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Ungeimpfte wird es treffen

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Am Sonntag findet eine Videokonferenz zu den weiteren Entwicklungen statt. Am selben Abend soll das auch im Hauptausschuss des Nationalrates besprochen werden. – Der Lockdown für Ungeimpfte würde demnach am kommenden Montag beginnen und es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die ihnen nicht schmecken werden. Doch es geht nicht darum, Impfverweigerer und Maßnahmengegner glücklich zu machen. SIE tun es schließlich auch nicht für den Rest der Bevölkerung. Im Einzelnen geht es darum:

  • Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte werden rund um die Uhr gelten. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den von früheren Lockdowns bekannten bestimmten Gründen verlassen werden. Fahrt in die Arbeit, das Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Einkauf im Lebensmittelhandel) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist erlaubt. Ich warne allerdings davor, diese Option für Treffen oder heimliche Partys zu missbrauchen. Die Frage nach Familienbesuchen von Ungeimpften dürfte sich erübrigen. Nicht umsonst heißt es AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN. Zu den erlaubten notwendigen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören allerdings der Kontakt mit dem Lebenspartner, engsten Angehörigen oder „einzelnen wichtigen Bezugspersonen. Erlaubt sind auch die Inanspruchnahme einer Impfung gegen COVID-19 oder die Vornahme einer Testung auf SARS-CoV-2.
  • Ungeimpften ist der Besuch etwa eines Frisörs ebenso verboten, wie der gesamte Handel, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen.
  • Die gesamte Gastronomie bleibt für Ungeimpfte geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist gestattet.
  • Outdoor-Sport alleine ist Ungeimpften erlaubt. Alle Kontaktsportarten (wie z.B. Fußball) bleiben untersagt, das Betreten von Indoor-Sportstätten wie Fitnesscenter oder Hallenbäder ebenso.
  • Das Teilnehmen an Veranstaltungen wird Ungeimpften komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte.
  • Arbeitsplatz: Wo es möglich ist, wird weiterhin Homeoffice empfohlen. Die 3G-Regel bleibt aufrecht – Ungeimpfte müssen sich rigoros testen. Homeoffice im Kaffeehaus ist untersagt. Arbeitszeitregeln gelten auch zu Hause.
  • Eheschließungen am Standesamt sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind für Ungeimpfte untersagt.
  • An Beerdigungen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. Dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit sind erlaubt.
  • Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum gilt ebenso eine Ausnahme, wie für die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.
  • Bei Verkehrskontrollen künftig auch der 2G-Nachweis eingefordert.

Es ist „bitter“, dass man zu solchen Maßnahmen greifen muss. Schließlich ist genug Impfstoff vorhanden, dass sich jeder auch den dritten Stich verpassen lassen kann. „Zwei Drittel haben das Richtige gemacht“, mein Alexander Schallenberg. „Ich sehe nicht ein, dass diese bereit sein sollen, aus Solidarität mit den Ungeimpften ihre Freiheitsrechte zu verlieren.“ Hinweis: Diese Maßnahmen betreffen nicht diejenigen, die aus medizinischen Gründen nachweislich nicht geimpft werden dürfen. Ein Nachweis ist allerdings zu erbringen.

Ab Montag wird es alleine in Oberösterreich ca. 5.000 Impfnachweis-Kontrollen am Tag geben. Ähnliche Zahlen werden in anderen Bundesländern erwartet. Für Kinder unter 12 Jahren gelten die Bestimmungen nicht!

Eine Frage, die immer wieder im Raum steht: Darf man überhaupt zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden? Ganz klar JA – solange das medizinisch einen Sinn ergibt. Und das ist zweifellos der Fall. Es geht nicht alleine um die Anzahl der Neuinfektionen, sondern in erster Linie darum, ein Kollabieren des Gesundheitssystems zu verhindern. Und da auf Intensivstationen zwischen 80 und 90 % Ungeimpfte liegen, ist der medizinische Sinn klar.

Außerdem dürfte es eine Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich geben. Es kann nicht sein, dass Patienten von Impfverweigerern behandelt und nebenbei infiziert werden.

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Skrupellosigkeit und Unmenschlichkeit

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Wir müssen ja eine wirklich böse Regierung haben, wenn sie von Skrupellosigkeit und Unmenschlichkeit geprägt ist. Das sind die Worte, die Klein Herbert den neuen Stufenplan zur Corona-Bekämpfung hat. Die angekündigten Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte wären ein „Verzweiflungsangriff auf die Bevölkerung“

Der Einzige, der wirklich verzweifelt erscheint, ist aber Kickl samt Fanclub, denn skrupellos wäre es, Ungeimpfte und damit bestenfalls unzureichend Geschützte auf die Bevölkerung loszulassen. Die Aussage: „Mit den beiden neuen Stufen 4 und 5 droht für Millionen gesunde und symptomfreie Menschen eine Quarantäne von heute auf morgen.“ Ich würde es nicht Quarantäne nennen, sondern eher eine Art „Hausarrest“ für diejenigen, die sich asozial und gesellschaftsfeindlich verhalten.

„Unmenschlich“ wäre es, wenn man Geimpfte mit Leuten gleichsetzt, die es offenbar darauf anlegen, gerade diejenigen, bei denen der Impfschutz langsam nachlässt, ins Grab zu bringen. Aber wer sowieso nur dann hinter seinen Grabstein hervorkriecht, um einen Schrei gegen Corona-Maßnahmen loszulassen, der lebt sowieso nur unterirdisch im Oppositionsloch.

Tatsache ist, dass die Durchimpfungsrate noch weit unter dem Wert liegt, bei dem wir uns gemütlich zurücklehnen können. Wenn wir einmal bei über 85 % liegen – und zwar mit allen Impfungen – müssen wir uns keine Gedanken mehr machen. Aber solange es Hetzer und selbst ernannte Experten wie Kickl gibt, die der Bevölkerung Verschwörungstheorien verkaufen wollen, werden wir wohl noch lange eine gespaltene Gesellschaft sein: Intelligente und Dumme!

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Neue Regeln

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Ab heute gelten neue Regeln in der Corona Pandemie. Für die Gastronomie (Restaurants, Gasthäuser, Bars, Kneipen, Nachtlokale) ändert sich nicht sehr viel. Sie bleibt generell geschlossen. Neu ist allerdings dass keine alkoholischen Getränke per Abholung mehr verkauft werden dürfen. Punsch und Glühwein to go darf es nicht mehr geben. Damit sind auch die Endlos-Schlangen vor den Punsch-Ständen Geschichte.Ab Mittwoch ist übrigens in Bayern der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel verboten.

In Krankenhäusern dürfen Schwangere zu Untersuchungen sowie vor, zu und nach einer Entbindung ebenfalls nur von „höchstens einer Person“ besucht werden. Generell bleibt es weiterhin bei einem Besucher pro Bewohner/Patient pro Woche – auch in Pflegeheimen.

Für den Sport gilt: Outdoor-Sportstätten, wie Langlaufloipen oder Eislaufplätze, theoretisch auch Leichtathletik- oder Golfplätze dürfen wieder betreten werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.Kontakt- und Mannschaftssport bleibt verboten.

Ab 10 Jahren gilt für Schüler Maskenpflicht. In Räumen, die öfter gelüftet werden, können Masken auch abgenommen werden.

Kinos, Zoos und andere Veranstaltungsorte bleiben zu. Kirchen, Synagogen und Moscheen dürfen zwar wieder geöffnet werden, aber es gilt Masken und Abstandspflicht.

Einkaufszentren unterliegen Zugangsbeschränkungen. Die Kundenzahl im Gebäude wird limitiert. Im Verbindungsbereich – also der Bereich zwischen den Geschäften gilt die 10 qm Regel zwar nicht, aber das Betreten ist den Kunden „ausschließlich zum Zweck des Durchgangs“ zu den Geschäften erlaubt. D.h. der bloße Aufenthalt zum Sitzen, Essen oder zu Trinken ist verboten. Im Supermarkt ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes weiterhin verpflichtend.

In geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen gilt Abstands- UND Maskenpflicht. Was gerne immer wieder vergessen wird: Dazu zählen selbstverständlich auch Stiegenhäuser für Personen, die nicht im Haus wohnen.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab sofort zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.Die Ausnahmen bleiben  gleich. Erlaubt ist der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner und einzelnen engsten Angehörigen. Dazu gehören Eltern, Kinder und Geschwister.

Am 24.,25.,26. Dezember und an Silvester dürfen sich bis zu 10 Personen treffen – unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte.

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