Polizei, und Bundesheer übermittelt. Wohl nur zum Schutz, der Verantwortlichen, denn die mehr als verdoppelten Stromkosten wollen sie ja trotzdem haben. Hauptsache, der „blöde Privathaushalt“ zahlt für nichts, denn die entstandenen Schäden zahlen die Anbieter sicher nicht. Jetzt bin ich nur gespannt, wann die nächste Erpressung kommt: „Entweder, wir dürfen die Übergewinne behalten, oder wir schalten ab, wann wir wollen“.

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