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Mit Nichts zufrieden

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So kennt man sie, die Wirte. Öffnen wollen sie alles, aber Regeln einhalten natürlich nicht. Die Regel ist bekannt: Indoor gelten Personenlimits und die bekannten Abstandsregeln. Maximal vier Personen und Kinder aus zwei Haushalten dürfen an einem Tisch sitzen – Outdoor sind maximal 10 Personen erlaubt. Erwin Scheiflinger vom „Bastei Beisl“ formuliert es so:

„Drinnen sehe ich’s ja ein, draußen weniger. Was ist denn, wenn jemand bei meinem Lokal vorbeigeht, einen Freund bei mir im Schanigarten sitzen sieht, mit dem er kurz sprechen möchte, weil sie sich schon lange nicht mehr gesehen haben. Mein Kellner ist in dem Moment gerade im Innenbereich, sieht den Gast nicht reinkommen, was mach ich denn dann? Er war in meinem Schanigarten und ich hab trotzdem kein Testergebnis von ihm. Kompliziert wird es auch bei plötzlichem Schlechtwetter: „Wenn ich zehn Personen draußen sitzen hab und es beginnt zu regnen – was mach ich dann? Darf ich sie reinsetzen und auf drei Tische aufteilen? Was aber, wenn der Innenraum bereits überfüllt ist?“

Ich würde sagen „Pech gehabt“ Dann muss man eben die Gäste, die keinen Platz mehr finden, nach Hause schicken.

Auch die 2-Meter regel passt dem Gastronomen gar nicht: Ab Mai müssen zwischen nicht zusammengehörigen Tischen ein Sicherheitsabstand von zwei Metern (gemessen von der Körpermitte) gewährleistet sein.: „Das ist natürlich eine Katastrophe, immerhin sind wir Geschäftsleute und müssen Geld für unsere Mitarbeiter und Familien verdienen. Mein Schanigarten ist für 40 Personen gedacht, jetzt sollen nur noch 15 darin Platz nehmen dürfen. Das tut weh!“

Das ist genau der Grund, warum sich auch bisher kaum jemand an die Abstandsregeln gehalten hat, 30 cm waren Standard zwischen den Gästen – maximal.

Und auch mit den Eintrittstests sind wohl die Wirte nicht einverstanden: „Wir haben sechs Mitarbeiter, entweder ich oder einer meiner Mitarbeiter werden das kontrollieren, aber was macht ein kleines Kaffeehaus mit einer Serviererin, die fünf Gäste hat und drei warten beim Eingang. Für kleine Betriebe wird das eine Katastrophe“ Dann muss man eben jemand dafür abstellen, die Gäste zu kontrollieren – oder das Lokal geschlossen lassen.

Dass die Gastronomie überhaupt öffnen darf, reicht den Wirten nicht. Maximaler Gewinn bei wenig Aufwand ist die Devise. Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei und wer glaubt, dass es ganz ohne Regeln geht, sollte besser umschulen. Doch für niemanden wird das Leben regel frei sein.

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Sinnlos und dumm

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Seit heute früh geht schon eine Meldung durch alle Medien. Die Frau hat auch dafür gesorgt, dass es möglichst viele Menschen erfahren. Die Linzerin Alexandra Pervulesko versucht gegen jede Vernunft und vor Allem gegen die Regierung in den Krieg zu ziehen. Doch das Einzige, das sie dabei ziehen wird, ist den Kürzeren.

Sie will also tatsächlich heute ihre Bar trotz Lockdown öffnen. Kostenpunkt für diese verbotene und sinnlose Aktion: 30.000 €. Mit vielen Gästen sollte sie aber nicht rechnen. Immerhin  warten auf jeden Gast 1.450 € Geldstrafe. Die staatlichen Unterstützungen würden nicht ausreichen, behauptet sie. Angehäufte Schulden und Umsatzentgang würden diese Hilfen bei Weitem übersteigen.

Diese Wutwirtin behauptet, dass sie auf der Straße sitzen würde, wenn sie jetzt nicht öffnen würde. SO schnell landet niemand auf der Straße. Aber sie gibt immerhin zu, dass sie mit den Maßnahmen überfordert ist: „Als Gastronomen wurden wir schon mit dem 1. Lockdown im Frühjahr in eine Situation gedrängt die nicht zu bewältigen ist. Ich kann nicht wie eine Mama immer hinter den Gästen her sein“

Das bedeutet aber auch, dass diese Wirtin gar kein Interesse daran hat, sich an Regeln zu halten. DAS können Andere nämlich auch. Ob sich Maskenpflicht und Abstandsregeln verwirklichen lassen, kann sie nicht sagen. Doch damit dürfte sie sowieso nicht mehr aufsperren – auch nicht ohne Lockdown.

Solche Aktionen erinnern mehr an einen Machtkampf mit den Behörden, denn für einen angeblichen Überlebenskampf ist diese Aktion wirklich zu dumm – besonders, weil sie diesen Schritt auch schon im Vorfeld groß angekündigt hat. Und wenn sie Pech hat, wandert sie mit ihren Gästen zusammen in den Bau, denn wenn sie die Geldstrafe nicht zahlt, gibt es Ersatzarrest. Und da habe ich NULL Mitleid.

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Sie wollen es ja so haben

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Die Gastronomie hat ja immer schon gedacht, dass sie sich über alles hinwegsetzen kann. Das war zu einem nicht unwesentlichen Anteil die seltsame Art zu wirtschaften – also dass ein großer Teil der Einkünfte am Finanzamt vorbeigeschleust wurde und seit Corona auch die Art, mit den Hilfen umzugehen. D.h. die eigenen Betriebe sanieren und die Mitarbeiter, für die es Kurzarbeitergeld gegeben hat, einfach rauszuwerfen. Nicht Alle sind so, aber eine ganze Menge.

Jetzt wurde vom VfGH auch die Abstandsregeln zwischen den Tischen gekippt – damit sich um so mehr Leute infizieren können. Hauptsache, es kommen noch die Umsätze rein, bevor vielleicht noch die letzten zahlenden Gäste das Zeitliche segnen. Wer politisch da die Triebfeder ist, muss man nicht lange raten, denn es ist nur EINE Partei bekannt, die permanent gegen jede Art von Einschränkungen ist und alle Maßnahmen boykottiert.

Was allerdings jetzt passieren wird, ist die völlige Schließung des Gastgewerbes am Samstag, denn ich sehe keinen Grund, dass die Zahlen bis dahin sinken könnten. DAS haben die Gastronomen selbst zu verantworten und niemand braucht sich zu beschweren, dass es weitere Pleiten gibt. Sie wollten es ja so haben.

Nach der Wien-Wahl hat man auch gesehen, dass BLAU absolut nichts mehr zu verlieren hat. Da spielen ein paar Menschenleben, ein paar tausend Infektionen mehr oder die Verknappung der Spitalsbetten für solche Leute auch keine Rolle mehr. Aber so kennt man sie ja schon. Und das war – bis auf ganz wenige Ausnahmen in den letzten Jahrzehnten auch nicht anders.

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Der Babyelefant ist auferstanden

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Nachdem die Opposition mittels Verfassungsgerichtshof den Babyelefanten beerdigt hatte, feiert Dieser jetzt seine Auferstehung. Diejenigen, die gegen die Abstandsregeln (1 Meter) verstoßen – und zwar auch im Freien – mit Haushalts-fremden Personen. Mit der neuen Verordnung wird die Ein-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum jetzt neuerlich als „rechtsverbindliche Vorgabe“ verankert. Und diesmal ist sie rechtskonform.

Wer sich zu nahe kommt, und dabei erwischt wird, dem drohen Strafen bis zu 500 Euro. Es sollte aber niemand glauben, dass er sich auf seine persönliche Pleitesituation berufen kann, denn neu ist – (ebenso rechtskonform) im Nichteinbringungsfall gibt es eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche.

Es hat sich gezeigt, dass Empfehlungen alleine absolut nichts bringen. Ohne Konsequenzen kann man keine Verordnungen erlassen. Und diese gilt ab Mitternacht!

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.