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Ungeimpfte wird es treffen

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Am Sonntag findet eine Videokonferenz zu den weiteren Entwicklungen statt. Am selben Abend soll das auch im Hauptausschuss des Nationalrates besprochen werden. – Der Lockdown für Ungeimpfte würde demnach am kommenden Montag beginnen und es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die ihnen nicht schmecken werden. Doch es geht nicht darum, Impfverweigerer und Maßnahmengegner glücklich zu machen. SIE tun es schließlich auch nicht für den Rest der Bevölkerung. Im Einzelnen geht es darum:

  • Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte werden rund um die Uhr gelten. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den von früheren Lockdowns bekannten bestimmten Gründen verlassen werden. Fahrt in die Arbeit, das Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Einkauf im Lebensmittelhandel) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist erlaubt. Ich warne allerdings davor, diese Option für Treffen oder heimliche Partys zu missbrauchen. Die Frage nach Familienbesuchen von Ungeimpften dürfte sich erübrigen. Nicht umsonst heißt es AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN. Zu den erlaubten notwendigen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören allerdings der Kontakt mit dem Lebenspartner, engsten Angehörigen oder „einzelnen wichtigen Bezugspersonen. Erlaubt sind auch die Inanspruchnahme einer Impfung gegen COVID-19 oder die Vornahme einer Testung auf SARS-CoV-2.
  • Ungeimpften ist der Besuch etwa eines Frisörs ebenso verboten, wie der gesamte Handel, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen.
  • Die gesamte Gastronomie bleibt für Ungeimpfte geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist gestattet.
  • Outdoor-Sport alleine ist Ungeimpften erlaubt. Alle Kontaktsportarten (wie z.B. Fußball) bleiben untersagt, das Betreten von Indoor-Sportstätten wie Fitnesscenter oder Hallenbäder ebenso.
  • Das Teilnehmen an Veranstaltungen wird Ungeimpften komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte.
  • Arbeitsplatz: Wo es möglich ist, wird weiterhin Homeoffice empfohlen. Die 3G-Regel bleibt aufrecht – Ungeimpfte müssen sich rigoros testen. Homeoffice im Kaffeehaus ist untersagt. Arbeitszeitregeln gelten auch zu Hause.
  • Eheschließungen am Standesamt sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind für Ungeimpfte untersagt.
  • An Beerdigungen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. Dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit sind erlaubt.
  • Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum gilt ebenso eine Ausnahme, wie für die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.
  • Bei Verkehrskontrollen künftig auch der 2G-Nachweis eingefordert.

Es ist „bitter“, dass man zu solchen Maßnahmen greifen muss. Schließlich ist genug Impfstoff vorhanden, dass sich jeder auch den dritten Stich verpassen lassen kann. „Zwei Drittel haben das Richtige gemacht“, mein Alexander Schallenberg. „Ich sehe nicht ein, dass diese bereit sein sollen, aus Solidarität mit den Ungeimpften ihre Freiheitsrechte zu verlieren.“ Hinweis: Diese Maßnahmen betreffen nicht diejenigen, die aus medizinischen Gründen nachweislich nicht geimpft werden dürfen. Ein Nachweis ist allerdings zu erbringen.

Ab Montag wird es alleine in Oberösterreich ca. 5.000 Impfnachweis-Kontrollen am Tag geben. Ähnliche Zahlen werden in anderen Bundesländern erwartet. Für Kinder unter 12 Jahren gelten die Bestimmungen nicht!

Eine Frage, die immer wieder im Raum steht: Darf man überhaupt zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden? Ganz klar JA – solange das medizinisch einen Sinn ergibt. Und das ist zweifellos der Fall. Es geht nicht alleine um die Anzahl der Neuinfektionen, sondern in erster Linie darum, ein Kollabieren des Gesundheitssystems zu verhindern. Und da auf Intensivstationen zwischen 80 und 90 % Ungeimpfte liegen, ist der medizinische Sinn klar.

Außerdem dürfte es eine Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich geben. Es kann nicht sein, dass Patienten von Impfverweigerern behandelt und nebenbei infiziert werden.

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