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Richtig daneben

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Bei manchen Kommentaren frage ich mich wirklich, ob man nicht besser einen Impfstoff gegen geistige Absonderlichkeiten entwickelt hätte. Aber das würde wohl wirklich zu lange dauern. So habe ich gerade in einem Kommentar etwas gesehen, das ich sehr beunruhigend finde – beunruhigend, weil solche Leute ohne Leine frei herumlaufen dürfen:

„Ich lasse mich nicht testen. Denn: Sollte ich nämlich positiv getestet werden, dann muss ich in Quarantäne und das möchte ich auf keinen Fall riskieren, vor allem, weil diese Tests nicht zu Diagnosezwecken hergenommen werden dürfen. Es ist alles illegal, was da passiert. Außerdem hab ich keine Lust, mich irgendwo registrieren zu müssen, denn wenn irgendwer in dem Lokal positiv ist, dann gehts mir auch an den Kragen!!

Ich denke, wenn jemand positiv getestet wird, ist die Quarantäne das geringste Problem. Und diese Tests sind zwar nicht entscheidend für den Absonderungsbescheid, aber die Grundlage für den verpflichtenden PCR-Test. Und DER ist entscheidend. Illegal ist da gar nichts und an der Kragen geht es nur den Leuten, die sich in weiterer Folge nicht an die Quarantäne halten. Und das völlig zurecht!

Nebenbei bemerkt: Wer mehr Angst vor der Quarantäne hat, als vor einem möglichen Aufenthalt auf der Intensivstation, der ist sowieso „richtig daneben“ und sollte schon wegen dieser Einstellung abgesondert werden, denn die Gefährdung Anderer scheint da überhaupt keine Rolle zu spielen.

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Kurios

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Österreich ist bekannt für seine Kuriositäten, wenn es um Behörden geht. Dass alles aber auch noch steigerbar ist, sieht man an einem einfachen Beispiel: Eine K1 Kontaktperson, bekommt schnell einen telefonischen Absonderungsbescheid und darf demnach auch erst wieder arbeiten, bis ein neuer Bescheid über das Ende der Quarantäne vorliegt.

Kurios wir es aber jetzt: Eine Woche danach kommt die schriftliche Version des Absonderungsbescheides. Und man kann es schon vermuten: Die Quarantänefrist beginnt von Neuem zu laufen. Also die 7 Tage, in denen der Betroffene sich schon in Quarantäne befindet PLUS die 14 Tage laut dem schriftlichen Bescheid.

Dass der schriftliche Absonderungsbescheid laut Epidemiegesetz binnen 2 Tagen zuzustellen ist, dürfte in diesem Fall wohl niemanden interessiert. Und so ganz nebenbei wird da offenbar der Postweg nicht berücksichtigt. Wenn ich daran denke, dass wir innerhalb der Stadt Graz eine volle Woche auf einen Brief gewartet haben, müssten solche Absonderungsbescheide von Mitarbeitern des Gesundheitsministeriums PERSÖNLICH zugestellt werden.

Wenn dieser Fall mich betroffen hätte, wäre vermutlich für die „Schuldigen“ eine Menge Ärger angesagt, denn man darf etwas nicht vergessen: Rechtlich gesehen wäre so ein Absonderungsbescheid eine klare Freiheitsberaubung, wenn es keine gesundheitliche Rechtfertigung dafür gibt. Und diese Rechtfertigung sehe ich für eine mindestens dreiwöchige Quarantäne nicht.

An sich sinnvolle Maßnahmen werden mit solchen Aktionen ad absurdum geführt. damit sehe ich eine dringende Verwaltungsreform als gegeben an.

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Quarantänebrecher

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Es gibt immer wieder Menschen, die glauben, sich über alles hinwegsetzen zu können. Lächerliche Geldstrafen könnte man ja sowieso anfechten und wenn „nichts zu holen ist“ ist man sowieso gegen Strafen immun. Dass es aber ganz anders kommen kann, sieht man an zwei Beispielen. Es empfiehlt sich also nicht, auf der Ignorantenwelle zu reiten.

Voriges Jahr im April hatte eine 54 Jahre Frau aus Deutschland nach positiver Corona-Testung von der Bezirkshauptmannschaft einen Absonderungsbescheid erhalten. Sie hatte trotzdem ihre Wohnung verlassen, um sich mit dem Taxi in einen Supermarkt zu fahren. Ihre Ausrede: Die Mindestbestellsummen in den Online-Shops der Supermärkte waren ihr zu hoch. Außerdem hat sie durch die Benutzung des Lifts in ihrem Wohnhaus zur Entsorgung des Mülls Mitbewohner ihres Mehrparteienhauses gefährdet Trotz Verwarnung hat die 54-Jährige bis zur Verhandlung noch mehrfach das Haus verlassen.

Für eine Frühpensionistin sind 10.800 Euro sicher viel Geld, doch der Staatsanwaltschaft ging es auch um die abschreckende Wirkung: „Sie haben sich einen Dreck geschert, ob Sie Leute anstecken, Sie waren so dreist, dass man Sie sogar verhaften musste!“ So wurde die Forderung der Staatsanwaltschaft begründet. Und sie hat völlig recht damit.

Nun hat das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt und wenn die Frau nicht zahlen kann oder will, gibt es immer noch den Ersatzarrest – und der dürfte bei dieser Summe länger dauern.

Etwas günstiger kommt ein 26-jähriger Tiroler davon. Der Mitarbeiter einer Unterländer Gemeinde hat sogar ohne Mund-Nasen-Schutz – den Friedhof besucht und danach einen Abstecher zum Bauhof gemacht. Ihn kostet die Quarantäneverweigerung 4080 Euro. Vielleicht wurde es deshalb günstiger, weil er die „Bewohner“ des Friedhofs kaum infizieren konnte. Die Missachtung der Quarantäne bleibt aber trotzdem.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.