Home » Beitrag verschlagwortet mit 'EGMR'

Schlagwort-Archive: EGMR

Impfpflicht wäre zulässig

Loading

Für alle, die ohnehin schon im Vorfeld lautstark gegen eine sowieso nicht geplante Impfpflicht auftreten, gibt es jetzt eine ganz schlechte Nachricht. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine Impfpflicht kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das bedeutet, dass auch die letzte Instanz schon klargestellt hat, dass eine mögliche Beschwerde gegen eine Impfpflicht völlig sinnlos wäre.

Der EGMR sieht keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden.Es wäre zwar ein Eingriff in das Recht auf Privatleben, allerdings im „besten Interesse“ Im konkreten Fall ging es um sechs Fälle, in denen sich Eltern aus Tschechien geweigert hatten, die vorgeschriebenen Impfungen der Kinder durchführen zu lassen: „Die Regelung ist angemessen, da sie als Ziel hat, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen“

Damit wäre das auch theoretisch für die Covid-19 Impfung anwendbar. Die Formulierung ist dafür ausreichend allgemein gehalten – vermutlich in Voraussicht auf Impfpflichten in Europa, falls es notwendig sein sollte. Europäische Menschenrechtsgerichtshof gehört übrigens zum Europarat. und setzt sich für Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten ein.

Teilen

Rechtlich möglich

Loading

Schon seit dem bekannt werden, dass es eine Impfung gegen Covid-19 gibt, formiert sich der Widerstand gegen eine mögliche Impfpflicht. Abgesehen davon, dass die Regierung bereits klargemacht hat, des eine Impfpflicht nicht vorgesehen ist und an die Vernunft der Bevölkerung appelliert, muss man aber auch einmal die rechtliche Möglichkeit einer Impfpflicht beleuchten.

Und da gibt es für Impfgegner eine ganz schlechte Nachricht: Rechtlich gesehen wäre eine Impfpflicht durchaus möglich und eine Klage beim EGMR würde krachend scheitern. Ein Fall aus dem Jahr 2012, in dem ein Fall  aus der Ukraine verhandelt wurde, gab es ein klares Urteil: Eine Impfpflicht gegen Diphtherie wurde ausdrücklich erlaubt. Das Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes wurde höher bewertet, als die körperliche Integrität des Beschwerdeführers.

Und auch in Österreich gibt es Beispiele: Früher gab es die Pflicht, sich gegen Pocken impfen zu lassen. Und als aktuelles Beispiel ist die Steiermark: Da gibt es eine Masern-Impfpflicht für das im Gesundheitsbereich tätige Personal.

Schon aufgrund des Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950 haben in Österreich die Gesundheitsbehörden die Möglichkeit, für bestimmte Berufsgruppen eine Impfung verpflichtend anzuordnen. So weit der Arbeitsrechtsexperten Philipp Brokes von der Arbeiterkammer Wien. Verfassungsrechtlich dürfte dem also nichts im Weg stehen.

Sollte es also hart auf hart kommen, hätten Beschwerden wenig Aussicht auf Erfolg. Das Einzige, was erreicht werden könnte, ist eine Verzögerung und ein weiteres Ausbreiten der Pandemie. Obwohl eine Impfpflicht nach der derzeitigen Sachlage nicht vorgesehen ist, sollte man trotzdem nichts wirklich ausschließen. Schließlich hängt alles von den Zahlen ab. Und das haben wir alle gemeinsam in der Hand.

Teilen

Seite von

Profil 22020

Motto

Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.